Online-Payment: Abzocker vorläufig gebremst?

Online-Shops sollten bei ihren Zahlungspartnern auf die BaFin-Lizenz achten. Das Landgericht Köln hat jetzt geurteilt, dass die nachgeschalteten Online-Payment-Dienstleister einen Schein der Finanzaufsicht vorweisen müssen. Das soll so genannten Abzockern ihre Tätigkeit erschweren. Das LG Köln (Urt. v. 29.09.2011 – Az.: 81 O 91/11) verlangt damit qualifizierte organisatorische und finanzielle Voraussetzungen.

Quelle: Chip.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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