Die von Symantec als Schadsoftware eingestuften Apps seien gar keine Malware, kritisiert der Android-Sicherheitsspezialist Lookout. Vielmehr handele es sich bei dem vermeintlichen Schadcode-Paket "Apperhand" um die Integration eines aggressiven Anzeigennetzwerks. Lookoutbietet wie Symantec selbst Antiviren-Software für Android an.

So sieht die Seite, welche sich hinter dem Link versteckt!



So sieht die Seite aus:

Der Chat Virus "Bist du das?? ahahahaha" ist erneut zurueck. ( wir berichteten Bereits : Facebook: Warnung vor “Bist du das?? ahahahaha” Virus ueber Facebook Chat) (oder auch Facebook: Warnung vor Chatvirus mit dem Titel: “omfg loloqp”)
Das letzte mal versteckte sich der sogenannte BKA Virus dahinter, was diesmal dahinter steckt ist noch nicht bekannt, aber man kann vermuten das es eine neue Variante des BKA Virus sein wird, wie auch schon das lka Niedersachsen Berichtete : Aggressiver Computervirus in immer neuen Varianten – BKA Virus, hier hilft leider nur noch die Wichtigsten Daten zu sichern und den PC dann neu aufzusetzten, dieses reicht aus um den Virus los zu werden ein sicheres Loeschen der Festplatte ist nicht von noeten.
Es gilt wie immer, erst denken dann klicken, unbekannte Inhalte laed man nicht herunter oder klickt diese an.
So sieht der URL sowie das Posting aus:

UPDATE 15:44 Uhr : Wir haben soeben von einem Fan einen Screenshot der Postings erhalten:

Hier nun die Warnung von "avast"

Quelle und Grafiken : mimikama.at

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.
Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.
Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.
Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.
Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.
Quelle : winfuture.de
Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil im Zusammenhang mit der verbreiteten Nutzung des "Gefällt mir"-Buttons auf Webseiten gesprochen und mitgeteilt, dass es sich dabei um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt.
Ursprünglich ist es zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Online-Händlern gekommen, da einer der beiden einen "Gefällt-mir"-Button auf seiner Webseite zur Verfügung stellte. Der Konkurrent war der Meinung, dass sich der andere Händler damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen soll.
Durch die zusätzliche Werbung auf Facebook für die Produkte soll kein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil entstehen. Geschäftliche Handlungen sind laut dem Urteil nur dann unzulässig, wenn sie dafür geeignet sind, "die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen".
Das in Berlin ansässige Kammergericht bestätigte letztlich das kürzlich verkündete Urteil des Landgerichts Berlin. Während das Landgericht im Rahmen der getroffenen Entscheidung in erster Instanz nicht näher mitteilte, ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Datenschutz handelt, hat sich nun das Kammergericht dazu geäußert.
Quelle : winfuture.de
Schlachten werden auch über Facebook und Twitter geschlagen – das haben die Revolutionen Arabiens bewiesen. Cyber-Krieger im Pentagon haben nun Software bestellt, mit der sie Meinung im Netz manipulieren können – in Farsi, Arabisch, Urdu und Paschtu. In den USA selbst wäre das illegal.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Es ist eine schleichende, unheimliche Veränderung: Bei Facebook, Google oder Amazon entscheidet Software, was der Nutzer zu sehen bekommt und was nicht. Nur wenigen ist bewusst, wie stark Algorithmen inzwischen unser Bild von der Wirklichkeit bestimmen – was nicht passt, schluckt der Filter.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Geleakte Mails eines amerikanischen IT-Sicherheitsdienstleisters legen nahe, dass Spezialisten bereits an Softwarelösungen arbeiten, mit denen die Diskussion in sozialen Netzwerken manipuliert werden soll.
Quelle : heise.de
Blogger sollen in den Genuss der Privilegien der Presse kommen, wenn sie sich an deren ethische Codes halten. Diesen Vorschlag machte die Menschenrechtsorganisation Article 19 bei einer Tagung der Unesco zur Presse- und Meinungsfreiheit vergangenen Woche. Presseräte in einzelnen Ländern wie den Niederlanden hätten bereits begonnen, sich mit der möglichen Integration der neuen Klasse von Journalisten auseinanderzusetzen, sagte Agnès Callamard, Chief Executive von Article 19, gegenüber heise online. Unesco-Generalsekretärin Irina Bokova mahnte bei der Tagung dringend eine Debatte über Meinungsfreiheit in in den neuen Medien an. Angesichts wöchentlicher Berichte über Zensur und Informationsblockaden sowie zunehmenden juristischen Sanktionen und tätlichen Angriffen gegen Blogger bis hin zum Mord sei diese überfällig.
Quelle : heise.de
Nachdem René Walter und sein Anwalt Dominik Boecker* gestern Mittag mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gingen, in der von einer erneuten Prüfung des Pfändungbeschlusses durch die Denic und einem Rücktransfer der Domain (ich nehme an, dass sie zunächst im Transit bleibt) an René Walter die Rede war, gab es noch am Abend eine Reaktion im Blog von Euroweb.
Ich glaube nicht, dass sich Euroweb mit Ansatz und Wortwahl einen Gefallen tut, aber lest selbst:
Wer glaubt, sich im World Wide Web wie ein Outlaw benehmen zu können, irrt. Das Internet ist nicht der Wilde Westen. Dass dennoch viele das Internet als eine Art rechtsfreien Raum sehen, liegt nicht nur an der kolossalen Verblendung einzelner Marktteilnehmer, sondern wohl auch daran, dass der Gesetzgeber sich schwer tut, effiziente Regelungen und Vorschriften zu etablieren.
Schützt die US-Verfassung WikiLeaks? Nur Gerichte könnten entscheiden, wie weit die Plattform gehen darf - doch Amazon & Co. sperren die Aktivisten einfach aus, statt es auf eine Klärung ankommen zu lassen. Die Feigheit der Konzerne bedroht die Freiheit im Netz.
Die Enttäuschung ist groß - die Wut noch größer.
Warum entscheiden Internetunternehmen wie Amazon und PayPal, dass sie WikiLeaks nicht als Kunden wollen? Verärgerte Bürger rufen in Online-Foren, auf Facebook und Twitter zum Boykott auf. Oft fällt der harte Vorwurf der Zensur.
Im Moment führt dieser Begriff in die Irre. Zumindest von staatlicher Zensur kann keine Rede sein. Dafür müsste ein Gericht im konkreten Fall gegen die Pressefreiheit entscheiden. Das ist nicht geschehen - auch weil es die Internetfirmen gar nicht erst darauf ankommen lassen.
Trotz allen politischen Drucks, gegen WikiLeaks vorzugehen - in den USA ist es nicht verboten, Spenden für die Plattform abzuwickeln oder ihre Dokumente zu verbreiten. Nur haben sich die beiden Internetunternehmen entschlossen, dies nicht mehr zu tun.
Quelle : spiegel.de
60 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass das Thema Internet in der Politik eine größere Rolle spielen sollte. Aber in Sachen Internet haben die Bundesbürger offenbar immer noch massive Zweifel am Sachverstand der politischen Parteien.
Jeder sechste Wahlberechtigte ist laut einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom der Meinung, dass keine der größeren Parteien überhaupt etwas vom Internet oder der Netzpolitik versteht. Jeder zweite sieht sich nicht in der Lage, einer Partei besondere Sachkenntnis zuzuschreiben. Nur jeder Dritte kann bei einer politischen Partei Internetkompetenz erkennen.
Am besten schneiden noch Bündnis 90/Die Grünen ab. Zehn Prozent der Wahlberechtigten sind der Meinung, dass die Grünen am ehesten etwas von dem verstehen, was mit dem Internet zusammenhängt. Es folgt die CDU/CSU mit acht Prozent, Platz 3 belegt die Piratenpartei mit sieben Prozent. SPD und FDP liegen mit jeweils vier Prozent Zustimmung gleichauf. Auf dem letzten Platz landen die Linken mit zwei Prozent.
Jüngere Männer bevorzugen Piraten
In der Einschätzung der Parteien zeigen sich zum Teil deutliche Unterschiede hinsichtlich Alter und Geschlecht.
Quelle : n-tv.de