Der Vermieter gibt vor, im Ausland zu leben und kommuniziert in englisch, der Schlüssel für die Wohnung soll erst nach Überweisung einer Anzahlung oder der Kaution ausgehändigt werden. Die Anzahlung soll auf ein ausländisches Kreditinstitut erfolgen. Ein vorheriger Besichtigungstermin wird nicht angeboten.
Immer mehr Abzocke auf dem Wohnungsmarkt von verbraucherinfoTV
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Dazu interessant und lesenswert:
Bei den Ermittlungen gegen das illegale Internetfilmportal Kino.to haben zwei Beschuldigte Geständnisse abgelegt. Haftbefehle außer Vollzug gesetzt.
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In Immobilienportalen im Internet tummeln sich Betrüger. Sie inserieren Lockangebote, um Wohnungssuchende abzuzocken.
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1000 Euro hat eine 25-jährige Welserin bei ihrer Wohnungssuche in Holland verloren. Der Internetbetrüger ist untergetaucht.
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Der in Neuseeland verhaftete und wegen Internet-Piraterie und Geldwäsche angeklagte deutsche Gründer der Internet-Tauschbörse Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst hinter Gittern. Das Gericht will erst später über eine mögliche Freilassung auf Kaution entscheiden. Unterdessen zeigt die Aktion gegen Megaupload Wirkung bei anderen Filesharing-Unternehmen.
Der festgenommene Gründer der geschlossenen Internet-Tauschplattform Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst weiter hinter neuseeländischen Gittern. Richter David McNaughton vertagte die Entscheidung über den Antrag der Verteidigung auf Freilassung gegen Kaution. Wie auf der Webseite der Zeituntg "The New Zealand Herald" zu lesen ist, will McNaughton frühestens am 24. Januar seine Entscheidung verkünden.
Quelle: n-tv.de
Die Anrufer behaupten in der Muttersprache der Einwanderer – hier auf Russisch –, Angehörige hätten einen schweren Unfall verursacht und bräuchten nun Geld für eine Operation oder für die Gefängnis-Kaution.
Quelle: Echo-online.de / Zum Artikel
Die Anzeige klingt verlockend: 134-Quadratmeter-Wohnung am Kurfürstendamm für nur 500 Euro Kaltmiete, mit Balkon und Einbauküche. Da kann man nicht widerstehen. Aber wer sich um dieses Schnäppchen bewirbt, sitzt Betrügern auf.
Quelle: Bz-berlin.de / Zum Artikel
11.07.2011 - Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.
Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.
Wie Familie K. aus Hohen Neuendorf buchten auch viele andere Brandenburger bei einer Kaffeefahrt des Schweizer Veranstalters Wohlfühl Reisen AG mehrtätige Reisen „für null Euro”. Doch wie meist bei angeblichen Schnäppchen langte der Veranstalter nach Vertragsschluss bei Zusatzkosten wie für Kautionen, Kraftstoff, Kerosin, Maut und Flughafengebühren kräftig zu.
Quelle: VzB.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Via 2 : abzocknews.de