Die Betreiber von Facebook haben in dieser Woche einen neuen und überarbeiteten Entwurf der geplanten Datenschutzrichtlinie veröffentlicht. Datenschützer kritisierten diesen Vorschlag massiv.
Von einer vollkommenen Enteignung der Facebook-Nutzer spricht beispielsweise Max Schrems, Sprecher der Wiener Studentengruppe europe-v-facebook.org. In den Augen von Schrems versucht Facebook nun, die aufgedeckten und angeblich illegalen Praktiken weiß zu waschen, da diese jetzt in den Richtlinien stehen.
Quelle: winfuture.de /Zum Artikel
„Arbeit für Dich“ oder „Nebenverdienst mit wenig Aufwand“ – millionenfach landen Mails mit solchen Lockrufen in den Postfächern von Online-Nutzern. Das Versprechen ist immer das gleiche: schnelles Geld für wenig Aufwand.
Das hat nur einen Haken: Diese Angebote sind illegal. Es geht immer um Betrug und Geldwäsche. Im schlimmsten Fall drohen bis zu drei Jahre Haft.
Quelle: morgenpost.de /Zum Artikel
Ob sie mit dieser Frage gerechnet hat? Maximilian Plenert vom Hanfverband möchte von Angela Merkel wissen, wie sie über die Legalisierung von Cannabis denkt. Die Youtube-Community hat durch ihr Votum das Thema ganz oben auf die Liste der Fragen gesetzt, die die Kanzlerin von heute an in Videobotschaften beantworten wird. Doch Plenert ist auch ohne Antwort schon zufrieden.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Vorsichtig vor der Webseite hacking-facebook.com den man bekommt nicht das was dort versprochen ist, sondern was ganz ganz anderes.
Der Betreiber wirbt damit, für 300 Euro jährlich nahezu jedes Facebook-Kennwort illegal zu hacken (knacken). Allerdings berichten mehrere Melder, dass bereits bei Besuch der Seite versucht wird, Schadsoftware zu installieren.
Anbieter: Keine Angaben
So sieht es dann aus wenn man die Webseite mit Kaspersky internet Security 2012 besucht :
Also grossen bogen um diese Webseite machen.
Deutsche Internetnutzer sind einer neuen Abzockmasche ausgesetzt: Seit einigen Tagen sorgt ein neuer Trojaner für Aufsehen, der sich als Meldung der GEMA ausgibt und seine Opfer schlichtweg erpresst. Dabei scheint es sich um eine Variante des hartnäckigen BKA-Ukash-Trojaners zu handeln. Denn der GEMA-Trojaners funktioniert ähnlich und kassiert via Ukash ab.
Aktuell ist ein neuer Erpresser-Trojaner im Umlauf. Dieser sperrt die Computer seiner Opfer, indem er mit einem Warnhinweis den Zugriff auf den Windows-Desktop und die Funktionen des Betriebssystems verhindert. Und dieser Warnhinweis hat es in sich: Auf den PC seien "illegal heruntergeladene Musikstücke ('Raubkopien')" gefunden worden. Das Opfer habe sich dadurch strafbar gemacht, was mit "Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren" geahndet würde. Wer allerdings eine Mahngebühr in Höhe von 50 Euro über den Zahldienst Ukash überweist, entsperrt dadurch seinen Computer.
GEMA kassiert nicht über Ukash
Gerade beim Surfen im Internet kann man nicht vorsichtig genug sein – dieser Satz ist eine echte Binsenweisheit, aber man kann ihn trotzdem nicht oft genug wiederholen. Einer unserer Leser hat diese Erfahrung jetzt recht bitter machen müssen: Er wollte eigentlich nur einen besonders billigen Zugang zum Internet nutzen – doch statt ein paar Euro fuffzig belief sich die Rechnung in einem einzigen Monat auf über 1000 Euro.
Quelle: Schwaebische-Post.de / Zum Artikel
Die Belästigung von Verbrauchern durch unerlaubte Telefonwerbung hat trotz eines gesetzlichen Verbotes bisher kaum nachgelassen. Verbraucherschützer fordern daher eine weitere Verschärfung, die den illegal handelnden Unternehmen jeglichen Anreiz an dieser Praxis nehmen soll.
Zwar wird immer wieder erfolgreich gegen Telefonwerbung geklagt, trotzdem setzen sich viele Firmen immer wieder gegen das bestehende Verbot hinweg. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) reiche die aktuelle Regelung daher nicht aus - immerhin sind juristische Verfahren mit einem hohen Aufwand verbunden.
quelle : winfuture.de
Gerade Kinder und Jugendliche nutzen Internet-Tauschbörsen, um illegal an Musik und Filme zu kommen. An die juristischen Folgen denken sie dabei meist nicht. Immer häufiger erhalten deshalb Eltern Abmahnungen mit hohen Forderungen. Wie sie darauf reagieren sollten.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Kino.to existiert nicht mehr, nun fragen sich viele Nutzer: Wo bekommt man legale Video-Streams? Die Sache ist nicht ganz einfach, denn viele Angebote sind gegen Zugriffe aus dem Ausland gesperrt. Es gibt eine Möglichkeit, die Hürde zu umgehen – doch man landet in einer rechtlichen Grauzone.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
download-service.de
Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.
Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.
Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.
Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.
Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.
Quelle : winfuture.de
Sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene sollen sog. Kosten- oder Abofallen wirksam bekämpft werden. Das Europäische Parlament hat aber einen Artikel 11 Abs. 1a in seinen Vorschlag zur Verbraucherrechterichtlinie aufgenommen, mit dem dieses begrüßenswerte Ziel nicht nur aufgegeben, sondern das genaue Gegenteil bewirkt wird: Die gesetzliche Legitimation für Abofallen.
Quelle: Shopbetreiber-blog.de / Zum Artikel
Viele Verbraucher bekommen in diesen Tagen eine unangenehme E-Mail: Eine Kanzlei „Olaf Kaltbrenner“ beschuldigt sie darin, illegal Musikstücke aus dem Internet heruntergeladen zu haben und verlangt 100 Euro Schadenersatz, um juristische Schritte zu vermeiden.
Quelle: HNA.de / Zum Artikel
via : abzocknews.de
Neun von zehn E-Mails, die 2010 im Internet kursierten, waren nach Statistiken von Sicherheitsspezialisten Spam-Nachrichten. Einem deutschen Informatiker gelang ein Schlag gegen die Spam-Banden.
Thorsten Holz, Juniorprofessor an der Ruhr-Universität Bochum, bekam mit Hilfe eines Internetproviders Zugriff auf einen der größten Spam-Marktplätze. Dem inzwischen geschlossenen Forum Spamdot.biz durfte nur beitreten, wer von zwei Mitgliedern vorgeschlagen wurde. Spam-Banden boten dort Dienstleistungen an. Dem deutschen Informatiker gelang ein seltener Einblick in die streng abgeschottete Ökonomie der illegalen Massenversender.
Quelle : focus.de
Ein Student aus Zweibrücken hat mit Internet-Betrug und illegalen Downloads sein Studium finanziert. Der Schaden für die Geprellten liegt insgesamt bei 19.000 Euro.
Der Student hatte sich zwischen Mai und August 2009 die Zugangsdaten mehrerer Hundert Internet-Nutzer angeeignet, wie die Pirmasenser Zeitung berichtet. Er verwendete sie, um Waren zu bestellen und illegal zu vertreiben sowie illegal Software herunterzuladen. Über ein Internet-Auktionshaus hatte er heruntergeladene Lizenzen wieder verkauft. Mit den Verkäufen schädigte er 778 Käufer, deren Lizenzschlüssel daktiviert und damit unbrauchbar wurden.
Quelle : com-magazin.de