Links in Online-Artikeln sind auch dann erlaubt, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nun in letzter Instanz. Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Streit zwischen dem Heise-Verlag und Medienunternehmen.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Das Netz ist frei, unzensiert, kaum reglementiert? Das war einmal. Twitters Ankündigung, Tweets und Nutzer künftig auf Wunsch einzelner Länder gezielt zu sperren, ist nur ein weiterer Schritt: Im Netz schrumpfen die Freiräume, die Macht der Staaten wächst.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Die EU- vereinheitlicht den Verbraucherschutz. Ministerin Aigner begrüßt das Vorhaben, warnt jedoch auch vor unbeabsichtigten Auswirkungen auf die Presse- und Meinungsfreiheit im Netz.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
Freiheit wird gefordert, Zensur geboten. Weltweit wollen Regierungen das Internet unter Kontrolle bringen. In den USA ist ein Gesetz geplant, dass es dem Präsidenten erlaubt, in Krisenzeiten einfach den Stecker zu ziehen. Doch die User suchen Gegenmittel – Darknet ist eines davon.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Schwarz-Gelb streitet über den Schutz der Privatsphäre im Internet. Innenminister Friedrich will die geltende Rechtsordnung schnell auf die digitale Welt übertragen.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
Die Posten personenbezogener Daten in ein Webforum kann durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, indem es dem Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Internetforums absprach (Az.: 7 U 134/10).
Ein Nutzer hatte sich in dem Forum kritisch über die Geschäftspraxis eines Unternehmens geäußert. Dem Verbraucher sei vorgespiegelt worden, dass es ein breites Angebot einer Produktart gebe, obwohl ein und dasselbe Produkt unter verschiedenen Namen und verschiedenen Firmen von einem einzigen Unternehmen vertrieben wurde. Um seine Kritik zu untermauern, nannte der Beitragsverfasser den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Klägers, der Geschäftsführer mehrerer dieser Firmen war. Die genannten Daten entnahm er dem irischen Handelsregister.
Quelle: heise.de
Erst vor einigen Monaten flog auf, dass das führende Online-Netzwerk den Zugang zu einer Facebook-kritischen Satire-Seite blockiert. Damals entschuldigte sich das Unternehmen. Doch nun zensiert es offenbar wieder.
Quelle : focus.de
Blogger sollen in den Genuss der Privilegien der Presse kommen, wenn sie sich an deren ethische Codes halten. Diesen Vorschlag machte die Menschenrechtsorganisation Article 19 bei einer Tagung der Unesco zur Presse- und Meinungsfreiheit vergangenen Woche. Presseräte in einzelnen Ländern wie den Niederlanden hätten bereits begonnen, sich mit der möglichen Integration der neuen Klasse von Journalisten auseinanderzusetzen, sagte Agnès Callamard, Chief Executive von Article 19, gegenüber heise online. Unesco-Generalsekretärin Irina Bokova mahnte bei der Tagung dringend eine Debatte über Meinungsfreiheit in in den neuen Medien an. Angesichts wöchentlicher Berichte über Zensur und Informationsblockaden sowie zunehmenden juristischen Sanktionen und tätlichen Angriffen gegen Blogger bis hin zum Mord sei diese überfällig.
Quelle : heise.de
Nachdem René Walter und sein Anwalt Dominik Boecker* gestern Mittag mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gingen, in der von einer erneuten Prüfung des Pfändungbeschlusses durch die Denic und einem Rücktransfer der Domain (ich nehme an, dass sie zunächst im Transit bleibt) an René Walter die Rede war, gab es noch am Abend eine Reaktion im Blog von Euroweb.
Ich glaube nicht, dass sich Euroweb mit Ansatz und Wortwahl einen Gefallen tut, aber lest selbst:
Wer glaubt, sich im World Wide Web wie ein Outlaw benehmen zu können, irrt. Das Internet ist nicht der Wilde Westen. Dass dennoch viele das Internet als eine Art rechtsfreien Raum sehen, liegt nicht nur an der kolossalen Verblendung einzelner Marktteilnehmer, sondern wohl auch daran, dass der Gesetzgeber sich schwer tut, effiziente Regelungen und Vorschriften zu etablieren.
Schützt die US-Verfassung WikiLeaks? Nur Gerichte könnten entscheiden, wie weit die Plattform gehen darf - doch Amazon & Co. sperren die Aktivisten einfach aus, statt es auf eine Klärung ankommen zu lassen. Die Feigheit der Konzerne bedroht die Freiheit im Netz.
Die Enttäuschung ist groß - die Wut noch größer.
Warum entscheiden Internetunternehmen wie Amazon und PayPal, dass sie WikiLeaks nicht als Kunden wollen? Verärgerte Bürger rufen in Online-Foren, auf Facebook und Twitter zum Boykott auf. Oft fällt der harte Vorwurf der Zensur.
Im Moment führt dieser Begriff in die Irre. Zumindest von staatlicher Zensur kann keine Rede sein. Dafür müsste ein Gericht im konkreten Fall gegen die Pressefreiheit entscheiden. Das ist nicht geschehen - auch weil es die Internetfirmen gar nicht erst darauf ankommen lassen.
Trotz allen politischen Drucks, gegen WikiLeaks vorzugehen - in den USA ist es nicht verboten, Spenden für die Plattform abzuwickeln oder ihre Dokumente zu verbreiten. Nur haben sich die beiden Internetunternehmen entschlossen, dies nicht mehr zu tun.
Quelle : spiegel.de
Verfassungsgericht stärkt Meinungsfreiheit im Web - Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit.
Quelle: Heise.de / [...] [abzocknews.de]
Insider darf über Abzock-Netzwerk weiter berichten - Der Herforder Claus Frickemeier ist mit seinem Internet-Blog und seinen Auftritten in Fernseh-Magazinen wie Akte bei Sat. 1 überregional als Kämpfer gegen die sogenannte Internet-Abzocke bekannt geworden. Er betreibt die Seite inside-megadownloads.blogspot.com.
Streit mit Ex-Arbeitgeber landete vor Gericht
Äußert sich ein ehemaliger Mitarbeiter eines Unternehmens in einem Blog über die Firma und bezeichnet diese als “Abzocker”, “Mafia” oder “Nutzlos-Branche”, so ist dies von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit umfasst. Die Aussagen stellen allesamt zulässige Meinungen dar, welche die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten, begründet das Arbeitsgericht Herford die Entscheidung.
Quelle: Silicon.de / Zum Artikel
via : abzocknews.de