Der Internetdienstleister Google macht auch auf seinen europäischen Servern gespeicherte Daten den US-Behörden zugänglich. In der Vergangenheit habe das Unternehmen schon mehrfach Nutzerdaten aus Europa an US-amerikanische Geheimdienste weitergeleitet, erklärte ein Konzernsprecher auf Anfrage der Wirtschaftswoche.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Der Internetdienstleister Google haftet laut einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg nicht für die Inhalte von Suchergebnissen, den so genannten Snippets. Es sei für jeden verständigen Nutzer offenkundig, dass es gerade nicht Sinn und Zweck einer Suchmaschine ist, eigene Äußerungen aufzustellen, sondern dass ihr nur die “Nachweisfunktion für das Auffinden fremder Informationen” zukomme.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Download-Abzocke kann jeden treffen: Sie registrieren sich für einen scheinbar kostenlosen Internetdienst und sollen wenig später plötzlich 200 Euro dafür zahlen. PC-WELT erklärt, wie Sie sich wehren.
Quelle: Freenet.de / Zum Artikel
Die in Europa seit einigen Monaten geführte Diskussion um das "Recht auf Vergessen" im Internet bekommt aus Spanien neue Nahrung. Dort wird der Internetdienstleister Google mit rund 80 Aufforderungen der Regulierungsbehörde Comisión del Mercado de las Telecomunicaciones (CMT) konfrontiert, Informationen über Personen aus seinem Suchindex zu streichen. Google habe daraufhin angekündigt, gegen die meisten Aufforderungen juristisch vorzugehen, berichtet das Wall Street Journal.
Im Januar seien die ersten fünf Beschwerden vor einem spanischen Gericht angehört worden. Zu einer Entscheidung dazu sei es bislang noch nicht gekommen, doch nun erwäge das Gericht, die Angelegenheit dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft in Luxemburg zu übergeben, heißt es in dem Zeitungsbericht, der sich auf eine eingeweihte Person beruft.
Quelle : heise.de
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Anklage wegen Betrugs gegen Michael Burat und seine frühere Geschäftspartnerin Katarina D. zugelassen (Az. 1 Ws 29/09). Burat wird vorgeworfen zwischen August 2006 und April 2008 zunächst allein, später mit Katarina D., Internetdienste wie einen Routenplaner betrieben und Kunden zur kostenpflichtigen Anmeldung verleitet zu haben.
Quelle : test.de
Buttonlösung gegen Kostenfallen im Internet: Das Bundesjustizministerium hat heute das Gesetz vorgestellt, mit dem es Abofallen stoppen will.
Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten sollen Verbraucher künftig mit einem hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis vor versteckten Kosten gewarnt werden. Vor einer Bestellung muss der Nutzer mit gesonderter Erklärung - etwa durch einen Klick - ausdrücklich bestätigen, dass er den Hinweis gesehen hat.
Mit diesem "Button-Lösung" will das Ministerium nach eigenen Angaben verhindern, dass weiterhin zig-tausende Verbraucher jeden Monat auf Internetdienste hereinfallen, bei denen die - angebliche - Kostenpflicht im Kleingedruckten, im Fließtext oder außerhalb des sichtbaren Bildschirms verschleiert wird.
Quelle : computerbetrug.de
Ein Jugendlicher aus Australien hat ungewollt das Sicherheitschaos bei Twitter ausgelöst. Hacker hatten eines seiner Experimente kopiert.
Ein 17-jähriger Australier hat zugegeben, unfreiwillig das Sicherheitschaos im Internetdienst Twitter ausgelöst zu haben. Pearce Delphin erklärte, er habe nur einen Code des Programms Javascript als normalen Text in einer Nachricht eingebaut, die beim Berühren mit der Maus ein neues Fenster öffnet. Sein Experiment wurde allerdings von Hackern nachgeahmt, die den Code nutzten, um Nutzer auf Porno-Websiten weiterzuleiten oder so genannte Tweets (Kurznachrichten) so zu präparieren, dass sie sich endlos vervielfältigten.
quelle : welt.de
Viele Verbraucher melden sich derzeit bei der Verbraucherzentrale Thüringen und beschweren sich über Forderungsschreiben der CL Inkasso AG, Zeppelinstraße 2, 88131 Lindau. Angeblich sollen sie beim Internetdienst www.verbraucherschutz24.info der Firma Websolution Köln angemeldet und mit der Zahlung geforderter Beträge in Höhe von über 90 Euro im Verzug sein.
Die Betroffenen versichern, keinen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung von www.verbraucherschutz24.info abgeschlossen zu haben. Einige Verbraucher gaben zudem an, dass sie zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses weder über einen Computer noch über einen Internetzugang verfügten.
Dazu Dr.Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen:
Isselburg - Es hätte ein langes Verfahren werden können, doch die beiden Angeklagten waren geständig: Insgesamt 113 Fälle von Betrug und versuchtem Betrug warf der Staatsanwalt den zwei 20-Jährigen aus Isselburg vor. Der eine hatte falsche Rechnungen für einen Internetdienst verschickt, der andere hatte sein Konto für die Zahlungseingänge zur Verfügung gestellt. Ein dritter Täter aus Berlin, den das Gericht als Zeugen geladen hatte, hat sich vermutlich in die Schweiz abgesetzt.
Der eine 20-jährige Isselburger, der für fast identische Taten bereits eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten absitzt, gab zu, der Haupttäter zu sein. Er habe die E-Mail-Adressen von dem Berliner bekommen. Diese habe er dann „in Geld umwandeln“ sollen. „Ich war für alles zuständig, was mit Computern zu tun hatte.“
Dazu entwarf der Isselburger eine Internetseite mit dem Namen www.happyload.com und verschickte von Dezember 2008 bis Februar 2009 Zahlungsaufforderungen per E-Mail. Darin wurde behauptet, die Angeschriebenen hätten einen Vertrag mit happyload.com abgeschlossen und hätten die fälligen 89,99 Euro nicht bezahlt. Weitere Mails die gar mit einer Anwaltskanzlei drohten, folgten. Und tatsächlich zahlten Menschen auf das Konto des zweiten Isselburgers. Dieses brauchte der Haupttäter, denn sein eigenes Konto war bereits wegen der vorangegangenen Betrügereien gesperrt worden.