Der Rechtsanwalt Dominik Boecker hat den Hersteller verschiedener Staatstrojaner DigiTask im Auftrag des IT-Unternehmens Wavecon abgemahnt (PDF Datei). Die Firma wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Herstellung und den Verkauf von Software zur Überwachung von Computern durch Strafverfolgungsbehörden einzustellen.
"Die von DigiTask hergestellte und an Strafverfolgungsbehörden verkaufte Software erfüllt die strafrechtlichen Merkmale des unbefugten Ausspähens von Daten (§ 202a StGB). Die Software kann Daten ausspähen und an den Einsetzenden übermitteln", erklärte Boecker.
Seiner Ansicht nach sei schließlich für das Abhören von Voice-over-IP-Gesprächen derzeit keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden vorhanden. Die Anwendung der Trojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird nach Einschätzung der Behörden durch die allgemeinen Regelungen zum Abhören von Telekommunikation gedeckt - was unter Juristen aber höchst umstritten ist.
Quelle : winfuture.de
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin verbietet einem Betreiber kostenloser Online-Spiele, vor den aufgerufenen Spielen einen 20-sekündigen Werbefilm zu zeigen, der sich nicht abschalten lässt. Übertrieben, finden viele Juristen. Fakt ist jedoch, dass im Internet wie in der Offline-Welt strenge Vorgaben für Inhalt und Darstellung von Werbung gelten.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
So manchem unbedarften kino.to-Nutzer dürfte mulmig geworden sein, als er beim Besuch des Streaming-Portals den Begrüßungstext der Kriminalpolizei las. Dort heißt es: "Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen." An sich ist diese Aussage korrekt, doch was ist im konkreten Zusammenhang mit kino.to davon zu halten?
Zunächst einmal konzentrieren sich die Ermittlungen der Justiz vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es auf Nachfrage von heise online. Darüber hinaus fehlt bisher eine höchstrichterliche Klärung für derartige Sachverhalte und die Juristen streiten sich über die Rechtslage der "Grauzone Streaming".
Quelle : heise.de
Auf der Internetseite kino.to sind Blockbuster zu sehen, ohne das Verbraucher dafür Geld zahlen müssen. Als Stream laufen dort aktuelle Kinofilme wie “Thor” oder “Scream 4″. Das Portal ist genauso beliebt wie umstritten. Einig sind sich Juristen lediglich darin, dass das Angebot illegal ist.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
Eine Frau sucht per Internet einen Fachanwalt, der ihr bei einer Urheber-Rechte-Verletzung helfen soll. Statt Beistand erlebt sie mit dem Juristen aber eine böse Überraschung.
Teure Anwaltsuche per Web von verbraucherinfoTV
Quelle: ZDF.de / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Unter den Juristen ist der "Gefällt mir"-Button von Facebook bereits seit einiger Zeit umstritten. Kritisiert werden dabei potentielle Verstöße gegen Vorgaben des Datenschutzes. Denn nicht nur bei Aktivieren dieses Knopfes, sondern bereits beim Aufruf der dieses Angebot enthaltenen Seite werden potenziell personenbezogene Daten an Facebook übertragen. Nunmehr hatte sich das Landgericht Berlin als vermutlich erstes deutsches Gericht mit dieser Problematik zu beschäftigen. Mit Beschluss vom 14. März 2011 lehnte das Landgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Nutzung eines "Gefällt mir"-Buttons ab (Az.: 91 O 25/11).
Schutz per Knopfdruck: Die Bundesregierung will Internetnutzer künftig mit einem Button vor Abo-fallen schützen. “Ungeeignet und überflüssig”, schlagen Shopbetreiber und Juristen Alarm. Sie lehnen die geplante Regelung als politischen Aktionismus ab.
Quelle : heute.de
Gericht: Hagener Juristen terrorisieren Ebay-Händler - Ein Anwalt (47) und ein Notar (63) aus Hagen haben arglose Ebay-Händler abgezockt und dabei mehr als 35.000 Euro Abmahnkosten eingenommen. Jetzt wurden beide Juristen verurteilt.
Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel [abzocknews.de]