Anwälte sollen sich eigentlich für die Belange ihrer Mandanten einsetzen. Ein 45 Jahre alter Jurist aus der Region hatte das offensichtlich vergessen. Der Rechtsvertreter soll in der Vergangenheit seinen Mandanten spürbare finanzielle Nachteile beschert.
Quelle: Np-coburg.de / Zum Artikel
Nachdem die Deutsche Zentral Inkasso bereits im Juli (s. Presseinformation der Verbraucherzentrale vom 28.07.2011) für die Premium Content GmbH Forderungen einzutreiben versucht hatte, schlägt das Inkassounternehmen erneut zu. Nun fordert sie im Auftrag ihrer Mandantin IContent GmbH ebenfalls knapp 160 Euro für eine Dienstleistung, die Verbraucher auf der Internetseite outlets.de in Anspruch genommen haben sollen.
Quelle: Verbraucherzentrale-Niedersachsen.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Nach monatelangem Rechtsstreit mit diversen Verzögerungen ist nun endlich die Pfändung in das Konto der Content Services Ltd. bei der LBBW geglück: über 5.000 € wurden von diesem Konto an mich überwiesen und über 5.000 € (inklusive Zinsen) konnten an diejenigen Opfer ausbezahlt werden, die ihr Geld zurück gefordert hatten.
Die beteiligten Mandanten hatten in den Jahren 2009 und 2010 Rechnungen und Mahnungen der Content Services Ltd. beglichen oder an den Rechtsanwalt Tank gezahlt.
Quelle und Vollstaendiger Bericht : kanzlei-thomas-meier.de
Der Dornbirner Anwalt Clemens Pichler hat für einen Mandanten gegen so eine einschlägig bekannte Gesellschaft nun einen ersten Erfolg erzielt. Die Antassia GmbH, die die Seite www.top-of-software.de betreibt, muss einem Hohenemser die Anwaltskosten ersetzen.
Quelle : abzocknews.de
Das ist ein richtungsweisendes Urteil des Schwelmer Amtsgerichts“, sagt der Gevelsberger Rechtsanwalt Christian Edelmann. Er handelte im Auftrag einer Familie, deren minderjähriger Sohn im Internet in eine perfide „Abo-Falle“ tappte, verklagte die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther, die die Anbieterfirma vertritt – und bekam Recht.
Der 17-jährige Sohn der Familie hatte unwissentlich bei einer Internetrecherche seine Personalien auf einer Seite für Ahnenforschung angegeben, ohne dass anfallende Gebühren ersichtlich gewesen wären.
Wochen später flatterte Post ins Haus. Keine Rechnung, sondern sofort eine Mahnung der vom Unternehmen beauftragten Anwältin aus Süddeutschland. Der Gevelsberger habe einen Abonnenten-Vertrag über 60 Euro für die Seite abgeschlossen, hinzu kämen ihre eigenen Gebühren von 50,88 Euro. Sie drohte mit Inkasso-Firmen.
Seine Eltern taten das einzig Richtige in so einem Fall, und zahlten nicht. Sie konsultierten Rechtsanwalt Christian Edelmann. Der schrieb die Münchener Anwältin an, seine Mandantschaft weise die Forderung zurück und fordere Schadensersatz für die angefallen Anwaltskosten.
quelle : derwesten.de
Unter der schönen Domain forderungseinzug.de bietet Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück sein Fachwissen an, um Mandanten beim Forderungseinzug zu helfen. Der Schwerpunkt sei-ner Website scheint jedoch weniger in der Anpreisung seiner anwaltlichen Dienste zu liegen, als vielmehr in der Darstellung der Unbescholtenheit seiner Person auch nach etlichen Straf-verfahren, die gegen ihn wegen Betruges geführt wurden.
quelle und voller Bericht : fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com
Das Amtsgericht Wuppertal verlässt seine bisherige Linie und sieht keinen Strafbestand mehr erfüllt, wenn ein Nutzer über ein fremdes, ungesichertes WLAN online geht.
Das geht aus einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf hervor. Diese verteidigte einen Mandanten, der wegen eines solchen "Vergehens" angeklagt war. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung einer Hauptverhandlung wurde abgewiesen.
Im Jahr 2007 hatte das Amtsgericht Wuppertal einen Notebook-Nutzer noch wegen der unberechtigen Nutzung eines offenen WLANs verurteilt. Im Urteil stützte man sich auf das so genannte Abhörverbot, nach dem mit Funkempfängern nur Nachrichten empfangen werden dürfen, zu deren Adressatenkreis man gehört.
quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de
Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor gefälschten Abmahnungen, die gerade zahlreich in deutschen E-Briefkästen landen. Auf den ersten Blick haben die Betrüger an alles gedacht - machen sich aber mit einem überraschenden Detail unglaubwürdig: Bescheidenheit.
So manchem Empfänger wird ein kalter Schauer über den Rücken gelaufen sein, als er in den vergangenen Wochen eine E-Mail von der Grevenreuth AG erhielt. Auf den ersten Blick sieht das Schreiben recht offiziell aus, Briefkopf, Geschäftsadresse und eine Bearbeitungsnummer finden sich in der Mail. Ohne Umschweife kommt der Absender gleich zu Beginn des Schreibens zur Sache: "Sehr geehrte Damen und Herren, laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant 'Universal Music' festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich geschützes Materiel in Form von Musik heruntergerladen haben." (sic)
quelle : spiegel.de
Seit einigen Tagen schwappt wieder vermehrt gefälschte Abmahnpost der (nicht mehr existierenden) Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner in die Postfächer von Internet-Anwendern. Darin heißt es, durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützten pornografischen Videomaterials und musikalischer Werke habe sich der Empfänger laut Urhebergesetz strafbar gemacht.
Die Firma Videorama GmbH habe mit einem Antipiracy-Dienstleister die IP-Adresse bei der Nutzung in einem P2P-Netzwerk aufgezeichnet und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Kanzlei sei nun beauftragt, dem mutmaßlichen Sauger ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten: "Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen", heißt es in dem Schreiben. Dann wolle man alle Ansprüche fallen lassen.
Die Bezahlung soll per Paysafecard erfolgen, wozu der Delinquent eine PaySafe-Karte für 50 Euro an einer Tankstelle oder einem Kiosk erwerben und den 16-stelligen Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse senden soll.
quelle : heise.de