Wer sich in Internetforen oder auf Bewertungsportalen verleumdet sieht, kann nicht einfach die Daten des Urhebers fordern. Die bekommt höchstens die Polizei, entschied jetzt das Amtsgericht München.
Privatleute haben kein Recht, Namen oder Anschriften der Nutzer von Internetforen zu bekommen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Nutzerdaten nur der Polizei und anderen Behörden weitergegeben werden dürfen - etwa wenn es um Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung oder Rechte an geistigem Eigentum geht (Az: 161 C 24062/10).
Im konkreten Fall hatten die Inhaber eines Autohauses auf einer Internetplattform zum Thema Auto negative Berichte über sich entdeckt. Sie fühlten sich nach Angaben des Gerichts diskreditiert und befürchteten geschäftsschädigende Auswirkungen. Das Autohaus wandte sich daher an den Betreiber des Forums, der die Beiträge sofort löschte. Das Autohaus wollte aber auch die Kontaktdaten der Nutzer, die die Berichte eingestellt hatten, um rechtliche Schritte gegen sie einleiten zu können. Dies verweigerte der Forumsbetreiber unter Hinweis auf den Datenschutz.
Quelle : n-tv.de
Unseriöser Leasing-Anbieter: Viel Ärger – kein Auto
Anbieter: metropolleasing.de
Vorgang: Im Internet werben zahlreiche Firmen mit attraktiven Kfz-Leasing-Angeboten – doch nicht alle scheinen wirklich seriös zu sein. Laut Verbrauchermeldungen sorgte zum Beispiel der Betreiber der Internetplattform metropolleasing.de für reichlich Ärger, da Kunden nach einem geschlossenen Kfz-Leasing-Vertrag und der Überweisung einer Leasing-Sonderzahlung ihr bestelltes Auto nicht erhielten. Dies veranlasste die Mitarbeiter der Firma OpSec Security dazu, ihn mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni auszuzeichnen.