Amtsgericht Bochum weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück

Das Amtsgericht Bochum hat mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht.

Quelle: fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com / Zum Artikel

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Internetanbieter, die User abzocken

Mit insgesamt 32.700 Beschwerden zum Thema Internetabzocke wurden die Arbeiterkammer (AK) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) allein im Jahr 2011 konfrontiert. “Der Trick ist meist ähnlich: Attraktiv gestaltete Websites bieten angeblich Spiele, Rezepte, Tattoovorlagen, Gedichte, Lebensprognosen etc. an.

Quelle: relevant.at / Zum Artikel

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Amtsgericht Detmold weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Gesellschaft zurück

Mit Urteil vom 30.03.2012 hat das Amtsgericht Detmold zum Aktenzeichen 7 C 565/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen eine Gesellschaft bügergerlichen Rechts aus Lage zustehen.

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Onlinemarktplatz Melango.de zum dritten Mal als “Schwarzes Schaf” gerügt

Die Markenschützer von OpSec haben Melango.de mit der Negativauszeichnung “Schwarzes Schaf” des Monats Januar gerügt. Begründet wird dies mit zahlreichen Beschwerden von Kunden. Der Onlineshop erhält nach November 2008 und September 2010 den monatlich verliehenen Schmähpreis schon zum dritten Mal – so oft wie kein anderes Webangebot zuvor.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel

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Gericht weist Zahlungsanspruch von Melango zurück

Mit Urteil vom 12.01.2012 hat das Amtsgericht Burgwedel zum Aktenzeichen 78 C 97/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen einen Freiberufler aus Isernhagen zustehen.

Quelle: Fachanwalt-fuer-IT-Recht.blogspot.com / Zum Artikel

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Urteil: Kein Zahlungsanspruch für Melango

Das Amtsgericht Dresden hat zum Aktenzeichen 104 C 3441/11 abschliessend entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz kein Zahlungsanspruch gegen eine Firma aus Dresden zusteht, die sich über das Portal der Melango.de GmbH zur Nutzung ihrer Website angemeldet hatte.

Quelle: Fachanwalt-fuer-IT-Recht.blogspot.com / Zum Artikel

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Leserzuschrift: DIG Deutsche Internetinkasso GmbH (abzocknews.de)

Sehr geehrter Herr Fuchs, bei Recherchen zur DIG bin ich heute auf Ihre Seite gestoßen. Ich darf ihnen mitteilen, dass die DIG nun das Inkasso für melango übernommen hat. Außerdem hat die Geschäftsführerin der DIG nun einen neuen Namen: Réka Franko. Scheinbar hat sie den bereits einschlägig bekannten Herrn Tomas Franko von der “RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH” verheiratet.

Melango bietet 100-€-Falle an

Der neueste Deal der Melango.de GmbH – nachdem mehrfach vergeblich versucht wurde, Geld einzutreiben – lautet nun: 100 € gegen den Verzicht auf die “Restforderung”. Aber Vorsicht!

Quelle: Kanzlei-Thomas-Meier.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als “Schwarzes Schaf” gebrandmarkt

Die Plattform verlangt für die Nutzung erhebliche Mitgliedsgebühren. Sie richtet sich nur an Gewerbetreibende, macht dies jedoch nicht ausreichend deutlich. Verbraucher tappen so bereits seit drei Jahren immer wieder in eine Abofalle.

Die Markenschützer von OpSec haben Melango.de mit der Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats September gerügt. Begründet wird dies mit zahlreichen Beschwerden von Kunden.

Diese erhielten kurz nach ihrer Anmeldung eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro - auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite sei weder ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen noch dass lediglich Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Darauf werde nur in den allgemeinen Marktplatzregeln hingewiesen.

quelle : zdnet.de

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