So sieht die Facebook-Veranstaltungsseite aus.
Quelle und Grafik : mimikama.at /Zum Artikel
Die Kunden bleiben weg und mögliche Arbeitskräfte bewerben sich womöglich gar nicht erst: Das schlechte Image macht dem Textildiscounter Kik schwer zu schaffen. Nun soll eine neue Kampagne Lust auf Kik machen.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Der Chat Virus "Bist du das?? ahahahaha" ist erneut zurueck. ( wir berichteten Bereits : Facebook: Warnung vor “Bist du das?? ahahahaha” Virus ueber Facebook Chat) (oder auch Facebook: Warnung vor Chatvirus mit dem Titel: “omfg loloqp”)
Das letzte mal versteckte sich der sogenannte BKA Virus dahinter, was diesmal dahinter steckt ist noch nicht bekannt, aber man kann vermuten das es eine neue Variante des BKA Virus sein wird, wie auch schon das lka Niedersachsen Berichtete : Aggressiver Computervirus in immer neuen Varianten – BKA Virus, hier hilft leider nur noch die Wichtigsten Daten zu sichern und den PC dann neu aufzusetzten, dieses reicht aus um den Virus los zu werden ein sicheres Loeschen der Festplatte ist nicht von noeten.
Es gilt wie immer, erst denken dann klicken, unbekannte Inhalte laed man nicht herunter oder klickt diese an.
Bei den Razzien gegen die Betreiber des Raubkopie-Portals kino.to haben die Ermittler mehr als ein Petabyte Daten sichergestellt – bei der Auswertung müssen externe Fachleute helfen. Der Kreis der Verdächtigen hat sich von 21 auf 25 erhöht, Anklagen soll es noch in diesem Jahr geben.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Seit April 2011 ist ein besonders aggressiver Computervirus aktiv. Der Virus legt den infizierten Computer lahm, indem dieser durch eine Bildschirmeinblendung blockiert wird. (Siehe auch hiesige Warnmeldung/ Presse-Info vom 14.04.2011).
Die Bildschirmmeldung gibt vor, von der Bundespolizei oder vom Bundeskriminalamt zu stammen. Sie fordert den Benutzer auf, einen Geldbetrag in Höhe von anfänglich 100 Euro über die Prepaid-Zahlsysteme Ukash oder PaySafe-Card zu entrichten, damit der PC wieder freigeschaltet wird. Eine Zahlung an die Täter bewirkt jedoch nichts! Das Geld ist verloren und der Computer bleibt weiterhin gesperrt.
Es sind inzwischen 13 verschiedene Varianten dieser Bildschirmmeldungen bekannt, die sich anhand des Textes (zum Teil in englischer oder spanischer Sprache) und der Mailadresse für den Prepaidcode unterscheiden. Grundsätzlich sehen sie wie in der Abbildung aus.
Den Tätern scheinen inzwischen 100 Euro jedoch nicht zu reichen. Die neueste Variante des Virus verlangt bis zu 500 Euro für die Freischaltung des Computers.
Die Infizierung erfolgt unter anderem durch Besuche von Video- Kinofilmportalen und Pornoseiten, die auch illegale Downloads anbieten. Seit neuestem sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen eine Infektion beim Anklicken eines Links bei Facebook mit der Fragestellung "Bist du das auf dem Bild?" erfolgte.
Kino.to existiert nicht mehr, nun fragen sich viele Nutzer: Wo bekommt man legale Video-Streams? Die Sache ist nicht ganz einfach, denn viele Angebote sind gegen Zugriffe aus dem Ausland gesperrt. Es gibt eine Möglichkeit, die Hürde zu umgehen – doch man landet in einer rechtlichen Grauzone.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Nach der Festnahme der Betreiber von Kino.to könnte es jetzt auch den Werbepartnern strafrechtlich an den Kragen gehen. Nach Presseberichten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen die Firmen, die durch ihre Werbung das Betreiben dieser Streamingseite so lukrativ machten, bzw. evtl. gar ermöglichten – und die Werbeeinahmen waren beachtlich.
Quelle: Gegen-abzocke.blogspot.com / Zum Artikel
Der ehemalige Betreiber der stillgelegten Raubkopie-Seite kino.to, Dirk B., muss mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn auch wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
Im Fall des kürzlich geschlossenen Streaming-Portals Kino.to wurde nun ein weiterer Beschuldigter nach einem abgelegten Geständnis freigelassen. Die getroffen Aussagen haben die Ermittlungen angeblich unterstützt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden spricht von glaubwürdigen und umfassenden Aussagen, die ein weiterer beschuldigter Mitarbeiter von Kino.to gemacht haben soll. Dies betrifft nicht nur seine Tätigkeiten bei dem Streaming-Portal, sondern auch die Aufgaben von anderen Personen, berichtet die 'Mitteldeutsche Zeitung'.
Quelle: winfuture.de
Razzien, gesperrte Konten, beschlagnahmte Luxusautos – die Ermittlungen gegen die Betreiber von kino.to weiten sich aus. Jetzt sind die Fahnder erneut fündig geworden: Nach SPIEGEL-Informationen kontrollierten die kino.to-Bosse weitere Filmportale. Als Kopf der Bande gilt ein gelernter Bodenleger.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Der medienwirksame Zugriff der Ermittlungsbehörden im Fall von kino.to mag zwar ein richtiger und vor allem wichtiger Schritt gegen Online-Kriminelle sein. Aber er hat nicht nur für Zustimmung gesorgt. Es gibt auch kritische Stimmen, weil sich die Staatsanwaltschaften in anderen Bereichen wie beispielsweise der Abzocke im Internet sehr schwer tun.
Quelle: Bayernpartei.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via 2: abzocknews.de
Nach Kino.to ist mit Drei.to nun eine weitere Website mit illegalen Angeboten offline. Die Betreiber der Seite, auf der diverse Raubkopien angeboten worden, nahmen das Portal aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung vom Netz.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
Nach dem Schlag gegen das Video-Portal Kino.to hat die Justiz erste Konten beschlagnahmt, auf denen die Millionen-Gewinne der Betreiber vermutet werden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin 'Focus' unter Berufung auf die Generalstaatsanwaltschaft Dresden.
Demnach stellten Ermittler auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten Dirk B. aus Leipzig zugeordnet werden, rund 2,5 Millionen Euro sicher. Zudem beschlagnahmten sie bei ihm hochwertige Computertechnik sowie drei Luxusautos in Deutschland und auf Mallorca. Den Angaben zufolge fand man auf dem deutschen Konto eines anderen führenden Kino.to-Mitarbeiters 200.000 Euro.
Quelle : winfuture.de
So manchem unbedarften kino.to-Nutzer dürfte mulmig geworden sein, als er beim Besuch des Streaming-Portals den Begrüßungstext der Kriminalpolizei las. Dort heißt es: "Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen." An sich ist diese Aussage korrekt, doch was ist im konkreten Zusammenhang mit kino.to davon zu halten?
Zunächst einmal konzentrieren sich die Ermittlungen der Justiz vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es auf Nachfrage von heise online. Darüber hinaus fehlt bisher eine höchstrichterliche Klärung für derartige Sachverhalte und die Juristen streiten sich über die Rechtslage der "Grauzone Streaming".
Quelle : heise.de
Letzte Woche hat die Staatsanwaltschaft Dresden zum großen Schlag gegen kino.to ausgeholt. Einige mutmaßliche Betreiber wurden verhaftet, die Domain gesperrt. Bevor die Seite endgültig vom Netz ging war auf kino.to eine Warnung der Kriminalpolizei zu lesen. Nun haben die Betreiber des (legalen) Kino-Portals cineastentreff.de das Land Sachsen abgemahnt.
Quelle: Telemedicus.info / Zum Artikel