Nach der "Staatsanwaltschaft Frankfurt warnt vor falschen E-Mails" warnt nun die Staatsanwaltschaft Köln :
Presseerklärung
Im gesamten Bundesgebiet sind aktuell E-Mails im Umlauf, die dem An-schein nach von der Staatsanwaltschaft Köln herrühren. Den Empfängern dieser E-Mails wird vorgeworfen, illegal sog. Raubkopien in das Internet eingestellt bzw. aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Sie werden aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei (bezeichnet als „Täterer-klärung nach § 315 BGB“) zu öffnen.
Quelle : sta-koeln.nrw.de (PDF)
Danke an unseren Leser der uns darauf hingewiesen hat.
Zum "Tag des geistigen Eigentums" passt eine Abmahnung, die ein Pornodarsteller kürzlich erhielt. Der Bodenturner wurde nicht etwa von seinem Arbeitgeber abgemahnt, weil er bei der Arbeit gestöhnt oder sich gar sexueller Belästigung schuldig gemacht hätte. Im Gegenteil fand der Produzent die Arbeitsleistung vermutlich sogar anregend, und auch die Kunstfreunde scheinen das Werk ausgiebig zu frequentieren.
Quelle: heise.de /Zum Artikel
Heute gingen zahlreiche E-Mails von Personen ein, die E-Mails mit Anhängen erhalten hatten, deren Absender angeblich die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist. Darin werden sie bezichtigt, Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Ihnen wird eine zahlungspflichtige Abmahnung in Aussicht gestellt und sie werden gebeten, einen Anhang zu öffnen, in dem sich vermutlich ein sogenannter "Trojaner" befindet.
Quelle: fuldainfo.de /Zum Artikel
Diese Emails sind nicht von der Staatsanwaltschaft Frankfurt !
Wie auf tutsi.de beschrieben und mittlerweile von der Telekom auch bestätigt wird, sind mehrere weit verbreitete Router der Marke speedport fehlerhaft gesichert und können offenbar problemlos geknackt werden. Dies könnte erheblichen Einfluß auf die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen Filesharing abmahnungen haben.
Quelle: kanzlei-richter.com /Zum Artikel
Derzeit sind offenbar Mahnschreiben an Vereine im Umlauf, die von angeblich überzogenen Beitragskonten sprechen und auffordern, den ausstehenden Betrag zu überweisen. Es soll der Eindruck erweckt werden, dass diese Schreiben vom Bayerischen Landessport-Verband (BLSV) in München kommen.
Risiko eigene Facebook-Seite: Ein Nutzer ist abgemahnt worden, weil ein Besucher ein Badeentenfoto auf seiner Pinnwand hinterlassen hatte. Droht jetzt eine neue Abmahnwelle in den sozialen Netzwerken?
Quelle und voller Artikel : welt.de /Zum Artikel
Haben Sie heute schon Ihre E-Mails abgerufen? Wenn ja, dann wartet da hoffentlich keine unliebsame Überraschung in Form einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - sogenanntes Filesharing - auf Sie! Die Verbraucherzentrale warnt.
Quelle: derwesten.de /Zum Artikel
"Neue" Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).
Quelle: it-recht-kanzlei.de/Zum Artikel
Die in Berlin ansässige Firma 'eleven' macht darauf aufmerksam, dass sich seit dem vergangenen Wochenende massenhaft E-Mails im Umlauf befinden, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
In der elektronischen Post, die mit dem Betreff "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing" im Zusammenhang mit der geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload daher kommt, werden die Empfänger zur Zahlung von 146,95 Euro aufgerufen. Sollte man der Zahlung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, so müsse man 891,31 Euro aufbringen. Den Gegenstandswert beziffert man auf 10.000 Euro.
Quelle: winfuture.de /Zum Artikel
Neu ist die Falle nicht wirklich so gab es in der Vergangenheit schon einige Fake Emails die im Umlauf waren wo man Namen von Kanzleien Missbraucht hat um hier eine Falsche Seriositaet vorzugeben.
Sehen sie Dazu auch folgende Artikel :
Der Rechtsanwalt Dominik Boecker hat den Hersteller verschiedener Staatstrojaner DigiTask im Auftrag des IT-Unternehmens Wavecon abgemahnt (PDF Datei). Die Firma wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Herstellung und den Verkauf von Software zur Überwachung von Computern durch Strafverfolgungsbehörden einzustellen.
"Die von DigiTask hergestellte und an Strafverfolgungsbehörden verkaufte Software erfüllt die strafrechtlichen Merkmale des unbefugten Ausspähens von Daten (§ 202a StGB). Die Software kann Daten ausspähen und an den Einsetzenden übermitteln", erklärte Boecker.
Seiner Ansicht nach sei schließlich für das Abhören von Voice-over-IP-Gesprächen derzeit keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden vorhanden. Die Anwendung der Trojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird nach Einschätzung der Behörden durch die allgemeinen Regelungen zum Abhören von Telekommunikation gedeckt - was unter Juristen aber höchst umstritten ist.
Quelle : winfuture.de
Pakete mit Münzen, Kleidung oder anderen Waren landen immer öfter bei Menschen, die eigentlich nichts bestellt haben. Wer nicht zahlt, dem flattert dann schnell eine Mahnung ins Haus. Wie geht man mit solchen Zusendungen um?
Unverlangte Pakete von verbraucherinfoTV
Quelle: WDR.de / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Verbraucherschützer warnen: Bereits jetzt läuft jeder fünfte illegale Download über einen fremden Internetanschluss. Betroffene kämpfen mit hohen Geldforderungen – und lassen damit die Kassen von Musikindustrie und Abmahnanwälten klingeln.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Illegales Tauschen von Filmen oder Musik verursacht Schäden in Millionenhöhe. Doch die Klagen spülen viel Geld in die Kassen der Rechteinhaber.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
Die Zahl von Abmahnungen wegen vermeintlich illegaler Downloads steigt seit Jahren rasant an, denn mit den Schreiben lassen sich Millionen machen. Experten sehen aber immer häufiger unseriöse Geschäftemacher am Werk.
Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel
Das Inkassounternehmen “DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH” ist in diesen Tagen wieder einmal besonders aktiv. Zahlreiche Verbraucher suchten mit Mahnungen, die das Berliner Unternehmen im Namen der Rodgauer IContent GmbH (”out-lets.de”) bzw. der Premium Content GmbH (”my-downloads.de”) verschickt, die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen auf.
Quelle: Verbraucherzentrale-Hessen.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel