Der Skandal um fehlerhafte Silikonimplantate aus Frankreich hat die Debatte über die Kontrolle von Medizinprodukten belebt. Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen eine massive Verschärfung der staatlichen Kontrolle. Die Bundesregierung lehnt das ab.
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Drei Ärzteverbände empfehlen deutschen Frauen, die minderwertigen Brustimplantate der Firma PIP vorsorglich entfernen zu lassen. Die Frauen hätten jedoch keinen Grund zur Eile – auch weil nicht klar ist, wer die Kosten tragen wird.
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Spätestens bei Krankheit oder Unwohlsein kennt jeder das Problem: Der Kauf von Medikamenten in Apotheken kann schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Krankenkassen zahlen kaum noch zu, für die meisten Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel muss man die Kosten sogar komplett selbst tragen. Diese Situation machen sich derzeit Werbefirmen zu nutze.
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In mehr als 30.000 Fällen sollen Apotheken Rezepte mit Medikamenten abgerechnet haben, die sie gar nicht abgegeben haben. Apothekerverbände weisen die Schuld zurück: Sie sehen die Schuld bei der AOK und den Pharmaherstellern.
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Die Krankenkassen AOK und Barmer GEK wollen für mehr Transparenz im Gesundheitssystem sorgen. Ab sofort können Versicherte ihre Ärzte im Internet bewerten. Anfang nächsten Jahres sollen auch alle anderen Patienten das Arzt-Navi nutzen können.
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Die strengen Anforderungen, die das deutsche Recht an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern stellt, sind mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Das hat der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden (Urteil vom 10. Februar 2011, Az.: I ZR 164/09).
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen, die sich zu diesem Thema bereits im Jahr 2003 mit der örtlichen Krankenkasse vor Gericht traf. Damals hatte sich das Versicherungsunternehmen verpflichtet, keine Verbraucher ohne deren Einverständnis zu Werbezwecken anzurufen. Bei einem Verstoß drohte eine Strafe von 5000 Euro – pro Anruf. Als sich im September 2008 zwei Verbraucher über Werbeanrufe der Versicherung beschwerten, forderte die Verbraucherzentrale daraufhin die Zahlung von 10.000 Euro. Die betroffenen Verbraucher waren durch Mitarbeiter eines Call-Centers angerufen worden, das von der Versicherung beauftragt worden war.
Quelle : heise.de
Neue Preise, neue Namen: Ab Montag bekommen Millionen Patienten ihre gewohnten Medikamente nicht mehr voll bezahlt und müssen sich auf andere Arzneien einstellen – Grund sind Vertragsänderungen der Kassen, die Kosten sparen wollen. Verbraucherschützer fürchten Verwirrung und Dosierungsprobleme.
Quelle : spiegel.de
Die meisten Versicherten können ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, müssen dabei allerdings ein paar Bedingungen beachten. So klappt der Kassenwechsel.
Grundsätzlich können Sie Ihre Kasse jederzeit verlassen - wenn sie bei ihr seit mindestens 18 Monate Mitglied sind. Dazu müssen Sie bei Ihrer alten Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. An die neue Kasse sind Sie dann wiederum mindestens anderthalb Jahre gebunden. Noch innerhalb der Kündigungsfrist müssen Sie Ihrer alten Kasse die Aufnahme in einer neuen Kasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen. Ansonsten bleiben Sie automatisch in Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Auch Ihrem Arbeitgeber sollten Sie den Nachweis sofort vorlegen, damit er sie rechtzeitig ummeldet.
Quelle und vollstaendiger Bericht : stern.de