Sie umwerben die Opfer mit Komplimenten und Liebesschwüren und versuchen anschliessend ihnen mit rührseligen Geschichten, Geld aus der Tasche zu ziehen.
Quelle: konsumer.info/Zum Artikel
Flughafen, Café oder Bahnhof. Viele User nutzen ein offenes WLAN, um mit Notebook oder Smartphone im Internet zu surfen.
Was viele nicht wissen- wenn sie sich auf unverschlüsselten Internetseiten bewegen, kann man sie ausspionieren.
Das hat ein Versuch gezeigt, den das RTL-Magazin „Stern TV“ am Mittwoch vor einer Woche ausstrahlte.
Plötzlich ist der eigene Computer gesperrt und das Bundeskriminalamt wirft dem Benutzer das Surfen auf Seiten mit Kinderpornografie vor. Gegen Zahlung einer Strafe von einhundert Euro werde der PC wieder freigeschaltet. Von wegen BKA! Ein Riesen-Betrug, das Ganze. Doch die Masche funktioniert!
Internetabzocke: BKA Trojaner von verbraucherinfoTV
Quelle: WDR.de / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Na denn man schnell drauf auf den Zug: In einer aktuellen Pressemitteilung bietet die Deutsche Zentral Inkasso dem von Rechtsprofessor Hoeren gegründeten runden Tisch gegen Internetabzocke volle Unterstützung zu. Sehr löblich vom obersten Kassierer der wohl populärsten Abofalle Deutschlands outlets.de – vielleicht ist das ja ein erster Hinweis, dass die Deutsche Zentral Inkasso ohne Wenn und Aber den Weg der Rechtschaffenheit weitab jeder Abzocke beschreiten will.
Quelle: Verbraucherschutz.tv / Zum Artikel
Die Internetabzock-Matadoren treiben es immer bunter: So versuchen sie jetzt, mit Verweis auf dubiose Einzelurteile von Amtsgerichten (und gegen die Masse der ablehnenden Urteile) ihre 96 Euro mit ihrer eigenen Inkassogesellschaft und enormem Druck auf die Betroffenen einzutreiben.
Quelle: Blog.Beck.de / Zum Artikel
Via: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel
via 2 : abzocknews.de
Oft geht es ganz schnell: Um den heimischen Computer vor Viren zu schützen, wird beim Internetsuchdienst Google nach einem kostenlosen Programm gesucht. Das wird prompt auf einer der angezeigten Internetseiten gefunden.
Quelle: Nw-news.de / Zum Artikel
Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.
Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/muster.
Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.
Videospiele per Internet – der Trend hat sich in den vergangenen Jahren zu einer der erfolgreichsten Spielegattungen entwickelt. Einfach nur über den Webbrowser oder mit Hilfe einer zusätzlichen Software treffen sich Spieler in virtuellen Welten und agieren miteinander oder gegeneinander. Viele Spiele werben damit, gratis zu sein. Aber es lauern auch zunehmend Kostenfallen.
Kostenfalle Browser- und Onlinegames von verbraucherinfoTV
Quelle : ZDF
Wie das Landgericht Osnabrück mitteilt, wird morgen durch die 15. Große Strafkammer der mit Spannung erwartete Prozess gegen mehrere Personen eröffnet, denen unter anderem gewerbs- und bandenmäßige Erpressung, Betrug und Beihilfe hierzu vorgeworfen wird. Michael B. (Ulrichstein), Bernhard S. (München) Alexander J. K. (Frankfurt/Main) kennt in Deutschland eigentlich jeder, der sich mit Verbraucherschutz beschäftigt.
Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel
Update vom 18.02.2011:
Eine öffentliche Sparkasse ist nicht verpflichtet einem Inkassounternehmen, das für einen so genannten „Internetabzocker“ tätig ist, ein Konto zur Verfügung zu stellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
Quelle : kostenlose-urteile.de
via : abzocknews.de
Eine Rückfrage von mir beim Kammergericht ergab: Es liegen dort über 500 Beschwerden gegen die Deutsche Zentral Inkasso GmbH vor. Das KG hat die Entziehung der Inkasso Erlaubnis in die Wege geleitet; es läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Die Dame vom KG berichtete, daß man hereingefallen sei.
Quelle : blog.beck.de
Bei den derzeiten Mahnschreiben der Internetabzocker und ihrer Handlanger reiht sich aktuell auch die Firma Anziehungspunkt GmbH ein. Per Email teilt uns eine Frau mit, dass ihr “Freund Post von einer Anwaltskanzlei bekommen” hat. Angeblich soll auf der Internetseite “Anziehungspunkt.de” ein Jahresabo abgeschlossen worden sein, was von dem Betrof-fenen bestritten wird.
quelle : antiabzockenet.blogspot.com
Das Thema Antassia Gmbh ist für die Kreissparkasse Eichsfeld noch nicht erledigt, könnte aber schnell Geschichte sein. Die Bank führt ein Konto des Unternehmens. Dahinter soll sich allerdings eine Internetabzockerfirma verbergen (wir berichteten). Die Sparkasse hat das Konto gekündigt. In ganz Deutschland schlagen Verbraucherzentralen Alarm. Auch das Eichsfelder Tageblatt hat bereits berichtet.
quelle : tlz.de
Kontoverbindung der Antassia GmbH gekündigt - Das Thema Antassia Gmbh ist für die Kreissparkasse Eichsfeld noch nicht erledigt, könnte aber schnell Geschichte sein. Die Bank führt ein Konto des Unternehmens. Dahinter soll sich allerdings eine Internetabzockerfirma verbergen (wir berichteten). Die Sparkasse hat das Konto gekündigt. ... [antiabzockenet]
Erneuter Dämpfer für Internetabzocker: Der Anbieter einer Internetseite, auf der „Outlets“, also Fabrikverkäufe, nachgewiesen werden, muss die Kosten für die Nutzung der Seite deutlich machen und hat es zu unterlassen Verbraucher in Kostenfallen zu locken. Dies hat das Landgericht Frankfurt auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden.
quelle : donaukurier.de
via abzocknews.de