Mit neuen miesen Tricks und Abmahnungen machen Inkasso-Firmen bei ahnungslosen Usern Kasse.
Quelle: Sat1.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von Beertjesnl
“Es wurde dort mit Schnäppchen für Anziehsachen geworben. Wie bei anderen Online-Händlern habe ich dort gestöbert.” Ein Formular will sie nicht ausgefüllt haben, ihr Einverständnis, für outlets.de Geld zu bezahlen, habe sie schon gar nicht erklärt. Trotzdem erhält sie am 21. April 2010 eine “letzte Mahnung” des Anbieters (IContent GmbH).
Quelle: Nw-News.de / Zum Artikel
Sehr geehrter Herr Fuchs, bei Recherchen zur DIG bin ich heute auf Ihre Seite gestoßen. Ich darf ihnen mitteilen, dass die DIG nun das Inkasso für melango übernommen hat. Außerdem hat die Geschäftsführerin der DIG nun einen neuen Namen: Réka Franko. Scheinbar hat sie den bereits einschlägig bekannten Herrn Tomas Franko von der “RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH” verheiratet.
Wer sich schon etwas länger mit der Nutzlosbranche beschäftigt, der kann über die aktuellen Geschehnisse unter dem Motto ”Seriös 2.0″ schmunzeln und von Realsatire in Reinkultur sprechen - nachfolgend möchte ich hier einen Verweis von Antiabzockenet.Blogspot.com zum Forum von Autosec4u.info aufgreifen, wo seit August 09 bis heute sage und schreibe 1757 Lockvogelseiten zur Abofalle Outlets.de gelistet wurden, welche da wären:
- 2011adidasbuy.com
- 2011fahrrad-buy.com
- 2011-haushaltsgerate.com
- 2011kamera-buy.com
- 2011kinderwagen.com
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Eher zufällig bin ich über das Portal Verbraucherschutz.tv auf einen interessanten Kommentar aufmerksam geworden, in welchem ein Betroffener von einer “unheimlichen” Begegnung mit einer RDO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berichtet – diese vertritt die IContent GmbH des Tomas Franco für das Abzockangebot outlets.de demnach juristisch. Beschäftigt man sich dann einmal etwas intensiver mit der RDO, wird es durchaus spannend.
Die RDO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH selbst ist schon gut bekannt. Bereits im Januar 2010 wurde vermutet, dass sich die RDO in Zukunft für das Inkasso der IContent GmbH verantwortlich zeichnen wird – daraus ist jetzt zumindest die oben beschriebene juristische Vertretung geworden, wobei der Inhaber, Rechtsanwalt Ralf Daniel Ostermann, dafür nicht nur qualifiziert, sondern auch absolut priviligiert zu sein scheint.
Ein neues Projekt des Frankfurter Kreisels mit dem Namen ProPayment GmbH eines Herrn Zdenko Balley wurde am 19.01.2011 inszeniert. Nach eigener Aussage handelt es sich bei der neuen ProPayment GmbH um einen Anbieter für “Professionelle Zahlungsabwicklung, Factoring und Online-Payment” - ein Unternehmen mit durchaus spannender Historie und einem noch interessanteren “Prokuristen”, der es jetzt wohl “wissen” will.
Und so präsentiert sich die ProPayment GmbH unter pro-payment.de:
Verantwortlich für die ProPayment GmbH lt. Impressum von pro-payment.de:
ProPayment GmbH
Borsigstraße 35
63110 RodgauAmtsgerichts Offenbach am Main
HRB 45263Finanzamt Offenbach am Main
Steuernummer: beantragt
Nachts kommen die Gewissensbisse. Beim beliebten WDR-Moderator Domian rief unlängst ein Hörer an und beichtete in der Radiosendung zur Geisterstunde seine Missetaten als Mitglied einer Abofallen-Mafia. Tausende arglose Internetsurfer habe man abgezockt und daran glänzend verdient, gab er zerknirscht zu. Immerhin: der Mann fühlte sich schuldig und versprach, sich künftig um ehrlichen Broterwerb zu bemühen. Abofallen im Internet haben sich zu einer wahren Seuche entwickelt. Wer nicht aufpasst, hat sich mit wenigen Klicks und Eingaben einen ungewollten und teuren Vertrag eingefangen. Tausende Verbraucher suchen in Internetforen Rat, weil sie den Tricksern auf den Leim gegangen sind.
Quelle : stuttgarter-zeitung.de
Das ist ein richtungsweisendes Urteil des Schwelmer Amtsgerichts“, sagt der Gevelsberger Rechtsanwalt Christian Edelmann. Er handelte im Auftrag einer Familie, deren minderjähriger Sohn im Internet in eine perfide „Abo-Falle“ tappte, verklagte die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther, die die Anbieterfirma vertritt – und bekam Recht.
Der 17-jährige Sohn der Familie hatte unwissentlich bei einer Internetrecherche seine Personalien auf einer Seite für Ahnenforschung angegeben, ohne dass anfallende Gebühren ersichtlich gewesen wären.
Wochen später flatterte Post ins Haus. Keine Rechnung, sondern sofort eine Mahnung der vom Unternehmen beauftragten Anwältin aus Süddeutschland. Der Gevelsberger habe einen Abonnenten-Vertrag über 60 Euro für die Seite abgeschlossen, hinzu kämen ihre eigenen Gebühren von 50,88 Euro. Sie drohte mit Inkasso-Firmen.
Seine Eltern taten das einzig Richtige in so einem Fall, und zahlten nicht. Sie konsultierten Rechtsanwalt Christian Edelmann. Der schrieb die Münchener Anwältin an, seine Mandantschaft weise die Forderung zurück und fordere Schadensersatz für die angefallen Anwaltskosten.
quelle : derwesten.de
Für dubiose Dienstleistungen im Internet soll oft etwas bezahlt werden, obwohl die Forde-rungen unberechtigt sind. Viel zu oft lassen sich die Opfer solcher Abzockseiten leider zur Zahlung zwingen. Durch Drohschreiben von Mahnanwälten. Olaf Tank und Sven Schulze wur-den ebenso wie Katja Günther bereits in Zivilverfahren abgewatscht. Im Tenor der Urteile wird den Anwälten Beihilfe zum Betrug unterstellt. Die prominenteste Frau in diesem Gewerbe, hat gerade vor Gericht wieder eine derbe Schlappe erlitten. Urteil vom 07. Oktober 2010 beim AG Schwelm.
Quelle : antiabzockenet.blogspot.com
via abzocknews.de
Zwar hat sich Katja Günther (Deutschlands unbeliebteste Anwältin) die letzten drei Monate mit ihrer RAZ – Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH sehr zurück gehalten, doch zum ausweichen stand / steht ja die Deutsche Zentral Inkasso GmbH des Bernhard Soldwisch zur Verfügung. Wie einem aktuellen Beitrag auf dem Portal recht-frech.de zu entnehmen ist, geht es jetzt aber wieder nach altbekannter Manier weiter.
Altbekannte Manier bei der RAZ – Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH meint, dass Zahlungsaufforderungen für nicht rechtskräftige ”Verträge” versendet werden:
Abofallen sind die Landplage des Internets. Hunderttausende Surfer fallen darauf herein. Anschließend werden sie oft monatelang von dubiosen Anbietern mit Rechnungen, Mahnungen und Drohbriefen unter Druck gesetzt. Zahlen muss aber niemand für diese untergeschobenen Verträge. Das haben mittlerweile Dutzende Gerichte entschieden.
...
So funktionieren alle Abofallen: Die Preise werden klein gedruckt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext versteckt – „acht Euro“ statt „8 Euro“, oft neben greller Werbung. Dann erscheint ein Formular, in das Nutzer ihre Adresse eingeben sollen (siehe Bild). Wo immer das der Fall ist, gibt es nur einen Rat: die Seite wegklicken. Kein Ladeninhaber fragt Kunden nach ihrer Anschrift, warum soll die dann bei kostenlosen Basteltipps oder Horoskopen wichtig sein?
Quelle : test.de
Ein wenig drängt sich dabei der Verdacht auf, dass der Hintermann seine Erfahrung aus der Dialerszene und deren strafrechtlicher Relevanz in das neu entwickelte Modell der Abofallen hat einfliessen lassen. Angefangen hat das mit den Gebrüdern Manuel und Andreas Schmidt-lein, die die Bundesrepublik seit Ende 2005 mit sicherlich mehreren Hunderten an sinn- und nutzbefreiten, dafür aber um so kostenbehafteteren Webseiten beglückten.
Quelle : recht-frech.de
Erneuter Dämpfer für Internetabzocker: Der Anbieter einer Internetseite, auf der „Outlets“, also Fabrikverkäufe, nachgewiesen werden, muss die Kosten für die Nutzung der Seite deutlich machen und hat es zu unterlassen Verbraucher in Kostenfallen zu locken. Dies hat das Landgericht Frankfurt auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden.
quelle : donaukurier.de
via abzocknews.de
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat wegen Verdacht auf versuchten Betrug Strafanzeige gegen die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther erstattet. Der Verband fürchtet um den guten Ruf von Inkassounternehmen.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden über Katja Günther hat der BDIU bei der Staatsanwaltschaft München Anzeige gegen die Rechtsanwältin Katja Günther erstattet. Günther tritt laut BDIU als Geschäftsführerin der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement auf, um Forderungen aus sogenannten Abofallen einzutreiben, die nach Ansicht des Inkassoverbands unberechtigt sind.
quelle : golem.de
Nachtrag vom 26. November 2010, 14:30 Uhr
Das Landgericht Berlin hat dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) mittlerweile untersagt, per Pressemitteilungen zu verbreiten, er habe gegen die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther Strafanzeige erstattet, teilt Günthers Anwalt Daniel Kötz mit. Zudem sei dem BDIU untersagt worden, den Eindruck zu erwecken, Frau Günther und ein von ihr betriebenes Inkasso-Unternehmen (RAZ GmbH) rechneten Internetangebote ab, deren Preisangaben in AGB versteckt oder nur mit großer Mühe auf der entsprechenden Internetseite zu entdecken seien.
quelle : golem.de
Internet-Abzocke: Klick zuviel kostet Nerven - Mittlerweile müssen auch Rentner eine Steuererklärung abgeben. Also wollte sich Paul Strothmann, der das Internet aktiv nutzt, das kostenlose Elster-Einkommensteuerprogramm herunterladen. Dazu brauchte er jedoch eine neue Version der Software Adobe Reader. »Bei ABC Load habe ich das Gratis-Angebot gefunden und das Programm geladen. Wenige Minuten später habe ich von der Premium Content GmbH eine [...] [abzocknews.de]