Die Sitten und Gebräuche im Gerichtssaal hängen immer maßgeblich vom Vorsitzenden ab. Der Vorsitzende wacht über die Ordnung im Saal, und je nach persönlicher Empfindsamkeit eckt er mit seinen Vorstellungen schon mal bei den sonstigen Anwesenden an. Über Marotten diverser Richter kann man jedenfalls immer mal wieder was lesen. Zum Beispiel bei einem Blogger, der aktuell über den Prozess gegen den mutmaßlichen Abofallenbetreiber Michael B. berichtet:
Quelle: lawblog.de / Zum Artikel
Weitere Informationen und Material zum aktuellen Prozess:
Nun wird am 08.05.12 um 09.30 Uhr vor der 27. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts die Frage über die strafrechtliche Bewertung sogenannter Abo-Fallen erneut verhandelt. Es geht insbesondere um die Frage, inwiewiet und inwiefern Kostenhinweise bei Internet-Abonnements deutlich herauszustellen sind. Sind “zu versteckte” Kostenhinweise zu einem Abo strafrechtlich als gewerbsmäßiger Betrug anzusehen?
Quelle: recht-hilfreich.de / Zum Artikel
Dazu interessant und lesenswert der Bericht eines Prozessbeobachters:
Ein erster Fernsehbericht zum Prozessauftakt von Sat.1:
Ein Bericht der Frankfurter Rundschau:
Mit neuen miesen Tricks und Abmahnungen machen Inkasso-Firmen bei ahnungslosen Usern Kasse.
Quelle: Sat1.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von Beertjesnl
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Anklage wegen Betrugs gegen Michael Burat und seine frühere Geschäftspartnerin Katarina D. zugelassen (Az. 1 Ws 29/09). Burat wird vorgeworfen zwischen August 2006 und April 2008 zunächst allein, später mit Katarina D., Internetdienste wie einen Routenplaner betrieben und Kunden zur kostenpflichtigen Anmeldung verleitet zu haben.
Quelle : test.de
Das Oberlandesgericht Frankfurt mildert mit einem aktuellen Beschluss das Vollzugsdefizit bei sogenannten Abofallen im Internet. Nach Ansicht des 1. Strafsenats erfüllen entsprechende geschäftliche Konstruktionen den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs. Dies geht aus dem Beschluss des OLG vom 17.12.2010 hervor, der FPS Rechtsanwälte & Notare exklusiv vorliegt.
Quelle : fps-law.de
In letzter Zeit häufen sich in meiner Kanzlei wieder Anfragen wegen angemahnter Forderungen aus angeblichen Abo-Verträgen. Insbesondere die Firmen Online Content Ltd. und Webtains GmbH verschicken derzeit viele Zahlungsaufforderungen oder lassen „letzte Mahnungen", versehen mit einem Klageentwurf, über eine Inkasso-Firma zustellen.
In der Regel sind diese Forderungen jedoch unbegründet. Denn ein Zahlungsanspruch setzt voraus, dass überhaupt ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung zustande gekommen ist.
Ein solcher Vertrag liegt aber in der Regel nicht vor, denn er setzt voraus, dass der Verbraucher vor Vertragsabschluss klar und deutlich über die anfallenden Kosten informiert wird: Der Kunde muss klar erkennen können, dass er eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt.
quelle und vollstaendiger Bericht : anwalt.de
Die Bürger hatten jeweils Mahnungen der Deutschen Zentral-Inkasso erhalten, die laut Linster “unter anderem für die bekannten Internet-Abzocker IContent GmbH, GoWeb Ltd. (den Nachfolger von Online Content Ltd.) und andere Ausstände eintreibt.
quelle : saarbrueckerzeitung2.de
Abofallen – Ein Geschäft für die ganze Familie - Wie das Portal Verbraucherabzocke.info aktuell berichtet, tummelt sich mit einer neuen Firma namens Webtains GmbH ein wohl eingeborener Neugeboren(er) in der Nutzlosbranche mit Uralt-Maschen unter Domains wie Kochrezepte-Sammlung.de oder Songtexte-24.de, die sich nicht nur inhaltlich mit den Abzock-Angeboten des Frankfurter Kreisels um Michael Burat und Konsorten in Verbindung bringen lassen.
Und so sehen die neuen Abzockangebote aus – Zunächst Kochrezepte-Sammlung.de:
Wie RA Sebastian Dosch auf seinem Blog kLawtext berichtet, ist die Content Services Ltd. (Opendownload.de, Softwaresammler.de) jetzt auch mit einem eigenen Abzockangebot zum Thema Outlets und Fabrikverkauf unter Outlet-Sparen.de aktiv.
Der Seitenaufbau von Outlet-Sparen.de selbst ist absolut klassisch für Abzocker, denn einen entsprechenden Hinweis auf die entstehenden Kosten sucht man hier vergeblich: