Bei Facebook kommt es immer wieder zu Falsch-
meldungen, welche dann “schön brav“ von allen gepostet werden. Hier nun ein Beispiel, wie diese Meldungen / Posts aussehen können. Solltet Ihr so eine Meldungen bekommen, dann gebt diese bitte nicht weiter!
Als Hoax (engl. für Jux, Scherz, Schabernack; auch Schwindel) wird heute meist eine Falschmeldung bezeichnet, die per E-Mail, Instant-Messenger oder auf anderen Wegen (z. B. SMS, MMS oder soziale Netzwerke) verbreitet, von vielen für wahr gehalten und dann an Freunde, Kollegen, Verwandte und andere Personen weitergeleitet wird [wikipedia.org]. Folgende Nachrichten sind auf Facebook im Umlauf. Sie kommen entweder direkt als Persönliche Nachricht oder erscheinen als Posting auf den Startseiten. (Wenn Du auch welche kennst, dann poste diese bitte als Kommentar)
Auf Facebook verbreitet sich folgende Falschmeldung
Ein Facebook-Button auf regierungsamtlichen Internetseiten? Bloß nicht, sagt Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner. Die CSU-Politikern hat nach SPIEGEL-Informationen ihre Kabinettskollegen zum Verzicht auf das soziale Netzwerk aufgerufen.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Die Datenschutzbeauftragten mehrerer Länder und des Bunds unterstützen die Kampagne ihres Kieler Kollegen gegen Social-Network-Plug-ins wie den “Gefällt mir”-Button bei Facebook.
Neben dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sehen auch die Aufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen die damit erfolgende Datenabfrage nicht als rechtskonform an, meldet das Marketing-Fachblatt "Werben & Verkaufen" (w&v). Es würden zu viele personenbezogene Informationen von Surfern an den Betreiber des sozialen Netzwerks weitergeleitet, ohne das den Nutzer darüber ausreichend Klarheit verschafft werde.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Wir hatten schon oefter vor Veranstaltungen mit z.b. : "Für die ersten 50.000 Fans:…." und andere sehr aehnliche Veranstaltung gewarnt, diese scheinen nun auch nach einer kurzen ruhigen Phase wieder zurueck zu sein, daher hier mal die aktuellsten die die Runde machen :
Z.b. :
New Yorker - Gutschein für die ersten 50.000 fans
Für die ersten 50.000 Fans: FACEB00K Shirt
Für die ersten 50.000 Fans gibt es einen 25€ Gutschein - G-Star
Wie die Kollegen von mimikama.at Berichten ist wieder eine neue Meldung in der Facebook Welt unterwegs, und zwar soll angeblich ein neuer Virus unterwegs sein und sich ueber Facebook Verbreiten der sogenannte 9/11 Virus, passend zum baldigen Jahrestag, hier der volle Bericht von mimikama.at :
Auf Facebook beschimpfte er Kollegen als “Wichser” – das blieb nicht ohne Folgen: Der Betriebsratsvorsitzende der “Frankfurter Rundschau” ist über unbedachte Äußerungen in dem sozialen Netzwerk gestolpert. Mangelnde digitale Umgangsformen bringen immer wieder Menschen in Schwierigkeiten.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Osnabrück. Sinn für Humor hat er ja, der Osnabrücker Skandal-Anwalt Olaf Tank. Unter dem Nummernschild seines aufgemotzten Luxus-Mercedes steht: „Verbrechen lohnt sich doch!“ Jede Ironie enthält ein Körnchen Wahrheit. Und so scheint es auch hier.
3800 Strafanzeigen gegen Olaf Tank liegen der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor. In Worten: Dreitausendachthundert! Wegen Betruges, Beihilfe zum Betrug, Erpressung, Nötigung. Alexander Retemeyer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, kann die Zahl aus dem Stand nennen. Kein Wunder: Olaf Tank hat inzwischen eine gewisse Berühmtheit erlangt. Er ist der Rechtsanwalt, der für die abgebrühten Abzocker aus der Internetwelt das Geld eintreibt. Er ist der Handlanger in einer gewissenlosen Branche, die sich an arglosen Internetnutzern bereichert. Und er verdient offenbar gut dabei. Der Daimler mit dem kecken Spruch auf dem Nummernschildverstärker ist von AMG getunt, hat sechs Liter Hubraum und schafft 300 km/h in der Spitze.
Nur er selbst bleibt unsichtbar. „Herr Tank gibt keinen Kommentar ab“, lässt eine Kanzlei-Mitarbeiterin am Telefon wissen. Der Besuch seiner unscheinbaren Kanzlei in einem Gewerbegebiet am Stadtrand endet an der Gegensprechanlage. Bei Verhandlungen vor den Zivilkammern des Amtsgerichts Osnabrück lässt er sich von einem Kollegen vertreten.
Die Nutzungsbedingungen von Anbietern wie Microsoft, Google oder Facebook sind gespickt mit Fallen. Doch ohne Zustimmung lassen sich Software und Webdienste nicht nutzen. Worauf man achten muss.
Kunden, die am 1. April dieses Jahres beim Onlineshop Gamestation etwas bestellt hatten, willigten ein, dem Shop ihre Seele zu überlassen – denn so stand es in dessen Nutzungsbedingungen. Zugegeben, das war nur ein Aprilscherz, aber den hatten die Kunden übersehen, wenn sie den AGB-Text nicht genau durchgelesen hatten. Ob bei Software-Installationen oder auf Websites, viele User klicken oft blind auf „Akzeptieren“, um das Programm oder die Website endlich nutzen zu können. Aber auf was lassen sie sich da eigentlich ein?
Die Computerzeitschrift CHIP hat den großen AGB-Test gemacht und Dutzende Nutzungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen und Datenschutzbestimmungen großer Anbieter wie Microsoft, Google und Co. analysiert. Die Rechtsanwälte Hagen Hild (AGB-Recht) und Martin Bachmann (Datenschutz) von der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen überprüften im Auftrag, ob die Texte dem deutschen Recht entsprechen.
quelle und vollstaendiger Bericht : focus.de
Kurz nach dem Auftaktspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft bekommt auch die Content Services Ltd. einen ordentlichen Anpfiff: das Amtsgericht Mannheim verurteilte bereits im März 2010 die Firma zur Rückzahlung von 891,00 € nebst Zinsen an Betroffene, die bereits einmal gezahlt hatten (Az. 11 C 3/10). Rechtsanwalt Thomas Meier vollstreckte nun das Urteil beim Kollegen Olaf Tank in Osnabrück. Dort stand am 11.6.2010 hoher Besuch an: der Gerichtsvollzieher !
RA Tank wurde nämlich als so genannter Drittschuldner in Anspruch genommen. Er wurde vom Gericht dazu verpflichtet, eingezogene Gelder nicht an die Content Services Ltd. auszuzahlen, sondern erst einmal an RA Meier die zurück geklagten Beträge nebst Zinsen zu zahlen. Warum?
quelle und vollstaendiger Artikel : kanzlei-thomas-meier.de