Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).
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Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt (Az. 15 KLs 35/09). Burat und drei weitere Angeklagte wurden in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S., der bereits wegen Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft ist.
Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.
Auch wenn der Ärger noch so groß ist - Mieter sollten sich nicht zu übler Nachrede gegenüber ihrem Vermieter hinreisen lassen. Eine fristlose Kündigung kann folgen. Und das zu Recht, wie ein Gericht urteilt.
Mieter riskieren eine Kündigung, wenn sie wiederholt über ihren Vermieter herziehen. Üble Nachrede könne für den Vermieter ein Grund sein, das Mietverhältnis fristlos zu beenden, befand das Landgericht Potsdam.
In dem Fall hatte sich die Mieterin eines Einfamilienhauses mit ihrem Vermieter über die Nutzbarkeit des Gartens gestritten. Im Zuge dieser Auseinandersetzung äußerte sie sich unangemessen über ihren Vermieter, der sie daraufhin abmahnte. Nachdem die Frau ihren Vermieter dann noch bei dessen Bank angeschwärzt hatte, kündigte er den Mietvertrag fristlos.
Quelle : n-tv.de
24.10.2011 - Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.
Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter "Kundeninformation" in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.
Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.
Laut einem Bericht von 'Heise Online' hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.
Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein "überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle".
Quelle : winfuture.de
Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.
In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.
Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP - bei dem es sich wohl um Hansenet handelt - Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de
Die Staatsanwaltschaft Mannheim wirft insgesamt acht Angeklagten vor der 24. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Mannheimer Landgerichts vor, in den Jahren 2008 bis 2010 über Wertpunkteversprechen rund 3,7 Millionen Euro abgezockt zu haben Das sei über 0900er-Nummern (2,99 Euro die Minute) geschehen.
Quelle: Baden-online.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Via2: Abzocknews.de
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin verbietet einem Betreiber kostenloser Online-Spiele, vor den aufgerufenen Spielen einen 20-sekündigen Werbefilm zu zeigen, der sich nicht abschalten lässt. Übertrieben, finden viele Juristen. Fakt ist jedoch, dass im Internet wie in der Offline-Welt strenge Vorgaben für Inhalt und Darstellung von Werbung gelten.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Vor dem Landgericht Mannheim beginnt am Dienstag ein Großprozess gegen acht Mitglieder der Gewinnspiel-Mafia. Unter den vier Angeklagten sind auch die beiden in Offenburger Polizei- und Justizkreisen bestens bekannten Gewinnspielbetrüger Michael H. und Klaus Z., die im Herbst bei einer Razzia auf Mallorca festgenommen worden waren und seither in U-Haft sitzen.
Quelle: Badische-zeitung.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Hoffnung für gebeutelte Kunden der Firma Euroweb. Das Landgericht Düsseldorf geht zwar nach wie vor von einem wirksamen Vertrag über eine Internetpräsenz aus. Es bestätigt aber auch ein jederzeitiges Kündigungsrecht der Euroweb-Kunden. Euroweb darf nach der Entscheidung des Gerichts ab der Kündigung nur den entgangenen Gewinn geltend machen.
Quelle: Lawblog.de / Zum Artikel
Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag einer Mandantin der Kanzlei Richter Berlin der Euroweb Internet GmbH und ihrem Geschäftsführer einstweilig untersagt, Nichtverbrauchern gegenüber unzumutbar belästigende Telefonwerbung für Webseitenerstellungs- und/oder Webhostingleistungen zu betreiben.
Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
via 2: abzocknews.de
Mehrere hundert Menschen werfen sich jedes Jahr vor einen Zug – und viele Lokführer verkraften das Gefühl nicht, jemanden totgefahren zu haben. Winfried Hengesbach litt zwei Jahre lang unter Albträumen. Dafür sollen ihm die Angehörigen des Suizidanten nun Schmerzensgeld zahlen.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Weil er sich von einem Blogger im Internet verunglimpft fühlte, erwirkte der Betroffene beim Landgericht Berlin eine einstweilige Anordnung gegen den Blog-Plattformbetreiber Google.
Das Internet war und ist kein rechtsfreier Raum. Diese Binsenweisheit wird durch eine aktuelle Gerichtsentscheidung aus Berlin erneut bestätigt. In dem Fall ging es um einen Blogbeitrag, der in einem von Google gehosteten Blog erschienen war. Darin wurde unter anderem behauptet, ein namentlich nicht bekannter Berliner sei "asozial", wäre ein "Spitzel", sei "geisteskrank und schwachsinnig", sei "ein russischer Nazi gewesen" und außerdem irgendwie in einen Mord verwickelt.
Quelle: Golem.de / Zum Artikel
Im Verfahren wegen Internetbetrugs hat das Landgericht Osnabrück gegen vier Angeklagte Bewährungsstrafen zwischen zwölf Monaten und zwei Jahren verhängt.
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Was lange währt: Vor dem Landgericht Osnabrück müssen sich ab Dienstag die mutmaßlichen Drahtzieher des Massenbetrugs mit 0190-Dialern vor zehn Jahren verantworten.
Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel