Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG verbessert die Rechte der Kunden gegenüber den Anbietern. Das betrifft sowohl Umzug und Anbieterwechsel als auch Call-by-Call-Telefonate, Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk.
Wer umzieht, kann nun seine Telekommunikationsverträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk - ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Anbieter bietet die vereinbarte Leistung auch dort an. Für den Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen – allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet.
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Der digitale Radiergummi ist nun doch toll – zumindest, wenn es nach Ex-SAP-Chef Henning Kagermann geht. Der Präsident des Mitausrichters Acatech war in seiner Laudatio ganz hingerissen. "Da kommt ein junger Mann, nimmt sich das Konzept von X-Pire, entwickelt von Michael Backes, dem Superstar der Verschlüsselungsszene, und macht es noch besser." Kagermann prophezeite dem Ansatz, der zudem mit einem tragfähigen Geschäftsmodell eingeschickt worden sei, eine große Zukunft und versprach Hilfe bei der Suche nach Investoren.
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Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).
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Viele Internetkäufer vertrauen auf Erfahrungsberichte in Online-Shops. AUDIO VIDEO FOTO BILD deckt auf: Ein großer Teil der Nutzer-Kommentare sind gefälscht.
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Der verurteilte Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr darf auch weiterhin in Online-Archiven mit Namen genannt werden. Der Bundesgerichtshof wies die Klage gegen einen österreichischen Webseiten-Betreiber ab und bestätigte damit frühere Urteile. Deutsche Gerichte sind nach der Entscheidung auch für Klagen gegen Veröffentlichungen auf Webseiten aus anderen EU-Staaten zuständig, sofern der Betroffene den Mittelpunkt seiner Interessen in Deutschland hat (Az. VI ZR 217/08).
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Im Web werden Final-Tickets teils als Schnäppchen angeboten - doch Käufer dieser Abzock-Offerten werden aus allen Wolken fallen! Worauf Sie achten müssen und welche Chancen es auf Tickets gibt, lesen Sie hier.
Es klingt wie ein Traum, aber am Ende bleibt nur das böse Erwachen. Konto-Frust statt Fußball-Lust – weil Geschäftemacher im Internet Fußball-Fans abzocken. Sie versteigern Final-Tickets für viel Geld. Dass es aber nicht ums Herren-, sondern ums Damen-Spiel geht, ist frühestens auf den dritten Blick ersichtlich …
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Kunden die einen Router Speedport W 504V, W 723V Typ B oder W 921V erworben haben, haben bzw. sollten in den Letzten Tagen eine Mail von der Telekom bekommen haben mit dem Folgenden Inhalt :
Sie haben in der Vergangenheit von uns einen Speedport W 504V, W 723V Typ B oder W 921V erworben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es hierbei zu einer Sicherheitslücke mit der WPS-Funktion kommen. WPS (Wifi Protected Setup) ist eine Funktionalität, die das einfache Verbinden mit verschlüsselten WLAN-Netzen ermöglicht, ohne dass dabei Informationen wie Passwort und Nutzerkennung aufwendig eingegeben werden müssen.
Die Deutsche Telekom arbeitet an einer möglichst schnellen Behebung des Fehlers, so dass zukünftig die Sicherheit des Gerätes wiederhergestellt ist.
Sobald eine neue Software für Ihr Gerät vorliegt, wird diese über die Easy Support Funktion Ihres Speedports automatisch auf Ihrem Gerät installiert, sofern diese Funktion aktiviert ist. Zusätzlich wird die neue Software auf den Downloadseiten veröffentlicht, so dass Sie im Falle einer Deaktivierung der Easy Support Funktion die neue Software manuell laden und installieren können.
Die alte Frau weiß nicht, was eine SMS ist. Aber sie hat eine Flatrate für 3000Nachrichten im Monat. Die Seniorin hat keine Ahnung von Internet. Aber sie kann monatlich unbegrenzt mit ihrem Handy im Netz surfen. Mobilfunkvertreter haben ihr sechs Verträge aufgeschwatzt. Das trieb die 87-Jährige fast in den finanziellen Ruin.
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Verstecke Hinweise auf Kosten reichen nicht: Verbraucher sollen künftig vor Abofallen und Trickangeboten besser geschützt werden. Das nun vom Bundesrat gebilligte Gesetz tritt nicht sofort in Kraft. Doch mit ein paar Tricks kann man sich vor Abzockern schützen - und im Zweifel wehren.
Quelle : spiegel.de /Zum Artikel
„Arbeit für Dich“ oder „Nebenverdienst mit wenig Aufwand“ – millionenfach landen Mails mit solchen Lockrufen in den Postfächern von Online-Nutzern. Das Versprechen ist immer das gleiche: schnelles Geld für wenig Aufwand.
Das hat nur einen Haken: Diese Angebote sind illegal. Es geht immer um Betrug und Geldwäsche. Im schlimmsten Fall drohen bis zu drei Jahre Haft.
Quelle: morgenpost.de /Zum Artikel
Microsoft hat anlässlich seines April-Patchdays sechs Bulletins veröffentlicht, die elf Schwachstellen schließen; unter anderem in Internet Explorer, Windows und Office. Die meisten Lücken befinden sich im Internet Explorer. Durch einige der sechs Schwachstellen kann man sein System beim Besuch einer speziell präparierten Webseite mit Schadcode infizieren. Dies funktioniert unter anderem dann, wenn die JavaScript-Engine auf ein bereits freigegebenes Objekt im Speicher zugreift ("use-after-free").
Quelle: Heise.de
Mit einer weiteren Internet-Abzocke im so genannten Paysafecard-Verfahren hat es die Polizei Nabburg seit geraumer Zeit wieder zu tun. In den vorliegenden Fällen erscheint nach Hochfahren des Computers ein Pop-up-Fenster, das angeblich vom Bundesamt für Sicherheit der Informationstechnik stammt und die Überschrift GVU hat. Das Fenster kann nicht entfernt werden.
Quelle: mittelbayerische.de /Zum Artikel
Beim Wort kostenlos werden viele Verbraucher unvorsichtig. Im Internet scheint die Fülle an Software, Unterhaltungsangeboten, Tipps oder Rezepten, die gratis zu haben sind, unerschöpflich zu sein. Doch oft verstecken windige Geschäftemacher Zahlungsverpflichtungen im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Quelle: suedkurier.de /Zum Artikel
Beim Internetsurfen mit einem Smartphone oder einem Tabletcomputer kann schon ein Fingertipp zur Kostenfalle werden. Möglich ist das durch "WAP-Billing". Diese Technik ermöglicht das Bezahlen über die Handyrechnung ohne jede zusätzliche Eingabe persönlicher Daten wie Name, Adresse oder Rufnummer. Das nutzen auch Abzocker aus und locken damit NutzerInnen von Smartphones in die Falle.
Quelle: wienerzeitung.at / Zum Artikel
Statt teurer Mobiltelefone verschickten sie nur Wasserflaschen. Und sie hatten auch noch andere Maschen im Repertoire.
Die beiden Täter aus dem Raum Ingolstadt standen bereits seit September 2011 im Visier der Ermittler. Sie hatten über ein Internetportal unter anderem teure Mobiltelefone angeboten. Die Kunden bezahlten im Voraus, bekamen später aber nur ein Paket mit einer Wasserflasche zugestellt, so die Kripo.