Die Welt der “Kleinen Riesen” war bis vor kurzem in Ordnung. Doch dann flatterte der Kita in Ostthüringen eine Abmahnung aus Stuttgart ins Haus. Grund: Der Name ist als Marke geschützt. Das sei “Abmahnirrsinn”, schimpfen Kritiker.
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Der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts um Rauchmelder-Plagiate aus China endete gestern, noch ehe er richtig angefangen hatte.
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Wegen gemeinschaftlichen Betruges, Urkundenfälschung, Verstößen gegen das Markengesetz und Abgabe von falschen eidesstattlichen Versicherungen stehen in der kommenden Woche zwei Geschäftsführer von Ex-und Importfirmen vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts.
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In einer eher ungewohnten Rolle findet sich derzeit Apple wieder. Denn vor dem Landgericht München I läuft derzeit ein vom Spieleverlag Ravensburger angestrebtes Verfahren gegen das US-Unternehmen, nachdem auf eine Abmahnung nicht reagiert wurde.
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Trotz ernster Warnungen – Mario L. ließ sich nicht aus der Ruhe bringen. Unbeirrt machte der Internet-Händler weiter. Verkaufte vermeintlich edle Kleidung, Gürtel, Uhren und andere Accessoires internationaler Luxus-Hersteller wie Dolce & Gabbana, Prada, Armani, Louis Vuitton, Hugo Boss, um nur einige zu nennen.
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Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Nur wo Vivid drin ist, darf auch Vivid draufstehen: Der US-Pornoproduzent Vivid verlangt vom Handy-Hersteller HTC, sein Smartphone Vivid anders zu benennen – sonst bestünde Verwechslungsgefahr.
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Natuerlich besteht verwechslungsgefahr, die Dinge liegen ja auch so etwas von nah bei einander ob man nun ein Handy meint oder den Pornoproduzent Vivid, sind ja fast ein und das selbe, das muss man sich jetzt bitte mal kurz Bildlich vorstellen, also wirklich manchmal kommen Leute auf ne quatsch unserer Meinung nach nur um wieder in den Medien zu stehen.
Ausgesprochen raffiniert ging eine aus Lüneburg und Hamburg stammende Bande von Internet-Betrügern vor, die sich jetzt vor dem Hamburger Landgericht verantworten muss. Weil einer der acht Angeklagten die Ladung nicht erhalten hatte, konnte der Staatsanwalt erst nicht wie zunächst vorgesehen am Montag die umfangreiche Anklageschrift vortragen, sondern erst am Mittwoch.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
In einigen Franchisesystemen lauern versteckte Gemeinheiten. Gründer sollten jeden Vertrag genau prüfen – und sich nicht von luftigen Versprechen und schönem Firmenbesitz blenden lassen.
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Zwischen Internethändlern ist es längst Brauch geworden, im Rahmen der Behauptung am Markt auch das Mittel der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen den Mitbewerber einzusetzen, wenn sich dieser nach Meinung des Händlers wettbewerbswidrig im Online-Handel auf Plattformen wie Amazon.de, Ebay.de oder Yatego.com verhält.
Quelle: Computerwoche.de / Zum Artikel
Facebook hat ein Trademark beantragt, gemäß dem der Name "Facebook" auf Visitenkarten bzw. sein Einsatz auf "nicht-magnetisch codierten" Identifikations-Karten markenrechtlich geschützt wäre.
In letzter Zeit tauchen im Internet immer häufiger Shops auf, die Visitenkarten im Facebook-Design anbieten. Facebook könnte nun die Absicht haben, gegen dieses spezielle Geschäftsmodell markenrechtlich vorzugehen und es zu unterbinden.
Quelle: winfuture.de
Es ist eines der umfangreichsten Wirtschaftsverfahren, das Beschuldigte aus dem Kreis Herford betrifft: Die Ermittlungen rund um die als “Internet-Abzock- und -Abofalle” bekannt gewordene Seite “Megadownloads” und das Inkassounternehmen L&H. Geführt wird der Komplex bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Hannover, die Konten mit mehr als einer Million Euro eingefroren hat.
Quelle: Nw-news.de / Zum Artikel
Via: Inside-Megadownloads.blogspot.com / Zum Artikel
Ebay und andere Online-Marktplätze sollen nach dem Willen der obersten EU-Richter künftig mehr Verantwortung für Verstöße gegen das Markenrecht auf ihren Seiten tragen.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
via abzocknews.de
Wer Trendmarken günstiger einkaufen will, geht meist im Internet auf die Suche. Doch Vorsicht bei sehr preiswerten Angeboten: Oftmals werden Plagiate als angebliches Originalprodukt verkauft.
Quelle: ZDF.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von scamnewsTV
via 2 : abzocknews.de
Die Infoportale Antiabzockenet und The-New-Boo warnen aktuell vor Lockvogeldomains auf der Suche nach Googles Streetview, welche auf das einschlägig bekannte Abzockangebot Top-of-Software.de der Antassia GmbH (vorher Opendownload.de und Softwaresammler.de) des Herrn Alexander Varin (Strohmann der Gebrüder Schmidtlein) weiterleiten - dies gilt allerdings nur für Anwender am PC, denn wer die Lockvogelseiten bspw.
Verwendet der Betreiber einer Website auf einer Unterseite bewusst eine Produktbe-zeichnung, die mit der geschützten Marke eines Dritten verwechselbar ist, provoziert er Such-ergebnisse bei Google. Er haftet dann für rechtsverletzende Treffer, so der Bundes-gerichtshof.
quelle : zdnet.de