Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).
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Bislang war die Regelung für Phishingopfer relativ klar: in der Regel wurde der entstandene Schaden unbürokratisch ersetzt. Der BGH hat jetzt im Rahmen einer Entscheidung die Haftung von Banken deutlich eingeschränkt.
In dem Fall, der der Entscheidung zugrunde lag, wollte ein Bankkunde von seiner Bank den Schaden von € 5.000,- ersetzt haben, der ihm durch einen Phishing-Angriff entstanden war. Der Kunde hatte ein sogenannten iTAN-Verfahren genutzt um damit Homebanking zu betreiben. Beim iTAN-Verfahren hat jede der von der Bank erhaltenen Transaktionsnummern (“TAN”) eine laufende Nummer und während der Auftragsverarbeitung wird seitens des Bankrechners eine bestimmte TAN anhand der laufenden Nummer angefordert.
Eine weitere Niederlage für die Bezirksregierung Düsseldorf: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden, dass die deutsche Vergabestelle DeNIC Domains von nicht lizenzierten Glücksspielunternehmen nicht löschen muss.
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Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Sperr-Anordnung der Bezirksregierung gegenüber der Deutschen Telekom für rechtswidrig erklärt. In der am Donnerstag verkündeten Entscheidung gab das Gericht der Klage des Providers gegen eine Sperrverfügung statt, die die Bezirksregierung im August 2010 an die Deutsche Telekom verschickt hatte.
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Vom Skandal um Billig-Brustimplantate ist auch die Allianz betroffen. Das Unternehmen versicherte laut einem Bericht der “Financial Times Deutschland” den Hersteller PIP. Für die entstandenen Schäden will der Konzern aber nicht zahlen – er hält den Vertrag für ungültig.
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Knapp ein Jahr nach dem Skandal um dioxinbelastete Eier und Fleischprodukte hat sich die Sicherheit für die Verbraucher einem Bericht zufolge nicht wesentlich verbessert. Der 14-Punkte-Plan für besseren Verbraucherschutz, auf den sich Bund und Länder geeinigt hatten, sei in weiten Teilen noch nicht umgesetzt, schreiben die Zeitungen der Essener WAZ-Mediengruppe.
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Der Bundesgerichtshof weitet den Kreis der Verantwortlichen für Finanzprodukte aus. Er fällte ein Urteil gegen den früheren Bundesverteidigungsminister und Verfassungsrechtler Rupert Scholz.
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Der Bundesgerichtshof schließt ein Stückweit eine jener Lücken, die die Richtlinien für die Domain-Registration der Domain-Verwaltung Denic enthalten. Diese Richtlinien sehen beispielsweise vor, dass im Fall einer Domain-Registration durch einen Anmelder außerhalb Deutschlands ein Admin-c mit Sitz in Deutschland bestimmt wird.
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Zweite Folge in der Medienaufklärungskampagne SurfSafe, die die SpardaBank zusammen mit dem Nürnberger Schulreferat und der NZ als Medienpartner durchführt. Diesmal geht es um die Frage: Was darf man eigentlich aus dem Internet herunterladen?
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Entweder möchte er uns nur veräppeln oder er meint, dass wiederum seine Fans denken das er ein "Guter" ist (da ja Fan von "Zuerst denken – dann klicken") Wir haben die genannte Seite bereits 2x "ausgeschlossen" (damit unsere Seite dort nicht mehr aufscheint) aber anscheinend dürfte die Funktion des "Dauerhaften ausschließen" auf Facebook nicht funktionieren da wir bereits einige Minuten später wieder auf seiner Seite aufschienen! Daher möchten wir an dieser Stelle erwähnen, dass mimikama.at bzw. unsere Facebook-Seite "Zuerst denken - dann klicken" sich vehement von der Seite "Facebook-Spezial" distanziert.
Ein Widerspruch in sich? Nein: Denn das haben sicherlich schon viele Eltern erleben müssen: Ihr Filius (seltener: ihre Filia) spielt ein Online-Spiel. Das ist gratis. Kein Problem, also, könnte man denken. Doch dem Nachwuchs wird beim Spielen bewusst, dass es viele andere Mitspieler gibt, die einfach besser sind – besser ausgerüstet, besser ausgestattet, besser trainiert.
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Musik herunterladen, Kinofilme aus dem Netz ziehen – darf man das oder nicht? Die Antwort ist nicht einfach. Vieles von dem, was geht, ist legal. Doch das Gesetz schützt im Internet auch den Urheber. Wer Rechte verletzt, muss mit Abmahnungen und Schadenersatzforderungen rechnen. Und das kann teuer werden. Mehrere tausend Euro sind möglich.
Raubkopien und Tauschbörsen im Internet von verbraucherinfoTV
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Ein Mann hatte sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung erkundigt, ob er in Altersrente gehen könne. Als ein Mitarbeiter ihm dies zusagte, stellte er den Antrag – und erhielt schließlich doch eine Absage. Nun bekommt er Schadenersatz.
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Verbraucherschützer warnen: Bereits jetzt läuft jeder fünfte illegale Download über einen fremden Internetanschluss. Betroffene kämpfen mit hohen Geldforderungen – und lassen damit die Kassen von Musikindustrie und Abmahnanwälten klingeln.
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Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.
In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.
Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP - bei dem es sich wohl um Hansenet handelt - Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de