Staatsanwaltschaft Köln warnt vor falschen E-Mails

Nach der "Staatsanwaltschaft Frankfurt warnt vor falschen E-Mails" warnt nun die Staatsanwaltschaft Köln :

 

Presseerklärung

Im gesamten Bundesgebiet sind aktuell E-Mails im Umlauf, die dem An-schein nach von der Staatsanwaltschaft Köln herrühren. Den Empfängern dieser E-Mails wird vorgeworfen, illegal sog. Raubkopien in das Internet eingestellt bzw. aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Sie werden aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei (bezeichnet als „Täterer-klärung nach § 315 BGB“) zu öffnen.

 

Quelle : sta-koeln.nrw.de (PDF)

Danke an unseren Leser der uns darauf hingewiesen hat.

 

 

Open-Data-Projekt wird abgemahnt

Marian Steinbach von der Kölner Open-Data-Initiative “Offenes Köln” hatte vorgestern das Vergnügen, die Anwälte der Firma Euro-Cities kennenzulernen. Die Kartenfirma und Betreiberin der Website stadtplandienst.de verlangt die sofortige Entfernung zweier Kartenausschnitte sowie die Zahlung von über 800€, wie er auf blog.offeneskoeln.de schreibt.

Quelle: Netzpolitik.org / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

250 000 Euro durch Prostitution: Sexsteuer saniert den Bonner Haushalt

Bonn gilt ja immer als ein wenig langweilig, zumindest für eine ehemalige Hauptsstadt. Aber die Prostitution in Bonn ist offensichtlich ein florierendes Gewerbe, eine Sexsteuer hat der Stadt einen Geldregen beschert.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Urteil: Hansenet muss Filesharing nicht unterbinden

Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.

In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.

Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP - bei dem es sich wohl um Hansenet handelt - Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

Abmahnungen: Keine Zahlungspflicht bei zu hohen Forderungen

Das Oberlandesgericht Köln entschärft Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Wenn der Rechteinhaber übertriebene Forderungen stellt, muss der Abgemahnte nicht zahlen. Damit könnten tausende Abmahnungen hinfällig sein.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Klatsche für Telomax vom Oberverwaltungsgericht NRW

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Quelle: NRW.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via2: abzocknews.de

OLG Köln zweifelt IP-Adressen-Erfassung für Tauschbörsen-Abmahnungen an

Bereits in der Vergangenheit hatten einige Gerichte die Erfassung von IP-Adressen zur Vorbereitung von Massenabmahnungen an Tauschbörsennutzern als zweifelhaft kritisiert. Nun kommt das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem weiteren Fall zu dem Ergebnis, dass IP-Adressen fehlerhaft ermittelt worden waren und daher die offensichtliche Rechtsverletzung" fehle, die für eine Abmahnung notwendig ist. Dies entschied das Gericht mit Beschluss vom 10. Februar 2011 (Az. 6 W 5/11).

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei hatte für Ihren Mandanten, den Pornoproduzenten Gröger MV GmbH & Co. KG, vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe der Daten von 33 IP-Adressen bei einem Internetprovider erwirkt. Anhand der herausgegebenen Kundendaten wurde unter anderem der Beschwerdeführer der jetzigen Entscheidung abgemahnt. Dieser bestritt jedoch, dass die fragliche IP-Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt seinem Anschluss zugeordnet war, die IP-Adressen seien fehlerhaft ermittelt worden. So soll ihm trotz dynamischer Vergabe die identische IP-Adresse drei Tage am Stück zugeordnet gewesen sein. Eine solche angebliche Zuteilung gleicher IP-Adressen an andere Kunden über einen Zeitraum von mehr 24 Stunden sei auch bei anderen Einträgen in der Liste feststellbar.

Verbraucherschutz24.info zockt Verbraucher ab: Unberechtigten Zahlungsaufforderungen von CL Inkasso AG widersprechen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

25.06.2010
Verbraucherschutz24.info zockt Verbraucher ab
Unberechtigten Zahlungsaufforderungen von CL Inkasso AG widersprechen

Viele Verbraucher melden sich derzeit bei der Verbraucherzentrale Thüringen und beschweren sich über Forderungsschreiben der CL Inkasso AG, Zeppelinstraße 2, 88131 Lindau. Angeblich sollen sie beim Internetdienst www.verbraucherschutz24.info der Firma Websolution Köln angemeldet und mit der Zahlung geforderter Beträge in Höhe von über 90 Euro im Verzug sein.
Die Betroffenen versichern, keinen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung von www.verbraucherschutz24.info abgeschlossen zu haben. Einige Verbraucher gaben zudem an, dass sie zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses weder über einen Computer noch über einen Internetzugang verfügten.

Dazu Dr.Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen:

Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web

Das Landgericht (LG) Köln hat eine Klage abgewiesen, mit der sich ein Hauseigentümer gegen das Abfotografieren seines Hauses mit anschließender Veröffentlichung inklusive des Straßennamens und der Hausnummer auf einem Internetportal wehren wollte (Az. 28 O 578/09). In diesem Fall trete das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück und auch datenschutzrechtliche Belange würden dem Angebot nicht entgegen stehen, befanden die Richter.

Gerichte erkennen Abmahnungen via E-Mail an

Abmahnungen können durchaus auch ausschließlich per E-Mail verschickt werden. Erste Gerichte, darunter das Landgericht Hamburg, sehen diese Form inzwischen als legitime Form der Zustimmung an.

Davor warnt der Anwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke. "Eine Abmahnung erreicht den Empfänger normalerweise per Fax und zur Sicherheit noch einmal mit der normalen Briefpost. So wird sichergestellt, dass der Adressat der Abmahnung das anwaltliche Schreiben auch wirklich erhält", erklärte dieser die gängige Praxis.

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