Informationsfreiheit: Datenschutzbeauftragter kritisiert Regierung und Behörden

Eigentlich hat der Bürger ein Anrecht auf Auskunft, doch nach wie vor begegnet er Behörden als Bittsteller: Fünf Jahre nach Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes sind sich zu wenig Bürger ihrer Rechte bewusst, klagt Datenschützer Peter Schaar – und zu wenig Behörden ihrer Pflichten.

Quelle : spiegel.de

via abzocknews.de

Daten- und Verbraucherschutz im Internet gewährleisten-Schaar und Billen legen Fünf-Punkte-Katalog vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. "Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz", so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. "Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden", ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.

Kodex ist ein erster Schritt

Schaar warnt vor Geheimniskrämerei bei Behörden

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Behörden und Unternehmen zu mehr Offenheit aufgefordert. "Wenn die Verwaltung den Bürgern mit Misstrauen begegnet, werden die Bürger auch nicht mehr Vertrauen in staatliches Handeln haben", sagte Schaar am Montag auf einer Tagung zum Informationsfreiheitsgesetz in Schwerin. Im Konflikt zwischen dem Zugang zu Informationen und Betriebsgeheimnissen sollte es ein Abwägungsverfahren geben. Zu oft lehnten Behörden ein Informationsersuchen ab, nur weil die Interessen eines privaten Unternehmens betroffen sein könnten. Wenn Verträge zwischen privaten Firmen und der öffentlichen Hand nicht einsehbar seien, werde auch die Korruptionsbekämpfung erschwert.

quelle und vollstaendiger Bericht : heise.de

Bundesdatenschutzbeauftragter: Diskussion über neues Datenschutzrecht erwünscht

Bundesdatenschutzbeauftragter: Diskussion über neues Datenschutzrecht erwünscht - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat am Montag ein Diskussionsforum zur Modernisierung des Datenschutzrechts in Deutschland eröffnet. Im Mittelpunkt steht das von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder verabschiedete Eckpunktepapier “Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert”, in dem die Datenschützer unter anderem fordern, dass personen-bezogene Daten [...] [abzocknews.de]

„Quick Freeze“ statt Vorratsspeicherung

Bei einer Veranstaltung des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sprach sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, heute in Köln erneut für den Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten aus.

Schaar sagte: "Eine sinnvolle Alternative zur Vorratsdatenspeicherung ist das „Quick Freeze“-Verfahren, das sich in anderen Staaten, etwa in den USA, seit Jahren bewährt hat. Bei der vom Bundesverfassungsgericht kürzlich gestoppten Vorratsdatenspeicherung werden ganz überwiegend Daten von unschuldigen Bürgern gespeichert. Aus ihnen lässt sich ein nahezu vollständiges Profil von Kommunikationsbeziehungen der gesamten Bevölkerung gewinnen. Dabei gibt es Maßnahmen, die zu wesentlich geringeren Eingriffen in den Datenschutz und in das Telekommunikationsgeheimnis führen und zugleich eine effektive Strafverfolgung gewährleisten."

quelle : bfdi.bund.de

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