Kind fährt Rentner an: Eltern haften nicht zwangsweise

Eltern haften nicht zwangsläufig für ein minderjähriges und noch schuldunfähiges Kind. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Danach müssen beispielsweise die Eltern eines fünfjährigen Kindes dieses trotz ihrer Aufsichtspflicht nicht derart streng überwachen, dass sie jederzeit eingreifen können (Az.: 5 U 433/11).

Quelle: n-tv.de

service und payment GmbH und Net 24 Limited & Co. KG auf Tattoo abzock Tour auch im Jahr 2011

Vor Der service und payment GmbH wie auch Net 24 Limited & Co. KG und ihre Tattoo Webseiten sollte man sich in acht nehmen, hier geraet man in der Abofall und darf eine summe von 96 € zahlen, die Webseiten sind komischerweise sehr sehr gleich gestaltet von den angeblichen 2 verschiedenen Firmen ?

Hier ein Beispiel an der Net 24 Limited & Co. KG

www.ImageBanana.com - 01.jpg

Man versucht weiterhin mit Fangseiten die Leute zu bekommen, erst zeigen diese einige Tattoos und beim klick landet man auf die Hauptseite wo man seine Email Adresse eingeben soll.

Z.b. die Seite "tattoo-krefeld.de"

www.ImageBanana.com - dekostenlosegalerienefrauohnearschge.png

Koblenzer Missbrauchsprozess: Ein Jugendamt schaut weg

Wieso schöpfen Mitarbeiter eines Jugendamtes keinen Verdacht, wenn eine junge Frau in zehn Jahren achtmal schwanger wird? Im Fall des Koblenzer Missbrauchsprozess lautet die Antwortet: Chaotische Aktenführung sowie träge und gleichgültige Angestellte.

quelle : spiegel.de

via abzocknews.de

Aber es gibt ja auch noch die andere Seite wo das Jugendamt versucht Eltern die Kinder weg zu nehmen obwohl kein Grund dafuer geben ist.
Mit Drohungen wird der Familie dann versucht Angst zu machen damit diese bloss freiwillig klein beigeben.

1&1 darf bei anfallenden Kosten Leistungen nicht mit “kostenlos” bewerben

Das Telekommunikationsunternehmen darf für die Leistung “1&1 Sicherheitspaket” nicht mit dem Begriff “kostenlos” werben, wenn tatsächlich nach einem bestimmten Zeitraum Kosten anfallen. Derartige Reklame ist laut Oberlandesgericht Koblenz irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Quelle : zdnet.de

via abzocknews.de

Gericht kassiert Teile der Webhosting-AGB von 1&1

Acht Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1&1 seien verbraucherfeindlich und müssten geändert werden, befand das Oberlandesgericht Koblenz.

Quelle : itespresso.de

via abzocknews.de

LG Koblenz verbietet Vertragsfalle von 1&1 Internet AG

LG Koblenz verbietet Vertragsfalle von 1&1 Internet AG - Das LG Koblenz verbietet dem Internetdienstleister 1&1 Internet AG, Angebote als Gratis-leistung anzupreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenlose Abonnements übergehen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Im konkreten Fall hatte 1&1 seinen Neukunden ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewall-Programm angeboten. Lediglich aus einem kleinen Hinweis ging hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen [...] [abzocknews.de]

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