Verbraucherzentrale rät: Von Entwurf einer Klageschrift nicht einschüchtern lassen

Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso GmbH aus Berlin. Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen. So werden im Auftrag der Mandantin Premium Content GmbH rund 160 Euro für eine Dienstleistung gefordert, die Verbraucher auf der Internetseite my-downloads.de in Anspruch genommen haben sollen.
Im Anhang befindet sich der Entwurf einer Klageschrift. Auf den fünf Seiten Text sind bereits die persönlichen Daten des Verbrauchers eingefügt. Die Klage, die beim für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständigen Amtsgericht eingereicht werden soll, könne nur gestoppt werden, wenn der Betroffene sofort zahlt. Offensichtlich sollen mit diesen Schreiben "zahlungsunwillige" Verbraucher verängstigt und zur Zahlung bewegt werden, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.
Auch in diesem Fall heißt es, Ruhe bewahren. Allein durch Einschüchterung und Drohung werden Forderungen nicht rechtmäßig.

Domainhandel: Mit Internetadressen lassen sich Millionen verdienen

Internetadressen wie Sex.com oder Gambling.com sind Millionen Euro wert. Handelsplattformen steuern die Geschäfte – mit großem Erfolg.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel

Deutsche Zentral Inkasso und das Geschäft mit der Angst

Das Inkassounternehmen “DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH” ist in diesen Tagen wieder einmal besonders aktiv. Zahlreiche Verbraucher suchten mit Mahnungen, die das Berliner Unternehmen im Namen der Rodgauer IContent GmbH (”out-lets.de”) bzw. der Premium Content GmbH (”my-downloads.de”) verschickt, die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen auf.

Quelle: Verbraucherzentrale-Hessen.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

Pressemitteilung 65/2011 (26 kb, pdf)

Inkasso-Mafia schlägt wieder zu

Nachdem die Deutsche Zentral Inkasso bereits im Juli (s. Presseinformation der Verbraucherzentrale vom 28.07.2011) für die Premium Content GmbH Forderungen einzutreiben versucht hatte, schlägt das Inkassounternehmen erneut zu. Nun fordert sie im Auftrag ihrer Mandantin IContent GmbH ebenfalls knapp 160 Euro für eine Dienstleistung, die Verbraucher auf der Internetseite outlets.de in Anspruch genommen haben sollen.

Quelle: Verbraucherzentrale-Niedersachsen.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2: abzocknews.de

DOZ Deutsche Zentral Inkasso: Terminhinweis zum Widerruf der Inkassolizenz

In der Verwaltungsstreitsache

VG 1 K 5.10

der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sorge und Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft

gegen

das Land Berlin, vertreten durch die Präsidentin des Kammergerichts

hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr

im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304 anberaumt.

Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister

Inkassounternehmen: Explosion der Kosten

In einem der SZ vorliegenden Fall lag die Forderung ursprünglich bei 34,45 Euro – am Ende aber bei 880,18 Euro. Auf drei DIN-A4-Seiten wurde dem Schuldner detailliert aufgelistet, wofür die zusätzlichen Kosten angefallen sein sollen, zum Beispiel für “vorl. Zahlungsverb. GV UGV” oder für “KontoFK. 3/2006″ oder für “VA mit EV Antrag”, oder es handelt sich um Zinsen, die mal 5,12 Prozent, mal 13,25 Prozent und mal 6,62 Prozent betragen.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel

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Das Geschäft mit der Angst: SWR-Marktcheck zu Besuch bei Focus Ges.f.FM.mbH (Video)

SWR-Marktcheck berichtete im Kontext zu unberechtigten Forderungen der Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH für ein fragwürdiges Gewinnspiel einer Euro PSP UG aus Hamburg und suchte das Inkassobüro auf. Bis auf einen aggressiven “Platzverweiser” und die üblichen, knallenden Türen gab es natürlich leider kein Statement des Inkassobüros, gegen welches, wen wundert es, derzeit wegen Betrugs ermittelt wird.

top-of-Software - alte Masche in neuem Gewand: Verbraucherzentrale will Internetabzockern zu Leibe rücken

Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.

Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/muster.

Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.

BDIU-Vorzeige-Mitglied acoreus Collection Services GmbH fordert auch für “Gewinnspiele”

Die acoreus Collection Services GmbH, das Vorzeige-Mitglied des BDIU e.V. (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen), hat ihren Kunden- und Wirkungskreis erweitert. Verschickte man bisher “lediglich” Rechnungen für bereits verjährte Forderungen von “Unternehmen aus der Telekommunikation”, so fordert man jetzt auch für “Gewinnspiele”.

Quelle und vollstaendiger Bericht : abzocknews.de

Proinkasso GmbH: Mandatsaufgaben

Im Rahmen der Abwehr von Forderungen aus dubiosen Gewinnspieleintragungsdiensten taucht immer wieder die Proinkasso GmbH als gegnerisches Inkassounternehmen auf. Diese teilt soeben mit, dass sie Forderungen der CSS Kontor GmbH (Hamburg) und der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG (Krefeld) nicht mehr bearbeite.

Quelle : kanzlei-richter.com

via abzocknews.de

Sparkasse: Kein Konto für Inkassounternehmen der “Internetabzocker”

Eine öffentliche Sparkasse ist nicht verpflichtet einem Inkassounternehmen, das für einen so genannten „Internetabzocker“ tätig ist, ein Konto zur Verfügung zu stellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.

Quelle : kostenlose-urteile.de

via : abzocknews.de

Die Tricks der Inkasso-Ganoven

Inkassobüro – das Wort allein löst bei vielen Menschen Ängste aus – und es klingt nach Ärger. Aber was dürfen Inkassounternehmen eigentlich – und was nicht? Und wie können Sie dubiose von seriösen Inkassounternehmen unterscheiden?

quelle : antiabzockenet.blogspot.com

Abofallen: Inkassoverband zeigt Rechtsanwältin Katja Günther an

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat wegen Verdacht auf versuchten Betrug Strafanzeige gegen die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther erstattet. Der Verband fürchtet um den guten Ruf von Inkassounternehmen.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden über Katja Günther hat der BDIU bei der Staatsanwaltschaft München Anzeige gegen die Rechtsanwältin Katja Günther erstattet. Günther tritt laut BDIU als Geschäftsführerin der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement auf, um Forderungen aus sogenannten Abofallen einzutreiben, die nach Ansicht des Inkassoverbands unberechtigt sind.

quelle : golem.de

Nachtrag vom 26. November 2010, 14:30 Uhr

Das Landgericht Berlin hat dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) mittlerweile untersagt, per Pressemitteilungen zu verbreiten, er habe gegen die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther Strafanzeige erstattet, teilt Günthers Anwalt Daniel Kötz mit. Zudem sei dem BDIU untersagt worden, den Eindruck zu erwecken, Frau Günther und ein von ihr betriebenes Inkasso-Unternehmen (RAZ GmbH) rechneten Internetangebote ab, deren Preisangaben in AGB versteckt oder nur mit großer Mühe auf der entsprechenden Internetseite zu entdecken seien.

quelle : golem.de

Verbraucherschutz: Warnung vor dubiosen Inkasso-Briefen

Die NRW-Verbraucherzentrale warnt vor dubiosen Zahlungsforderungen des Inkassounternehmens Sauer & Söhne. Die geforderten 162,98 Euro sollte man „auf keinen Fall“ bezahlen, raten die Verbraucherschützer.

Für saure Mienen sorgen derzeit Zahlungsaufforderungen des Inkassounternehmens Sauer & Söhne: Weil angeblich Gericht und Pfändung bevorstehen, werden Verbraucher nach Beobachtungen der NRW-Verbraucherzentrale zuhauf aufgefordert, sofort 162,98 Euro zu zahlen. Für welche Leistungen im Namen von „ISIS Multimedia Net GmbH“ das Geld beigetrieben werden soll, bleibt Sauers Familiengeheimnis. „Auch wenn im Schreiben mit Kosten für Gericht und Anwalt, Zwangsvollstreckung, eidesstattlicher Versicherung oder einer Eintragung ins amtliche Schuldnerverzeichnis gedroht wird, sollten Sie auf keinen Fall zahlen“, raten die Düsseldorfer Verbraucherschützer den Betroffenen.

Krasses Beispiel

Vor der Media Inkassomanagement AG warnt die Verbraucherzentrale

Vor der Media Inkassomanagement AG warnt die Verbraucherzentrale - Angeblich säumige Kunden, denen eine Zahlungsaufforderung von 107,90 Euro der Media Inkassomanagement AG mit Sitz in Berlin ins Haus flattert, sollten der Forderung auf keinen Fall nachkommen, sie jedoch vorsorglich schriftlich zurückweisen! Wir warnen vor der krassen Methode, mit denen das zweifelhafte Inkassounternehmen versucht, vermeintliche Abonnenten eines Gewinnspielpakets Angst einzujagen, damit diese der erhobenen Geldforderung [...] [abzocknews.de]

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