Filesharing: Unsicherer Telekom-Router und Filesharing-Abmahnungen

Wie auf tutsi.de beschrieben und mittlerweile von der Telekom auch bestätigt wird, sind mehrere weit verbreitete Router der Marke speedport fehlerhaft gesichert und können offenbar problemlos geknackt werden. Dies könnte erheblichen Einfluß auf die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen Filesharing abmahnungen haben.

Quelle: kanzlei-richter.com /Zum Artikel

Pulver verschossen: Erfolglosigkeit einer Privatabmahnung rechtfertigt keine weitere, kostenpflichtige Abmahnung!

"Neue" Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).

 

Quelle: it-recht-kanzlei.de/Zum Artikel

Megaupload: Warnung vor falschen Abmahn-Emails-wie versucht wird Kasse zu machen

Die in Berlin ansässige Firma 'eleven' macht darauf aufmerksam, dass sich seit dem vergangenen Wochenende massenhaft E-Mails im Umlauf befinden, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.

In der elektronischen Post, die mit dem Betreff "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing" im Zusammenhang mit der geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload daher kommt, werden die Empfänger zur Zahlung von 146,95 Euro aufgerufen. Sollte man der Zahlung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, so müsse man 891,31 Euro aufbringen. Den Gegenstandswert beziffert man auf 10.000 Euro.

Quelle: winfuture.de /Zum Artikel

 

Neu ist die Falle nicht wirklich so gab es in der Vergangenheit schon einige Fake Emails die im Umlauf waren wo man Namen von Kanzleien Missbraucht hat um hier eine Falsche Seriositaet vorzugeben.

 

Sehen sie Dazu auch folgende Artikel :

Yes we spam: Gefälschte Urheberrechtsabmahnung per E-Mail

Vorsicht vor Abzocker-Mahnschreiben aus Athen

Warnung vor einem Mahnschreiben der griechischen Rechtsanwaltskanzlei John Markou & Partner mit einer Niederlassung in Hannover.


Der in Athen zugelassene Anwalt verlangt die Zahlung von 122,50 Euro für die Teilnahme an der Lotto-Spielgemeinschaft des Unternehmens MaxiTip Ltd.

Quelle : computerwissen.de

Abzocke durch “Anwaltskanzlei”: Polizei warnt vor dubiosen Briefen per Nachnahme

Vor allem Seniorinnen sind im Visier der unbekannten Betrüger, berichtet die Polizei. Der Trick: Eine angebliche Anwaltskanzlei aus dem Norden Deutschlands ruft bei den Opfern an und behauptet, von ihren Konten sei unberechtigt Geld abgebucht worden. Dieses Geld sei aber glücklicherweise von der Anwaltskanzlei beschlagnahmt worden und solle nun ausbezahlt werden.

Quelle: Augsburger-Allgemeine.de / Zum Artikel

via Abzocknews.de

Warnung vor betrügerischen Mahnungen der angeblichen Rechtsanwältin Davoutaki

Post von Rechtsanwältin Davoutaki aus Athen

Verbraucherzentrale Sachsen: Nicht einschüchtern lassen von offensichtlich unberechtigten Forderungsschreiben

Gegenwärtig erhalten sachsenweit Verbraucher Forderungsschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei Katharina Davoutaki & Partner mit einer Postanschrift in Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 17-19. Die Firma Lotto-Tip GmbH, so heißt es darin, hätte die in Athen zugelassene Rechtsanwältin beauftragt, Forderungen aus der kostenpflichtigen Teilnahme an der Lotto-Spielgemeinschaft einzuziehen.

"Wir raten Verbrauchern, die ohne Rechtsgrund mit derartigen Forderungen behelligt werden, schriftlich zu widersprechen und trotz der angedrohten Rechtsfolgen bei nicht fristgerechter Zahlung keinesfalls übereilt die Rechnung von regelmäßig 127,50 € zu begleichen", so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Immerhin berichten uns Verbraucher, dass sie mit der Firma Lotto-Tip GmbH keinen Vertrag geschlossen hatten. Wer sich bezüglich eines Vertragsschlusses nicht sicher ist, sollte prüfen, ob tatsächlich wie behauptet eine Rücklastschrift erfolgte und Lotto-Tip daraufhin die Mitgliedschaft gekündigt hat.

Warnung vor der Registerzentrale Gewerbe

Seit wenigen Tagen ist die Registerzentrale- Gewerbe auf dem Markt und verschickt auf behördengrauem Papier und im Befehls-Amtsdeutsch gehaltene Schreiben, die sich lesen als seien sie von einem Amt. Betreiber ist eine MYO Media UG aus Düsseldof. Diese Gesellschaft ist erst seit dem 22.6.2011 im Handelsregister eingetragen.

Quelle: Kanzlei-Thomas-Meier.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

29-Jährige fällt auf Betrug bei “Gewinnspiel” herein: Hauptgewinn über 48 000 Euro vorgegaukelt

Eine 29-jährige Frau aus Neustadt ist einem Gewinnspiel-Betrug aufgesessen, den sie bei der PI Kelheim zur Anzeige brachte. Statt dem großen Geld bleibt jetzt nur der Schaden. Die Frau hatte von einer gewissen Kanzlei “Lenzen & Fischer” einen Telefonanruf erhalten, in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass sie einen Hauptpreis gewonnen hätte.

Quelle: Idowa.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Gewinnspielmafia: Strafverfahren gegen DTM-Bande heute eröffnet

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin wurde heute der mit Spannung erwartete Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der so genannten DTM-Bande eröffnet. Angeklagt sind 294.761 Fälle gewerbs- und bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit cold calls und anschließenden Massenlastschriften für dubiose Gewinnspieleintragungsdienste.

Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

Kripo warnt vor Betrug: Abzocke bei Gewinnspielen am Telefon

Die Kripo Worms warnt vor einer neuen Betrugsmasche im Zusammenhang mit angeblichen Gewinnen in der Türkei. Dabei werden die Geschädigten von vermeintlichen Vertretern tatsächlich existierender Rechtsanwaltskanzleien aus Deutschland angerufen. Den im Nachhinein geprellten wird dann mitgeteilt, dass sie bei einem Gewinnspiel in der Türkei einen größeren Geldbetrag oder ein hochwertiges Auto gewonnen hätten.

Quelle: Mainzer-rhein-zeitung.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Das Geschäft mit der Abmahnung

Ab sofort gibt es ein neues Beratungsangebot in der Langenfelder Verbraucherzentrale. Rechtsanwältin Nicole Liedtke hilft, wenn Bürger Abmahnungen von Anwaltskanzleien wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen. „Das ist eine richtige Maschinerie“, sagt Liedtke. Eine Hand voll Kanzleien habe sich sogar auf Urheberrechtsverletzungen wie illegale Downloads von Musikdateien aus dem Internet spezialisiert. Ein lukratives Geschäft.

Quelle: Wz-newsline.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Melango bietet 100-€-Falle an

Der neueste Deal der Melango.de GmbH – nachdem mehrfach vergeblich versucht wurde, Geld einzutreiben – lautet nun: 100 € gegen den Verzicht auf die “Restforderung”. Aber Vorsicht!

Quelle: Kanzlei-Thomas-Meier.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

endlich: über 5.000 € gegen Abofalle vollstreckt

Nach monatelangem Rechtsstreit mit diversen Verzögerungen ist nun endlich die Pfändung in das Konto der Content Services Ltd. bei der LBBW geglück: über 5.000 € wurden von diesem Konto an mich überwiesen und über 5.000 € (inklusive Zinsen) konnten an diejenigen Opfer ausbezahlt werden, die ihr Geld zurück gefordert hatten.

Die beteiligten Mandanten hatten in den Jahren 2009 und 2010 Rechnungen und Mahnungen der Content Services Ltd. beglichen oder an den Rechtsanwalt Tank gezahlt.

 

Quelle und Vollstaendiger Bericht : kanzlei-thomas-meier.de

Abkassieren per E-Mail: Warnung vor gefälschten Abmahnungen

Viele Verbraucher bekommen in diesen Tagen eine unangenehme E-Mail: Eine Kanzlei „Olaf Kaltbrenner“ beschuldigt sie darin, illegal Musikstücke aus dem Internet heruntergeladen zu haben und verlangt 100 Euro Schadenersatz, um juristische Schritte zu vermeiden.

Quelle: HNA.de / Zum Artikel

via : abzocknews.de

Gewinnspielmafia: Herausgeber von in cold calls beworbenen Tankgutscheinen haftet mit

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass sich ein Gutscheinherausgeber bei Missbrauch seines Gutscheins durch ungebetene Telefonwerbung unter Bewerbung eines dubiosen Gewinnspieldienstes unter Bewerbung auch der Zugabe des Tankgutscheins nicht einfach darauf berufen kann, er wisse nicht, wer für den Missbrauch verantwortlich sei.

Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

Suchen
Benutzeranmeldung
CAPTCHA
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
2 + 17 =
Das einfache mathematische Problem ist zu lösen und das Ergebnis einzugeben. Z.B. muss für 1+3 der Wert 4 eingegebene werden.
Neueste Kommentare
Newsfeeds
Inhalt abgleichen
Neue Mitglieder
  • bruno1987
  • Kristian
  • LiveTreffen
  • Ariane
  • IgorFlay
Wer ist online
Zur Zeit sind 0 Benutzer und 3 Gäste online.