In einem jetzt veröffentlichten bemerkenswerten Beschluss vom 14.11.2011 (Aktenzeichen I–20 W 132/11) stellt das Oberlandesgericht Düsseldorf fest, dass eine von der Hamburger Kanzlei Rasch verschickte Abmahnung zu pauschal verfasst und daher unwirksam ist. Sie ist als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung anzusehen, für die keinerlei Abmahngebühren verlangt werden könne.
Quelle: Wbs-law.de / Zum Artikel
Es kann fast jeden treffen, der einen Computer benutzt. Mit der “Man in the Middle” Masche werden IP-Adressen missbraucht. Wie Internetnutzer von Abmahnanwälten des Filesharings möglicherweise falsch beschuldigt werden.
Eine vermeintliche Bagatelle: Der zwölfjährige Tim lädt seine Lieblingssongs aus dem Netz. Seine Eltern ahnen nichts. Doch dann kommen die Anwaltsbriefe und Rechnungen.
quelle : zeit.de