Facebook: „Verbergen“ sowie „Blockieren“ und dann klappt es auch mit dem "Nachbarn"

Nicht alles was meine Freunde auf Facebook mögen muss auch ich mögen bzw. ich lasse mich von meinen "Facebook-Freunden" nicht mehr nerven. Klar kann man einem Freund gleich die "Facebook-Freundschaft" kündigen aber dem muss nicht sein denn um diverse Postings, Spiele, Anwendungen, Seiten nicht mehr sehen zu müssen kann man diese auch ganz einfach verbergen bzw. blockieren und durch diese Funktionen verlieren Sie nicht gleich Ihren Facebook-Freund. Einerseits kann man auf der Startseite gewisse Postings verbergen und andererseits kann man Anwendungsanfragen / Spielanfragen blockieren. Wie das funktioniert zeigen wir Euch in diesem Artikel auf!

 

Quelle: mimikama.at

Werbung darf auch im Internet nicht grenzenlos sein

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin verbietet einem Betreiber kostenloser Online-Spiele, vor den aufgerufenen Spielen einen 20-sekündigen Werbefilm zu zeigen, der sich nicht abschalten lässt. Übertrieben, finden viele Juristen. Fakt ist jedoch, dass im Internet wie in der Offline-Welt strenge Vorgaben für Inhalt und Darstellung von Werbung gelten.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

40.000 Dollar für gefundene Lücken bei Facebook

Der Sicherheitschef von Facebook, Joe Sullivan, hat sich über den offiziellen Blog im Zusammenhang mit dem kürzlich gestarteten "Bug Bounty Program" mit einer positiven Zwischenbilanz zu Wort gemeldet.

Vor wenigen Wochen kündigen die Betreiber des weltgrößten Social Networks an, Nutzer mit einem gewissen Geldbetrag belohnen zu wollen, sofern diese auf mögliche Sicherheitslücken oder Schwachstellen aufmerksam werden und das Unternehmen darüber informieren.

Quelle : winfuture.de

BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

vzbv ist mit Verfahren gegen E-Plus erfolgreich

11.07.2011 - Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

Kündigungsrecht: So wechseln Sie Ihre Krankenkasse

Die meisten Versicherten können ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, müssen dabei allerdings ein paar Bedingungen beachten. So klappt der Kassenwechsel.

Grundsätzlich können Sie Ihre Kasse jederzeit verlassen - wenn sie bei ihr seit mindestens 18 Monate Mitglied sind. Dazu müssen Sie bei Ihrer alten Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. An die neue Kasse sind Sie dann wiederum mindestens anderthalb Jahre gebunden. Noch innerhalb der Kündigungsfrist müssen Sie Ihrer alten Kasse die Aufnahme in einer neuen Kasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen. Ansonsten bleiben Sie automatisch in Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Auch Ihrem Arbeitgeber sollten Sie den Nachweis sofort vorlegen, damit er sie rechtzeitig ummeldet.

Quelle und vollstaendiger Bericht : stern.de

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