Der verurteilte Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr darf auch weiterhin in Online-Archiven mit Namen genannt werden. Der Bundesgerichtshof wies die Klage gegen einen österreichischen Webseiten-Betreiber ab und bestätigte damit frühere Urteile. Deutsche Gerichte sind nach der Entscheidung auch für Klagen gegen Veröffentlichungen auf Webseiten aus anderen EU-Staaten zuständig, sofern der Betroffene den Mittelpunkt seiner Interessen in Deutschland hat (Az. VI ZR 217/08).
Quelle: Heise.de /zum Artikel
Der Anbieter von Social Games Zynga kann bei seinem Börsengang das Maximum an Einnahmen abschöpfen. Das Unternehmen wird die Aktien, die in den Handel gebracht werden sollen, wohl in vollem Umfang zum maximalen Preis los, berichtet der US-Nachrichtendienst 'Bloomberg'.
100 Millionen Aktien waren im gesamten Pool verfügbar. Diese sollten zu Preisen zwischen 8,50 Dollar und 10 Dollar ausgegeben werden. Den Angaben zufolge haben sich ausreichend Interessenten gefunden, die Pakete zu Preisen von je 10 Dollar erwerben wollen. Damit werden insgesamt eine Milliarde Dollar in die Kassen des Unternehmens gespült.
Damit legt Zynga den größten Börsengang eines US-Unternehmens seit dem Einstieg Googles in den öffentlichen Handel im Jahr 2004 hin. Dieser brachte damals eine Summe von 1,9 Milliarden Dollar. Die Investoren honorieren damit die zunehmende Gegenwart von Zynga-Produkten in zahlreichen Social Networks und die anhaltenden Expansionsbestrebungen des Unternehmens.
Quelle: winfuture.de
Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.
Laut einem Bericht von 'Heise Online' hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.
Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein "überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle".
Quelle : winfuture.de
Die Posten personenbezogener Daten in ein Webforum kann durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, indem es dem Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Internetforums absprach (Az.: 7 U 134/10).
Ein Nutzer hatte sich in dem Forum kritisch über die Geschäftspraxis eines Unternehmens geäußert. Dem Verbraucher sei vorgespiegelt worden, dass es ein breites Angebot einer Produktart gebe, obwohl ein und dasselbe Produkt unter verschiedenen Namen und verschiedenen Firmen von einem einzigen Unternehmen vertrieben wurde. Um seine Kritik zu untermauern, nannte der Beitragsverfasser den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Klägers, der Geschäftsführer mehrerer dieser Firmen war. Die genannten Daten entnahm er dem irischen Handelsregister.
Quelle: heise.de
Der Chat Virus "Bist du das?? ahahahaha" ist erneut zurueck. ( wir berichteten Bereits : Facebook: Warnung vor “Bist du das?? ahahahaha” Virus ueber Facebook Chat) (oder auch Facebook: Warnung vor Chatvirus mit dem Titel: “omfg loloqp”)
Das letzte mal versteckte sich der sogenannte BKA Virus dahinter, was diesmal dahinter steckt ist noch nicht bekannt, aber man kann vermuten das es eine neue Variante des BKA Virus sein wird, wie auch schon das lka Niedersachsen Berichtete : Aggressiver Computervirus in immer neuen Varianten – BKA Virus, hier hilft leider nur noch die Wichtigsten Daten zu sichern und den PC dann neu aufzusetzten, dieses reicht aus um den Virus los zu werden ein sicheres Loeschen der Festplatte ist nicht von noeten.
Es gilt wie immer, erst denken dann klicken, unbekannte Inhalte laed man nicht herunter oder klickt diese an.
Hier mal die Aktuellenn Facebook news in der Kalender Woche 33, den im Moment ist bei facebook einiges los, und das leider nicht sehr erfreuliches.
“omfg loloqp”
Facebook Chat Virus, wo sich wohl eine Variante des BKA Virus hinter versteckt wie mehre Facebook Nutzer Berichtet hatten :
So sieht der URL sowie das Posting aus:


Hier hilft wie schon mehrfach erwaehnt nur den Rechner neu aufzusetzten, natuerlich vorher nicht vergessen die Festplatte Formatieren damit alle Dateien als Frei dargestellt werden, ein sicheres loeschen der Festplatte ist nicht unbedingt noetig.
“Bist du das?? ahahahaha”
Auch ein Chat Virus wo sich eine Variante des BKA Virus hinter versteckt.
So sieht der URL sowie das Posting aus:

UPDATE 15:44 Uhr : Wir haben soeben von einem Fan einen Screenshot der Postings erhalten:

Hier nun die Warnung von "avast"

Quelle und Grafiken : mimikama.at

Die Aussicht auf eine weibliche Bekanntschaft ließ einen Mann aus dem Kreis Kronach wohl etwas unvorsichtig werden. Er hatte eine Kontaktanzeige geschaltet, auf die sich auch kurze Zeit später eine Frau meldete. Sie gaukelte ihm Interesse vor und gab eine Telefonnummer an, über die sie erreichbar wäre.
Quelle: InFranken.de / Zum Artikel
Das Europaparlament hat eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung beschlossen: Künftig müssen Hersteller die wichtigsten Inhaltsstoffe auf der Verpackung angeben. Die neue Verordnung sollte die Interessen der Verbraucher stärken. Tatsächlich aber schützt sie vor allem die Interessen der Lebensmittellobby.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Googles neues soziales Netzwerk sorgt für großes Interesse – das ruft auch Betrüger auf den Plan: Sie versenden falsche Einladungen zu Google+, die aber keinen Eintritt zum Facebook-Konkurrenten gewähren, sondern zu einer Online-Apotheke weiterleiten.
Quelle: Computerbild.de / Zum Artikel
Neue Betrugsmasche im Internet
Es ist eine aufregende Zeit für Petra M. aus Frankfurt. Der Umzug aus der Mainmetropole nach Jerusalem steht bevor. Petra sucht im Internet nach einer Wohnung und erhält ein tolles Angebot einer englischen Vermieterin. Alles scheint zu passen, die Größe der Wohnung, die Lage in der israelischen Metropole und der Mietpreis. Als Sicherheit, so bittet die Vermieterin, möge Petra bitte die Kopie ihres Personalausweises schicken und eine Kaution in Höhe von 2000 Euro auf das Mietkonto überweisen. Petra wird stutzig und stellt fest, dass sie fast einer neuen Betrugsmasche aufgesessen wäre.
Wer eine Mietwohnung sucht, tut das heutzutage auch im Internet. Das wissen auch Online-Betrüger, die sich das Interesse der Wohnungssuchenden zunutze machen – und mit perfiden Tricks nicht nur den potentiellen Mietern, sondern auch anderen Menschen schadet.
Für einen Rekordpreis von 8,5 Milliarden Dollar reißt sich Microsoft den Online-Telefondienst Skype unter den Nagel. Mit dem überraschend bekanntgegebenen Megadeal schlägt der weltgrößte Softwarehersteller Facebook und Google aus dem Rennen, die Kreisen zufolge eben-falls Interesse an Skype hatten.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
Abermals hat es eine Spam-Software geschafft, eine Vielzahl von Facebook-Mitgliedern in die Falle zu locken. Versprochen wird eine Liste, die Profil-Besucher anzeigt. Wer neugierig klickt, infiziert sich mit dem Wurm und verbreitet ihn unter den eigenen Kontakten.
Hamburg - Während die Facebook-Entwickler ständig neue Funktionen in das soziale Netzwerk einbinden, werden auch die Spam-Programmierer immer kreativer. Nun schwappt eine neue Spamwelle über Facebook hinweg. "Wow, jetzt kannst du sehen, wer sich dein Profil ansieht", verspricht wieder einmal ein Facebook-Fake. Doch wie immer handelt es sich dabei nicht um eine offizielle Funktion, sondern um einen Wurm.
Wer sich damit infiziert, verteilt die nervigen Statusmeldungen selbst im Netz - ganz automatisch. Per Veranstaltungseinladung, auf Pinnwänden oder im Chatfenster wirbt der Wurm dann unter dem Profilbild des Infizierten für die Facebook-Funktion, die es gar nicht gibt. Die Spam-Meldung zeigt eine Tabelle mit Personen an, die angeblich am häufigsten das Nutzerprofil besucht haben sollen. Ein Trick, der lediglich die Neugier wecken soll.
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So funktioniert die Wurmkur
Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil im Zusammenhang mit der verbreiteten Nutzung des "Gefällt mir"-Buttons auf Webseiten gesprochen und mitgeteilt, dass es sich dabei um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt.
Ursprünglich ist es zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Online-Händlern gekommen, da einer der beiden einen "Gefällt-mir"-Button auf seiner Webseite zur Verfügung stellte. Der Konkurrent war der Meinung, dass sich der andere Händler damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen soll.
Durch die zusätzliche Werbung auf Facebook für die Produkte soll kein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil entstehen. Geschäftliche Handlungen sind laut dem Urteil nur dann unzulässig, wenn sie dafür geeignet sind, "die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen".
Das in Berlin ansässige Kammergericht bestätigte letztlich das kürzlich verkündete Urteil des Landgerichts Berlin. Während das Landgericht im Rahmen der getroffenen Entscheidung in erster Instanz nicht näher mitteilte, ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Datenschutz handelt, hat sich nun das Kammergericht dazu geäußert.
Quelle : winfuture.de