Jetzt bekommen schon Kinder Rechnungen von dubiosen Internet-Firmen! So wie Fabian (11) aus Plauen. 156 Euro soll der Junge zahlen.
Quelle: bild.de / Zum Artikel
Die Sitten und Gebräuche im Gerichtssaal hängen immer maßgeblich vom Vorsitzenden ab. Der Vorsitzende wacht über die Ordnung im Saal, und je nach persönlicher Empfindsamkeit eckt er mit seinen Vorstellungen schon mal bei den sonstigen Anwesenden an. Über Marotten diverser Richter kann man jedenfalls immer mal wieder was lesen. Zum Beispiel bei einem Blogger, der aktuell über den Prozess gegen den mutmaßlichen Abofallenbetreiber Michael B. berichtet:
Quelle: lawblog.de / Zum Artikel
Weitere Informationen und Material zum aktuellen Prozess:
Nun wird am 08.05.12 um 09.30 Uhr vor der 27. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts die Frage über die strafrechtliche Bewertung sogenannter Abo-Fallen erneut verhandelt. Es geht insbesondere um die Frage, inwiewiet und inwiefern Kostenhinweise bei Internet-Abonnements deutlich herauszustellen sind. Sind “zu versteckte” Kostenhinweise zu einem Abo strafrechtlich als gewerbsmäßiger Betrug anzusehen?
Quelle: recht-hilfreich.de / Zum Artikel
Dazu interessant und lesenswert der Bericht eines Prozessbeobachters:
Ein erster Fernsehbericht zum Prozessauftakt von Sat.1:
Ein Bericht der Frankfurter Rundschau:
In Hamburg endet ein Prozess gegen Betreiber von Internet-Abofallen. Der Hauptangeklagte kommt hinter Gitter, fünf weitere Männer erhalten Bewährungsstrafen. Wie eine aktuelle einstweilige Verfügung gegen die Hamburger Verbraucherzentrale zeigt, sind solche juristischen Erfolge gegen fragwürdige Internetdienste alles andere als selbstverständlich.
Quelle: N-tv.de / Zum Artikel
Wie eine offizielle Presseverlautbarung des Landgerichts Osnabrück meldet, haben Michael Burat und der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. ebenso wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen das Urteil der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun die Entscheidung auf etwaige Rechtsfehler zu überprüfen.
Quelle: Landgericht-Osnabrueck.Niedersachsen.de / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Für Geiz ist Geil-Schnäppchenjäger sind Internetportale wie z.b. “Outlets.de” ein ach so verlockendes Angebot. Dort könne man richtig Geld sparen. Doch: Statt der erhofften Schnäppchen flatterte am Ende eine Rechnung für ein kostenpflichtiges Abo ins Haus.
Die Outlets Abzocke von verbraucherinfoTV
Quelle: Konsumer.info / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat die massenhaft dort eingegangenen Anzeigen gegen Michael Burat u.a. nun eingestellt und zwar mit dem Hinweis darauf, dass durch die getroffenen Ermittlungen der Tatvorwurf des “Betrugs als Mitglied einer Bande” nicht mit Sicherheit erwiesen werden konnte.
In den entsprechenden Beschwerdebelehrungen steht, dass die betroffene Firma auf die Kostenpflichtigkeit ihrer Angebote erst Anfang 2010 im erforderlichen Umfang hingewiesen habe. Aufgrund dieser Veränderungen sei der Vertragsschluss nach dem Frühjahr 2011 von mehreren Gerichten bejaht worden.
Quelle: verbraucherschutz.tv
Der massenhafte Betrug mit Grußkarten wird jetzt wohl auch den Bundesgerichtshof beschäftigen: Sowohl die beiden Hauptangeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück eingelegt. Das erklärte Gerichtssprecher Holger Janssen auf Nachfrage unserer Zeitung.
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Das Landgericht Osnabrück hatte am 17.2.2012 den Unternehmer Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt worden.
Haftstrafe auf Bewährung für Michael Burat von verbraucherinfoTV
Quelle: Konsumer.info / Zum Artikel
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Dazu interessant und lesenswert:
Eine neue Mahnwelle aus dem Hause Burat “letzte Mahnungen” macht deutschlandweit die Runde. Den “Opfern” wird unter anderem eine Teilzahlungsvereinbarung durch eine ProPayment GmbH angeboten.
Quelle: Konsumer.info / Zum Artikel
Das Landgericht Osnabrück verurteilt Abmahn-Abzocker Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 120.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der mitangeklagte Anwalt Bernhard S. erhält eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten.
Die 15. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 37-jährige Rodgauer muss außerdem als Bewährungsauflage 120.000 Euro an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Der mitangeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. aus München erhält eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe und muss 12.000 Euro bezahlen. Zwei weitere Angeklagte verurteilte das Gericht zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe beziehungsweise. zu einer Geldstrafe.
Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de
Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt (Az. 15 KLs 35/09). Burat und drei weitere Angeklagte wurden in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S., der bereits wegen Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft ist.
Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.
Das Landgericht Osnabrück verkündet voraussichtlich am Freitag, den 17.02.2012, um 10:00 Uhr im Saal 272 das Urteil gegen Michael Burat aus Rodgau. Die insgesamt vier Angeklagten müssen sich vor der 15. großen Strafkammer wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Betruges wegen Abmahnungen aus der Zeit von März 2004 bis August 2005 verantworten, Aktenzeichen 15 KLs 35/09.
Quelle: Verbraucherschutz.tv / Zum Artikel
Via: Netzfurore.de
Hannelore M. ist fassungslos, als sie am 1. März 2010 eine Rechnung im E-Mail-Fach findet. Sie soll 96 Euro bezahlen, und zwar für einen Zwölf-Monats-Zugang auf der Internetseite top-of-software.de. Dabei ist sie sich nicht bewusst, irgendwo einen Vertrag dieser Art abgeschlossen zu haben.
Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel
Für Geiz ist Geil- Schnäppchenjäger ist das Internetportal “Outlets.de” ein- ach so verlockendes Angebot. Dort könne man angeblich bis zu 80 Prozent sparen. Doch: Statt der erhofften Schnäppchen flatterte am Ende eine Rechnung für ein kostenpflichtiges Abo ins Haus.
Quelle: Konsumer.info / Zum Artikel