Piraten und Linke fordern den Stopp der geheimdienstlichen Praxis, Online-Kommunikation quasi mit dem Staubsauger auf verdächtige Inhalte hin zu überprüfen. Der Skandal um die gewaltige Zunahme der kontrollierten E-Mails und die politischen Reaktionen darauf bewiesen, “dass unsere Geheimdienste heute tun und lassen können was sie wollen”, beklagte der Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Nach Kino.to ist mit Drei.to nun eine weitere Website mit illegalen Angeboten offline. Die Betreiber der Seite, auf der diverse Raubkopien angeboten worden, nahmen das Portal aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung vom Netz.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
So manchem unbedarften kino.to-Nutzer dürfte mulmig geworden sein, als er beim Besuch des Streaming-Portals den Begrüßungstext der Kriminalpolizei las. Dort heißt es: "Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen." An sich ist diese Aussage korrekt, doch was ist im konkreten Zusammenhang mit kino.to davon zu halten?
Zunächst einmal konzentrieren sich die Ermittlungen der Justiz vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es auf Nachfrage von heise online. Darüber hinaus fehlt bisher eine höchstrichterliche Klärung für derartige Sachverhalte und die Juristen streiten sich über die Rechtslage der "Grauzone Streaming".
Quelle : heise.de
Ein Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht vor, dass Mieter an den Kosten energiebedingter Gebäudesanierungen beteiligt werden können. Bundeskanzlerin Merkel will konsequenter gegen Mietnomaden vorgehen.
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Die Bundesnetzagentur hat zu Recht einen Hinweis auf verbotene Abrechnungen eines ausländischen Telefondienstanbieters veröffentlicht. Dies entschied nun das OVG Münster und macht deutlich, dass solche Firmen für ihre Praxis mit empfindlichen Konsequenzen rechnen müssen – inklusive eben auch einer Information der Öffentlichkeit.
Quelle: Lto.de / Zum Artikel
Im Internet nahmen die obersten Datenschützer bislang insbesondere Webtracking-Tools wie Google Analytics ins Visier. Diese Dienste loggen und verarbeiten Surfer-IP-Adressen, die nach Ansicht der deutschen Datenschutzbeauftragten personenbeziehbar sind und damit gegen Vorgaben des Datenschutzes verstoßen. Eine aktueller Fall aus Lüneburg zeigt nun, dass zumindest der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink weitreichender Konsequenzen aus der juristischen Auffassung herleitet.
Quelle : heise.de
Drogen, Sex und kostenloser Urlaub: Rund 90 Prozent des weltweiten E-Mail-Verkehrs sind einer Studie zufolge E-Mail-Müll. Ein Kalifornier verdient mit dem Kampf gegen Spam-Versender seinen Lebensunterhalt.
Daniel Balsam hasst Spam. Der Kalifornier ist zwar nicht der einzige, der das tut. Doch wie kaum ein anderer hat er Konsequenzen aus seiner Abneigung gezogen. Einfach nur auf „löschen“ zu klicken, war ihm irgendwann nicht mehr genug. Stattdessen macht er die Urheber der unerwünschten E-Mail-Botschaften ausfindig – und verklagt sie. Was als Hobby begann, wurde bald zum Geschäft. Der Kreuzzug gegen den digitalen Müll verschafft Balsam inzwischen ein stattliches Einkommen.
Quelle : focus.de
Wir Empfehlen gegen Spam das Kostenlose Programm Spamihilator
Die Sparkasse im brandenburgischen Barnim trennt sich nach Verbraucherbeschwerden von der als Abofallenbetreiber aufgefallenen Premium Content GmbH. Das berichtet die Märkische Oderzeitung heute in ihrer Online-Ausgabe. Die Premium Content GmbH ist eine der Firmen, die in der vor einem Monat von der Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlichten Liste der Abofallenbetreiber auftaucht. Sie steckt hinter dem Angebot www.my-downloads.de.