OLG Düsseldorf bezeichnet Filesharing Abmahnung als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung

In einem jetzt veröffentlichten bemerkenswerten Beschluss vom 14.11.2011 (Aktenzeichen I–20 W 132/11) stellt das Oberlandesgericht Düsseldorf fest, dass eine von der Hamburger Kanzlei Rasch verschickte Abmahnung zu pauschal verfasst und daher unwirksam ist. Sie ist als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung anzusehen, für die keinerlei Abmahngebühren verlangt werden könne.

Quelle: Wbs-law.de / Zum Artikel

Akte 2011 vom 15.03.11: Vorsicht, IP-Fälscher: Abgezockt mit dem eigenen Computer (Video)

Es kann fast jeden treffen, der einen Computer benutzt. Mit der “Man in the Middle” Masche werden IP-Adressen missbraucht. Wie Internetnutzer von Abmahnanwälten des Filesharings möglicherweise falsch beschuldigt werden.

IP-Adressen-Fälscher von verbraucherinfoTV

via abzocknews.de

Illegale Downloads: Nur ein paar Klicks bis zum finanziellen Ruin

Eine vermeintliche Bagatelle: Der zwölfjährige Tim lädt seine Lieblingssongs aus dem Netz. Seine Eltern ahnen nichts. Doch dann kommen die Anwaltsbriefe und Rechnungen.

quelle : zeit.de

via abzocknews.de

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