Das Landgericht Osnabrück verurteilt Abmahn-Abzocker Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 120.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der mitangeklagte Anwalt Bernhard S. erhält eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten.
Die 15. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 37-jährige Rodgauer muss außerdem als Bewährungsauflage 120.000 Euro an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Der mitangeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. aus München erhält eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe und muss 12.000 Euro bezahlen. Zwei weitere Angeklagte verurteilte das Gericht zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe beziehungsweise. zu einer Geldstrafe.
Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de
Der in Neuseeland verhaftete und wegen Internet-Piraterie und Geldwäsche angeklagte deutsche Gründer der Internet-Tauschbörse Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst hinter Gittern. Das Gericht will erst später über eine mögliche Freilassung auf Kaution entscheiden. Unterdessen zeigt die Aktion gegen Megaupload Wirkung bei anderen Filesharing-Unternehmen.
Der festgenommene Gründer der geschlossenen Internet-Tauschplattform Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst weiter hinter neuseeländischen Gittern. Richter David McNaughton vertagte die Entscheidung über den Antrag der Verteidigung auf Freilassung gegen Kaution. Wie auf der Webseite der Zeituntg "The New Zealand Herald" zu lesen ist, will McNaughton frühestens am 24. Januar seine Entscheidung verkünden.
Quelle: n-tv.de
Das Landgericht Osnabrück verkündet voraussichtlich am Freitag, den 17.02.2012, um 10:00 Uhr im Saal 272 das Urteil gegen Michael Burat aus Rodgau. Die insgesamt vier Angeklagten müssen sich vor der 15. großen Strafkammer wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Betruges wegen Abmahnungen aus der Zeit von März 2004 bis August 2005 verantworten, Aktenzeichen 15 KLs 35/09.
Quelle: Verbraucherschutz.tv / Zum Artikel
Via: Netzfurore.de
Erst zog sie kino.to den Stecker, dann kam der Nachfolger: Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) bereitet nun auch gegen die Online-Piraterie-Plattform kinox.to einen Strafantrag vor. Das sagte GVU-Sprecherin Christine Ehlers gegenüber dem Spiegel.
Quelle: Meedia.de / Zum Artikel
Eine Tätergruppierung aus den Niederlanden, deren Zentrum eine dubiose Firma in Dinslaken gewesen sein soll, soll in den Jahren 2008 und 2009 in nicht weniger als 396 Fällen Telefonunternehmen mit erfundenen Vertragsnehmern betrogen haben. Schaden: rund 438.000 Euro.
Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel
Eltern haften nicht zwangsläufig für ein minderjähriges und noch schuldunfähiges Kind. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Danach müssen beispielsweise die Eltern eines fünfjährigen Kindes dieses trotz ihrer Aufsichtspflicht nicht derart streng überwachen, dass sie jederzeit eingreifen können (Az.: 5 U 433/11).
Quelle: n-tv.de
Weil er Senioren auf Verkaufsveranstaltungen hinterlistig abgezockt hat, muss ein Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Cloppenburger Amtsgericht sprach den 41-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betruges in 16 Fällen schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es aber Bestand haben, wäre der Angeklagte der erste seiner Branche, der ins Gefängnis muss.
Quelle: Nwzonline.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Dazu interessant und lesenswert:
Der Mann hatte im Prozess eingeräumt, zwischen November 2009 und Januar 2010 insgesamt 672 Kunden geprellt zu haben. Er habe im Internet einen Online-Shop eingerichtet und gegen Vorkasse Elektroartikel angeboten, ohne jemals welche zu besitzen. Insgesamt habe er so 172.000 Euro eingenommen. Sein Ziel sei es gewesen, schnelles Geld im Weihnachtsgeschäft zu machen und sich dann ins Ausland abzusetzen.
Quelle: MDR.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Gestern, am 21. Dezember 2011, ist ein Mitglied der Kerngruppe von kino.to in Leipzig zu 3 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt worden. Amtsrichter Mathias Winderlich begründete sein Urteil damit, dass der Angeklagte das illegale Geschäftsmodell kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert habe. Der Richter stellte zudem in seiner Urteilsbegründung unmissverständlich klar, dass beim Nutzen von Streams eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet.
Quelle: GVU.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Sie prellten den deutschen Fiskus durch einen großangelegten Betrug um Hunderte Millionen Euro – jetzt hat ein Frankfurter Gericht sechs Männer zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Sie hatten beim Handel mit CO2-Zertifikaten systematisch Umsatzsteuern hinterzogen.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Das Zollamt Lindau hat einen Callcenter-Betreiber und seine Lebensgefährtin überführt, mehr als eine Viertelmillion Euro Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt zu haben. Der Mann wurde jetzt vom Amtsgericht Augsburg auch wegen seiner einschlägigen Vorstrafen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten, seine Lebensgefährtin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Quelle: Schwaebische.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Deutsche Unternehmen spielen eine wichtige Rolle auf dem milliardenschweren Markt für Überwachungstechnik, mit der arabische Despoten ihre Bevölkerung ausspionieren. Die Firmen verdienen ihr Geld auch mit Methoden, die in der Bundesrepublik verboten sind.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Thailands Justiz ahndet Kritik an König Bhumibol mit heftigen Haftstrafen – nun droht die Regierung auch den zehn Millionen Facebook-Nutzern im Land: Ein Klick auf den “Gefällt mir”-Knopf unter einem kritischen Beitrag kann bereits für eine Festnahme ausreichen.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Angeklagt war Martin S. aus Leipzig. Der heute 27-Jährige, der zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Million Fälle zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass das Bereitstellen der Links über kino.to letztlich das “öffentlich Zugänglichmachen” der Raubkopien sei.
Quelle: GVU.de / Zum Artikel
Via: Inside-Megadownloads.blogspot.com / Zum Artikel
Dazu interessant und lesenswert:
Trotz ernster Warnungen – Mario L. ließ sich nicht aus der Ruhe bringen. Unbeirrt machte der Internet-Händler weiter. Verkaufte vermeintlich edle Kleidung, Gürtel, Uhren und andere Accessoires internationaler Luxus-Hersteller wie Dolce & Gabbana, Prada, Armani, Louis Vuitton, Hugo Boss, um nur einige zu nennen.
Quelle: Sz-online.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel