Mit Schokolade fit werden? Dass dies möglich ist, wollte der Hersteller von Nutella vermitteln. Nun ist dieser Etikettenschwindel gerichtlich untersagt.
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Endlich hat der EU-Ministerrat den Weg frei gemacht für eine europaweit einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln. Einige Jahre haben Hersteller allerdings noch Zeit, die Vorschriften umzusetzen, die Verbraucherschützern nicht weit genug gehen.
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Die Lebensmittelindustrie kennt viele Tricks, um Produkte besser darzustellen, als sie sind. Auf „lebensmittelklarheit.de“ können Verbraucher sie zur Rede stellen – und zu Änderungen bewegen.
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Gentechnikfreie Nahrungsmittel sind wichtig für Verbraucher und Richter. Aber die Kennzeichnungspflicht ist lückenhaft, sodass “ohne Gentechnik” doch oft “mit” bedeutet. Ein Gang durch einen Supermarkt.
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Das Europaparlament hat eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung beschlossen: Künftig müssen Hersteller die wichtigsten Inhaltsstoffe auf der Verpackung angeben. Die neue Verordnung sollte die Interessen der Verbraucher stärken. Tatsächlich aber schützt sie vor allem die Interessen der Lebensmittellobby.
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In rund jedem dritten Badeartikel für den Strand sind Weichmacher in hoher Konzentration enthalten. Das hat eine Untersuchung des TÜV Rheinlands ergeben.
Wer am Strand in Urlaubslaune aufblasbares Wasserspielzeug oder Luftmatratzen kauft, bekommt oft schlechte und schlimmstenfalls sogar gefährliche Produkte. Dies geht aus einer Untersuchung des TÜV Rheinland hervor, dessen Experten zu Testzwecken insgesamt 88 Schwimmartikel an Urlaubsstränden in Frankreich, Italien und den Niederlanden gekauft haben - von Luftmatratzen über Schwimmringe bis hin zu Schwimmtieren. Das Ergebnis ist laut TÜV alarmierend: Jedes zweite der geprüften Produkte hätte in der EU gar nicht verkauft werden dürfen, weil Sicherheits- und Kennzeichnungsnormen nicht erfüllt sind.
quelle und voller Artikel : n-tv.de
Jugendliche sollen auch im Internet vor schädlichen Inhalten geschützt werden. Ein neuer Staatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen haben, sieht Alterskennzeichnungen und Sendezeitbeschränkungen für Web-Seiten vor - angeblich ganz freiwillig. Genau das aber bezweifeln Kritiker.
Der Staat möchte Jugendliche schützen, vor drastischen Gewalt- und Sexdarstellungen, vor Lobeshymnen auf die Magersucht oder Anleitungen zum Anbau von Drogen. Der Schutz der Jugend vor solchen Medienangeboten funktioniert recht gut - nur nicht im Internet. Um das zu ändern, haben die Ministerpräsidenten der Länder, die in Deutschland für den Jugendschutz zuständig sind, am Donnerstag einen neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStv) unterzeichnet.
quelle : spiegel.de