Facebook : "Gefällt-mir"-Button: Urteil wurde offiziell bestätigt

Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil im Zusammenhang mit der verbreiteten Nutzung des "Gefällt mir"-Buttons auf Webseiten gesprochen und mitgeteilt, dass es sich dabei um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt.

Ursprünglich ist es zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Online-Händlern gekommen, da einer der beiden einen "Gefällt-mir"-Button auf seiner Webseite zur Verfügung stellte. Der Konkurrent war der Meinung, dass sich der andere Händler damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen soll.

Durch die zusätzliche Werbung auf Facebook für die Produkte soll kein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil entstehen. Geschäftliche Handlungen sind laut dem Urteil nur dann unzulässig, wenn sie dafür geeignet sind, "die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen".

Das in Berlin ansässige Kammergericht bestätigte letztlich das kürzlich verkündete Urteil des Landgerichts Berlin. Während das Landgericht im Rahmen der getroffenen Entscheidung in erster Instanz nicht näher mitteilte, ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Datenschutz handelt, hat sich nun das Kammergericht dazu geäußert.

Quelle : winfuture.de

Miet-Abzocke: Der Wucher hat Methode

„Wir gehen auf die Barrikaden, werden kämpfen“. Kristin Schnell ballt die Faust. „Zur Not bis zu letzten Instanz.“ Die 42-Jährige will wie so viele Nachbarn in der Kochstraße 16-25 nicht aus ihrer Wohnung ausziehen, nur weil ein cleverer Geschäftsmann hier, im Herzen Berlins, das ganz große Immobiliengeschäft wittert.

Quelle : berlinonline.de

via abzocknews.de

Schadenersatz: Nutzlos-Abo-Fallen

Schadenersatz: Nutzlos-Abo-Fallen - Ein hereingetappter Internetnutzer aus Issum (NRW) erstritt jetzt vor dem Landgericht Mannheim in zweiter Instanz ein Urteil, wonach die Mannheimer Content Services Ltd. (Hauptsitz Aldermaston Großbritannien), die die Seite Opendownload betreibt, die Kosten für seinen Anwalt, den er zur Abwehr ihrer Forderung eingesetzt hatte, in voller Höhe bezahlen muss.
Quelle: Channelpartner.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

annihilation-gaming.de : 27.05.2010 WoW-Update #1

Der Kostenlose Privat Server fuer WoW und Aion annihilation-gaming.de hat fuer WoW und Aion ein Update bereit gestellt was folgendes beinhaltet :

27.05.2010 WoW-Update #1

Core:
1. Crash Fixxes
2. Flugpunkt in Stormwind Fixxed
3. Spellfixes:

* Libram of Valiance
* Divine Guardian rank 1
* Glyph of Seal of Command
* Scourge Strike
* Shaman totem bars and Call of the Elements/Spirits/Ancestors
* Death Pact

4. Talent Punkte Fix
5. Wöchentlicher Quest Reset gefixxed
6. Quest Fixxes

* 8519
* 12321
* 12288
* 12832
* 9446
* 11626
* 1440
* 12688
* 10512
* 12916
* Hunter Pet Trainer
* 1126
* 6641
* 9868
* 4921

7. Instance Script Fixxes

* Gluth - Crash Fix
* Sunwell/Felmyst
* Ahnkahet/Volazj
* AzjolNerub/Anubarak

Und vieles mehr ...

DB:

* Archivment überarbeitet
* Gossips für Wachen
* Loot für Forge of Souls, Pit of Saron, Halls of Reflection and Trial of the Crusader
* Loot für 10-Man and 25-Man Eye of Eternity
* Questreihen Fixxes
* Fraktions Updates Npc etc

WLAN-Urteil: Ein sicheres Passwort ist jetzt Pflicht

Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de

WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.

Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können - um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren - mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.

In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse - also seiner individuellen "Hausnummer" im Netz - das Lied "Sommer unseres Lebens" in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben - und Schadensersatz.

Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.

"Rotlicht"-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet

"Rotlicht"-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet -

Endlich dürfen normale Festnetznummern von Erotik-Anbietern nicht mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbraucht werden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Eilverfahren und in letzter Instanz bestätigt, dass in vielen Fällen bei diesen telefonischen Dienstleistungen der gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutz umgangen wird [§ 66 l TKG]. Die Abschaltung solcher Ortsnetz-Rufnummern durch die Bundesnetzagentur sei deshalb rechtens.

opendownload.de verliert wieder vor Gericht

Weitere Schlappe für die Betreiber von opendownload.de. Die Firma muss einem unfreiwilligen "Kunden" die Anwaltskosten ersetzen. Das entschied das Landgericht Mannheim.

Der betroffene Internetnutzer hatte sich Anfang 2008 bei opendownload.de angemeldet, weil er - wie viele andere - dachte, das Angebot sei kostenlos. Als er eine Rechnung der Betreiberfirma erhielt, zahlte er deshalb nicht.

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