Der Ukash/Paysafe-Trojaner sperrt Windows-Rechner unter dem Vorwand, dass es sich um Raubkopien handle; für die Freigabe verlangen die unbekannten Täter zwischen 50 und 100 Euro. Doch anders als die Vorgänger verschlüsseln aktuelle Versionen des Trojaners auch Dateien, deren Inhalt auch nach einer Reinigung nicht ohne weiteres wieder zugänglich ist. Diverse Tools helfen bei der Entschlüsselung.
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Der verurteilte Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr darf auch weiterhin in Online-Archiven mit Namen genannt werden. Der Bundesgerichtshof wies die Klage gegen einen österreichischen Webseiten-Betreiber ab und bestätigte damit frühere Urteile. Deutsche Gerichte sind nach der Entscheidung auch für Klagen gegen Veröffentlichungen auf Webseiten aus anderen EU-Staaten zuständig, sofern der Betroffene den Mittelpunkt seiner Interessen in Deutschland hat (Az. VI ZR 217/08).
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Austeilen kann er besser als einstecken: Sprücheklopfer Bohlen fühlt sich von der Werbekampagne einer Zigarettenmarke verunglimpft. Jetzt klagt er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Auch Pinkel-Prinz Ernst August versteht keinen Spaß.
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Der Gründer von Megaupload, Kim Dotcom, erhält laut einem Bericht von 'Stuff.co.nz' insgesamt rund 750.000 Dollar seines Vermögens zurück. Diesbezüglich kam es kürzlich zu einer Gerichtsentscheidung.
Getroffen wurde diese Entscheidung vom New Zealand High Court. Demnach erhält der Gründer von Megaupload neben einem Bankkonto, auf dem sich über 300.000 Dollar befinden, auch seinen Mercedes Benz G55 AMG zurück. Das Auto hat einen Wert von rund 250.000 Dollar.
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Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz raten Facebook-Nutzern, Facebooks neuem Entwurf der Erklärung der Rechte und Pflichten zu widersprechen. Facebook verhalte sich weiterhin nicht gesetzeskonform.
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Rund 800.000 Hähnchen von Wiesenhof dürfen nicht in den Handel gelangen. Das hat das Landesverwaltungsamt in Halle entschieden. Wie die Behörde mitteilte, kann die vom 28. Februar bis zum 5. März produzierte und amtlich gesperrte Ware, im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes nicht als Lebensmittel verwendet werden. Es bestehe aber die Möglichkeit, Tierfutter daraus herzustellen.
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Eine 72jährige Frau aus dem Landkreis gab Betrügern über 1000 Euro, damit die angeblich ihre Daten zu Gewinnspielen löschen sollten.
Die Frau aus dem westlichen Landkreis erhielt seit November letzten Jahres immer wieder Telefonanrufe von verschiedenen Personen, bei denen ihr angeboten wurde, ihre Daten zu löschen. Daraufhin überwies sie nach drei Anrufen prompt insgesamt über 1000 Euro.
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"Neue" Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).
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Elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen in Deutschland jedes Jahr im Abfall, so eine Studie. Dabei sind nicht etwa Supermärkte die größten Verschwender, sondern Privathaushalte. Bundesverbraucherministerin Aigner ruft nun unter anderen Hersteller und Verbraucherschützer zusammen, um Gegenstrategien zu entwickeln.
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Die rund 800.000 Lehrer in unserem Land machen nicht irgendeinen Job. Sie haben einen der wichtigsten und verantwortungsvollsten Berufe überhaupt, denn sie formen junge Menschen und stellen Weichen für ihre Zukunft. Für eine solche Aufgabe sollten eigentlich nur die Besten gut genug sein. Doch bei der Lehrerausbildung spielen pädagogische Fähigkeiten eine untergeordnete Rolle. Diese Gewichtung zugunsten der Fachkompetenz machen viele Experten maßgeblich für die Schieflage unseres Schulsystems verantwortlich.
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ACTA-Gegner in Wien zeigen ihre klare Position.(Foto: REUTERS)
Zehntausende können die ACTA-Gegner mobilisieren, wenn es drauf ankommt. Von Bremen bis Freiburg gehen die Menschen auf die Straße, um erneut ein Zeichen für die Internet-Freiheit zu setzen.
Am zweiten europaweiten Aktionstag gegen das internationale Handelskommen für den Schutz von Urheberrechten sind bundesweit wieder mehrere tausend Aktivisten auf die Straße gegangen. Der unter anderem von der EU, den USA und Japan ausgehandelte Vertrag ist von mehreren EU-Staaten, darunter auch Deutschland auf Eis gelegt worden. Die EU-Kommission hat ACTA dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt. Die Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet.
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Die Abzocke mit Telefon-Warteschleifen bei teuren Service-Nummern hat die Bundesbürger im vergangenen Jahr nach einer Berechnung der Grünen-Bundestagsfraktion knapp 150 Millionen Euro gekostet. Das schreibt die „Saarbrücker Zeitung“.
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Ilse Aigner sieht das weltgrößte Online-Netzwerk Facebook mit dem angestrebten Börsengang beim Datenschutz noch stärker in der Pflicht. "Als börsennotiertes Unternehmen muss Facebook umso mehr den Anspruch erfüllen, sich an Recht und Gesetz zu halten - und zwar nicht nur in den USA, sondern auch auf wichtigen Auslandsmärkten wie Deutschland", sagte Aigner. Bisher habe Facebook schon viele Datenschutzverbesserungen angekündigt, aber nur wenig eingelöst.
Die Ministerin unterstützte die Pläne der EU-Kommission, die Nutzerrechte zu stärken. "Jeder sollte jederzeit und selbstbestimmt seine persönlichen Daten löschen können, insbesondere Daten, die er selbst bei Sozialen Netzwerken eingestellt hat." Wichtig sei zudem die Verpflichtung zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen.
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Die E-Zigarette ist in Deutschland gefragt wie nie – und umstrittener denn je. Experten sehen große Gesundheitsrisiken. Sogar in China, wo die E-Zigarette einst entwickelt wurde, darf nicht mehr gedampft werden.
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Eltern haften nicht zwangsläufig für ein minderjähriges und noch schuldunfähiges Kind. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Danach müssen beispielsweise die Eltern eines fünfjährigen Kindes dieses trotz ihrer Aufsichtspflicht nicht derart streng überwachen, dass sie jederzeit eingreifen können (Az.: 5 U 433/11).
Quelle: n-tv.de