Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG verbessert die Rechte der Kunden gegenüber den Anbietern. Das betrifft sowohl Umzug und Anbieterwechsel als auch Call-by-Call-Telefonate, Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk.
Wer umzieht, kann nun seine Telekommunikationsverträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk - ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Anbieter bietet die vereinbarte Leistung auch dort an. Für den Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen – allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet.
Quelle: verbraucherzentrale-sh.de /Zum Artikel
Vor gut zwei Jahren wurde bekannt, dass Google im Zuge der Kamerafahrten für den hauseigenen Kartendienst auch WLAN-Netzwerke gescannt hat. Mit diesem Vorgehen hatte Google in diversen Ländern rechtliche Probleme.
Die Untersuchungen dauern in diesem Zusammenhang nach wie vor an. So beschäftigt sich beispielsweise die US-amerikanische Telekommunikationsbehörde FCC mit diesem Thema. Bisher wurde davon ausgegangen, dass die WLAN-Mitschnitte wegen eines Fehlers in der Software angefertigt wurden. Das teilte jedenfalls Google selbst mit.
Quelle: winfuture.de /Zum Artikel
Nur kurz nach der Namensänderung des „Android Market“ in „Google Play“ hat TREND MICRO nach eigenen Angaben die ersten gefälschten „Google Play“-Websites entdeckt:
Besitzer von „Android“-Geräten, die auf den Trick hereinfallen, handelten sich in dem eben entdeckten Fall hohe Rechnungen von ihrem Telekommunikationsanbieter ein, denn die Opfer abonnierten ohne ihre Zustimmung teure Bezahldienste.
Quelle: datensicherheit.de /Zum Artikel
Fast die Hälfte ihrer Internet-Zeit verbringen Jugendliche mit Kommunikation, stellt der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest in seiner 13. Jim-Studie fest. Das hat auch seine Schattenseiten – etwa das «Cybermobbing».
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Call-by-Call-Vorwahlen sehen sich oft zum Verwechseln ähnlich. Nutzer müssen daher genau hinschauen. Denn wer bei den Vorwahlen eine Null zu viel oder zu wenig eintippt, zahlt schnell viel Lehrgeld, warnt das Telekommunikationsportal "Teltarif.de".
Quelle: n-tv.de
Mathematik hat Google zum Marktführer im Suchmaschinengeschäft gemacht – und sorgt für erkleckliche Einnahmen durch Online-Werbung. Um mit Facebook und Twitter mitzuhalten, muss der Datenkonzern sich jedoch auf das schwierige Terrain zwischenmenschlicher Beziehungen begeben.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Der Bundesrat hat am Freitag die umstrittene Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes passieren lassen. Mit der vom Bundestag im vorigen Monat beschlossenen Initiative werden einige geheimdienstliche Kompetenzen aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) um vier Jahre fortgeschrieben und zum Teil ausgedehnt.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Die Staatsanwaltschaft Bayern hat es abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann und weitere Personen, die für den Einsatz des Staatstrojaners durch das Landeskriminalamt Bayern verantwortlich sind, einzuleiten.
"Wenn es also noch eines Beweises bedurft hat, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen nach politischen Kriterien ermitteln, dann ist er spätestens jetzt erbracht", erklärte der Rechtsanwalt Thomas Stadler, der kürzlich in Vertretung der Piratenpartei Strafanzeige gestellt hatte.
Hintergrund dessen ist das so genannte Landshut-Verfahren. Hier hatte der zuständige Ermittlungsrichter den Einsatz eines Trojaners zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genehmigt. In dem Beschluss hieß es allerdings ausdrücklich: "Unzulässig sind die Durchsuchung eines Computers nach bestimmten auf diesem gespeicherten Daten sowie das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-over-IP betreffen."
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Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition und der SPD hat der Bundestag am Donnerstagabend den umstrittenen Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes mit leichten Modifikationen verabschiedet. Grüne und Linke votierten dagegen.
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Nutzer von sozialen Netzwerken legen Wert auf die Möglichkeit, ihre Privatsphäre individuell zu bestimmen. Fast alle Community-Mitglieder finden entsprechende Einstellungen wichtig, um selbst festlegen zu können, welchen anderen Personen sie Informationen zugänglich machen wollen.
Das hat eine Umfrage des IT-Branchenverbandes BITKOM ergeben. An der Spitze der Nutzerwünsche steht die Möglichkeit, die Sichtbarkeit von Daten generell nach Personengruppen zu differenzieren (95 Prozent). Jeweils 89 Prozent halten es für wichtig, dass sie ihre Pinnwand für bestimmte Personen freigeben können oder das eigene Profil vor Suchmaschinen verbergen können.

Quelle : winfuture.de
Der Rechtsanwalt Dominik Boecker hat den Hersteller verschiedener Staatstrojaner DigiTask im Auftrag des IT-Unternehmens Wavecon abgemahnt (PDF Datei). Die Firma wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Herstellung und den Verkauf von Software zur Überwachung von Computern durch Strafverfolgungsbehörden einzustellen.
"Die von DigiTask hergestellte und an Strafverfolgungsbehörden verkaufte Software erfüllt die strafrechtlichen Merkmale des unbefugten Ausspähens von Daten (§ 202a StGB). Die Software kann Daten ausspähen und an den Einsetzenden übermitteln", erklärte Boecker.
Seiner Ansicht nach sei schließlich für das Abhören von Voice-over-IP-Gesprächen derzeit keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden vorhanden. Die Anwendung der Trojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird nach Einschätzung der Behörden durch die allgemeinen Regelungen zum Abhören von Telekommunikation gedeckt - was unter Juristen aber höchst umstritten ist.
Quelle : winfuture.de
Der Bundestag befasste sich gestern im Rahmen einer aktuellen Stunde mit dem aktuellen Skandal um den Staatstrojaner. Die Unionsparteien behielten dabei ihren Kurs der Relativierung und Verharmlosung bei, während ausgerechnet vom Koalitionspartner FDP der klarste Widerspruch kam.
Um die wohl wichtigste Personalie des Tages vorwegzunehmen: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der Chef sämtlicher Behörden auf Bundesebene, bei denen Staatstrojaner zum Einsatz kommen, glänzte mit Abwesenheit und schickte lediglich seinen Parlamentarischen Staatssekretär Ole Schröder (CDU) zur Debatte.
Dieser wiederholte im Grunde, was von Seiten des Innenministeriums schon mehrfach verlautbart - und teils eben auch schon klar widerlegt wurde. So behauptete Schröder, beim Einsatzfeld von Trojanern zum Abhören von Internet-Telefonaten ginge es lediglich um schwere Kriminalität und Terrorismus. Allerdings ging es bei den bekannt gewordenen Fällen um ganz andere Delikte - "kleinkriminelle Anabolika-Händler" beispielsweise, wie Ulla Jelpke (Linke) ausführte.
Anonymous hat den Namen und die Adresse des Mannes veröffentlicht, der allein für die Operation Facebook verantwortlich sein soll. Anthony habe trotz Warnungen an der nicht autorisierten Operation festgehalten und sei damit zum Gegner geworden.
Mitglieder von Anonymous haben den für den 5. November 2011 geplanten Angriff auf Facebook als Werk eines Verwirrten bezeichnet und seinen vollen Namen und seine Adresse offengelegt. "Ein verwirrter Sonderling namens Anthony aus den USA in Ohio" habe eine "imaginäre Operation Facebook" angekündigt und wiederholt als gemeinsame Aktion von Anonymous dargestellt. "Obwohl wir ihm mehrfach unmissverständlich klargemacht haben, dass wir die Operation nicht unterstützen", habe er weiter daran festgehalten.
Das soziale Netzwerk Facebook sei für Anonymous eine Kommunikationsplattform und kein Ziel für einen Angriff. "Wenn jemand ablehnt, wie wir beispielsweise über Facebook, Twitter und Anonops kommunizieren, dann ist er gegen Anonymous und wird zu unserem Gegner, weil er versucht, unsere Bewegung zu stören." Deshalb habe Anonymous den Initiator von Operation Facebook gehackt und den vollen Namen, die Adresse und die Telefonnummer von Anthony veröffentlicht.
Quelle: golem.de/Zum Artikel
Anonymous versprach Anfang August, dass die Hacker-Gemeinschaft Facebook - den "Feind der Freiheit" - am 5. November vernichten wird. Doch hier haben die Hacker den Mund wohl etwas zu voll genommen. Facebook sah diesem Tag gelassen entgegen und die Internetseite funktionierte den ganzen Tag ohne Störungen. Vor wenigen Tagen war aus dem Umfeld von Anonymous zudem zu vernehmen, dass Facebook doch nicht attackiert werden solle.
"Das Kommunikationsmedium, das ihr alle so von Herzen bewundert, wird zerstört! Bereitet euch auf einen bedeutenden Tag vor, der in die Geschichte eingehen wird." Mit dieser vollmundigen Versprechen hatte Anonymous Anfang August in einem YouTube-Video die Vernichtung des sozialen Netzwerkes angekündigt. Doch Sicherheitsexperten bezweifelten, dass Hacker Facebook ernsthaft gefährden oder den Betrieb der Seite behindern können. "Ich glaube nicht, dass es Hackern gelingen wird, die Internetseite von Facebook wesentlich zu stören", sagte Sicherheitsexperte Eddy Willems von der Internetfirma Data Security am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dapd in Brüssel.
Facebook bleibt gelassen
Die Deutsche Telekom berichtet auf einer eingerichteten Webseite über eine gehäufte Anzahl von eingehenden Anfragen aus den Kreisen der Kunden im Zusammenhang mit Problemen bei dem kürzlich vorgestellten iPhone 4S.
Beim Telekommunikationsdienstleister aus Bonn beschweren sich offenbar mehrere Kunden über angebliche Netzprobleme mit dem iPhone 4S, welches seit dem vergangenen Freitag in Deutschland verkauft wird. Die Rede ist unter anderem von Schwierigkeiten beim SMS-Versand und Verbindungsabbrüchen.
Quelle: winfuture.de