Der Nachfolger von der Seite “Die 25 peinlichsten iPhone-Spiegel Bilder xD” ist schon im Umlauf und traegt den sehr abwechslungsreichen Titel "Die 100 peinlichsten iPhone-Spiegel Bilder xD" .
Das Prinzip ist das selbe geblieben :
1. Gefaellt mir klicken
2. immer wenn man sich die Bilder anschauen moechte " Teilen klicken"
Anders ist diesmal die Bilder die genutzt werden, den der Server wo beim vorgaenger die Bilder verlinkt wurden, haben dieses unterbunden um keinen unnoetigen Traffic zu haben und weitere Server laggs zu vermeiden.
Jetzt nutzt man die Bilder von der Seite http://acidcow.com, wir koennen uns kaum vorstellen das die mit so etwas einverstanden sind ungefragt fremd verlinkt zu werden und hier die Traffic kosten zu uebernehmen, von externe Seiten die versuchen sich Geld zu verdienen mit fremden Conten.
Die Bilder kann man sich z.b. bei dem Betreiber hier anschauen : http://acidcow.com/girls/13638-iphone-girls-32-pics.html und wer sucht findet auch andere und viele andere Bilder ohne das man in die likefalle tappt.
Hier einmal die Screenshots der Seite : "Die 100 peinlichsten iPhone-Spiegel Bilder xD"
Da macht ja schon mal wieder was die Runde in der Welt von Facebook ,so haben wir erst zuletzt vor dem : Die 24 verrücktesten Blitzerfotos hier "Facebook: Warnugen, Meldungen und Fakes in der KW 36" Gepostet und Gewarnt vor dem likejacking und schon steht der Nachfolger bzw. die Nachfolger Online Bereit fuer die neue Likefalle.
Hier die neuen Facebook likefallen :
Die 25 peinlichsten iPhone-Spiegel Bilder xD
bzw. 25 Peinliche bilder die mit dem iPhone + spiegel aufgenommen wurde xD
Hier soll man zuerste "gefaellt mir" klicken, aber dann geht es noch nicht weiter nein mann muss dann noch zusaetzlich "Teilen" klicken und das nicht einmal nein sondern jedes mal wenn man die Seite aufrufen moechte.
Hier mal einen Screenshot der Seite mit den eingebetteten Bildern :
Hat RTL in seiner Sendung “Mietprellern auf der Spur” einen Teenager gegen seinen Willen gefilmt und das Filmmaterial danach manipuliert? Die Landesmedienanstalt in Niedersachsen prüft derzeit, ob sie ein Verfahren gegen die Sendung einleiten soll.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
In der Schweiz können Verstöße gegen das Besitzverbot harter Pornographie unter Umständen auch dann geahndet werden, wenn das Material nur im Cache eines Internet-Browsers abgespeichert wurde. Das geht aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Schweizer Bundesgerichts in Lausanne hervor. Das oberste eidgenössische Gericht musste sich mit einem Fall beschäftigen, in dem ein Mann wegen einiger im Browsercache seines Rechners gefundener einschlägiger Bilder zunächst verurteilt worden war; die Strafe wurde dann aber abgemildert.
Quelle : heise.de
Mit der Seite www.meine-geilen-teeniebilder.de ist man wieder einmal auf Opferfang wahrscheinlich mit dem Potential Jugendliche auf die Seite zu locken und zum Anmelden zu bewegen, auf der Seite sieht man erst einmal nicht wirklich etwas von Kosten wie man an dem screenshot erkennt :
Auch auf der Seite zur Neuanmeldung erkennt man als neue User keinen Preis, man soll eben seine richtige Mail Adresse eingeben und ein leicht zu merkendes PW ausdenken.
Wer ist der Betreiber dieser Seite ? laut Impressum der Webseite :
Impressum
jennys-erste-stripversuche.net ist ein Service der:Koc Ofis Hizmetleri Holding
Armada Shopping and Trade Centre 75144
Floors 09, Eskisehir Yolu No.6
06520 Ankara
TurkeySchriftverkehr richten Sie bitte an:
E-Mail: support [at] jennys-erste-stripversuche.net
Derzeit wird um das Anlegen von sogenannten „Mirrors“ aus
den Inhalten von WikiLeaks heftig diskutiert.
Als einer der führenden Webhosting-Unternehmen
möchte Hetzner Online aus aktuellem Anlass hiermit deutlich machen,
dass Kunden für den Inhalt ihrer eigenen Websites grundsätzlich
selbst verantwortlich sind. Hetzner Online übernimmt dafür keine
Verantwortung und verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
WikiLeaks bewegt sich nach Auffassung von Hetzner Online rechtlich
mindestens in einer Grauzone. Nach Auskunft des Rechtsberaters
von Hetzner Online, Dr. Sven Müller-Grune, stellen sich zahlreiche
rechtliche Probleme, die auch unsere Kunden dazu bewegen sollten,
von der Anlage so genannter „Mirrors“ abzusehen:
„Vollkommen ungeklärt ist bisher, ob WikiLeaks bzw. die dahinter
stehenden Personen durch die Informationsbeschaffung ebenso wie
durch die Verbreitung dieser Informationen strafbare Handlungen
begangen haben. Diese Strafbarkeit könnte sich auch auf diejenigen
Personen erstrecken, welche die Inhalte wissentlich verbreiten.
Jedenfalls enthalten zahlreiche der ungeprüft der Öffentlichkeit
zur Verfügung gestellten Materialien private Informationen und
Ansichten. Hierdurch werden massiv Persönlichkeitsrechte verletzt.
Persönlichkeitsrechte stehen in der Bundesrepublik aus gutem Grund
In sozialen Online-Netzwerken geben Nutzer häufig zu viel von sich preis. Das wissen auch Scheidungsanwälte und durchstöbern Facebook und andere Dineste nach Beweismaterial. Dabei stoßen die Juristen häufig auf Fotos von der Geliebten oder Lästern über den Ex.
Facebook ist Anwalts Liebling. Diese Abwandlung eines Werbspruchs können amerikanische Scheidungsanwälte inzwischen blind unterschreiben. Denn das, was die Menschen so in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, MySpace & Co verbreiten, ist immer häufiger Gegenstand von Prozessen. Beispiele gibt es zuhauf: Da stellt ein Mann die Urlaubsschnappschüsse mit seiner Geliebten auf seiner Profilseite in Facebook ein. Nur hat er leider vergessen, dass auch seine Ehefrau zu seinen Netzwerkverbindungen zählt.
quelle und vollstaendiger Bericht: stern.de
via : abzocknews.de
Seit einigen Tagen schwappt wieder vermehrt gefälschte Abmahnpost der (nicht mehr existierenden) Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner in die Postfächer von Internet-Anwendern. Darin heißt es, durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützten pornografischen Videomaterials und musikalischer Werke habe sich der Empfänger laut Urhebergesetz strafbar gemacht.
Die Firma Videorama GmbH habe mit einem Antipiracy-Dienstleister die IP-Adresse bei der Nutzung in einem P2P-Netzwerk aufgezeichnet und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Kanzlei sei nun beauftragt, dem mutmaßlichen Sauger ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten: "Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen", heißt es in dem Schreiben. Dann wolle man alle Ansprüche fallen lassen.
Die Bezahlung soll per Paysafecard erfolgen, wozu der Delinquent eine PaySafe-Karte für 50 Euro an einer Tankstelle oder einem Kiosk erwerben und den 16-stelligen Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse senden soll.
quelle : heise.de
Bezahlt und nicht geliefert – schlechte Bewertungen für Kindergarten-Onlineshop
Anbieter: kindergarten-shop.eu
Vorgang: Nicht gelieferte Ware, keine Geldzurückerstattung, inhaltlich nicht korrekte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und ein schlechter Kundenservice – all diese Kritikpunkte treffen auf die Internetseite kindergarten-shop.eu zu und veranlassten die Mitarbeiter der Firma OpSec Security, dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Mai zu verleihen.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Ob Stofftiere, Bücher, Bastelmaterialien oder verschiedenes Spielzeug – der Kindergarten-Shop (kindergarten-shop.eu) bietet alles, was das Herz kleiner Kinder begehrt. Ärgerlich ist jedoch, dass laut verschiedener Verbrauchermeldungen in vielen Fällen die bestellte und im Voraus bezahlte Ware gar nicht angekommen ist. Darüber hinaus scheint auch der Kundenservice äußerst schlecht zu sein. Wie betroffene Verbraucher OpSec meldeten und auch verschiedenen Erfahrungsberichten in Onlineforen zu entnehmen ist, erfolgte auf ihre Beschwerden und Nachfragen keine Reaktion des Betreibers. Widerrufsschreiben kamen angeblich nicht an und ihr Geld wurde ihnen nicht zurückerstattet.