Games: Monstersgame:Das habt ihr euch verdient: Errungenschaften!

Hallo zusammen!

Was lange währt, wird endlich gut, und so werden wir morgen mit dem Verteilen des neuesten MonstersGame-Updates beginnen.

Wie die meisten von euch vermutlich wissen, steht dieses Update ganz im Zeichen der Errungenschaften, die ihr euch im Spiel verdienen könnt, vielleicht teilweise auch schon verdient habt. Mit der Zeit werdet ihr wahrscheinlich feststellen, dass sich die Errungenschaften wirklich durch das gesamte Spiel ziehen …

Darüber hinaus haben wir versucht, MonstersGame an sehr vielen Stellen zu verbessern und euer Spielerlebnis “runder” zu gestalten. Ihr werdet also vermutlich feststellen, dass sich vieles geändert hat, manches mehr, anderes weniger. Ich befürchte auch, dass nicht jedem von euch jede Änderung gleich gut gefallen wird, aber ich denke schon, dass das Gesamtpaket euch allen Spaß machen wird.

An dieser Stelle möchten wir uns ganz ausdrücklich bei “unseren” Testern vom Testserver 2 bedanken - ihr habt großartig geholfen! Dank eurer Mühen gingen die Arbeiten am Update schneller voran, es wurden mehr Fehler gefunden und wir hoffen, es hat euch auch Spaß gemacht, einen Blick in die Zukunft von MonstersGame zu werfen. Um uns mit einer kleinen Geste bei euch zu bedanken, werdet ihr mit der exklusiven Errungenschaft “Hellseher” ausgezeichnet werden.

LG Hamburg: Keine Zahlungspflicht gegenüber Online-Branchenbuch Betreiber bei Betrug

Der Anbieter eines Online-Branchenbuches muss klar sagen, für welche Leistungen eine Vergütungspflicht besteht. Wenn er davon bewusst bei einer angebotenen Branchenbuch-Korrektur zwecks Irreführung absieht, ist das ein Betrug. Der Kunde braucht dann auch nicht zu zahlen, wenn er dies hätte erkennen können. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichtes Hamburg.

Quelle: Wbs-law.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Neue Branchenbuch Firma mit Sitz in Istanbul

Die Fa. Medya Tanitim Ltd., Istanbul verschickt derzeit Branchenbucheinträge für einen Eintrag unter branchenauskunft-24.com. Das als “Korrekturabzug” bezeichnete Formluar enthält nach Auffasssung von RA Seeholzer aber nicht den notwendigen und eindeutigen Hinweis darauf, dass man, wenn man das Formular unterzeichnet und zurück sendet, ein Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren und einem Kostenanteil von € 899,00 (netto) pro Jahr abgeschlossen hat.

Quelle: Anzeigen-recht.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Streitfall des Tages: Wenn ein falscher Schufa-Eintrag zum Verhängnis wird

Wenn die Schufa falsche Angaben zur Zahlungsfähigkeit macht, hat das für Betroffene Folgen. Sie erhalten keinen Kredit, werden von Vermietern aussortiert oder haben Probleme beim Einkauf. Was Betroffene tun können.

Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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