Die alte Frau weiß nicht, was eine SMS ist. Aber sie hat eine Flatrate für 3000Nachrichten im Monat. Die Seniorin hat keine Ahnung von Internet. Aber sie kann monatlich unbegrenzt mit ihrem Handy im Netz surfen. Mobilfunkvertreter haben ihr sechs Verträge aufgeschwatzt. Das trieb die 87-Jährige fast in den finanziellen Ruin.
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Mehr als 90 Tage speichern etliche Mobilfunkanbieter angeblich die Daten ihrer Kunden. Verbraucherschützer protestieren gegen die Praktiken.
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11.07.2011 - Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.
Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.
Mit dem Slogan "Einfach. Ehrlich. Günstig." lockt Klarmobil preisbewusste Handynutzer. Günstig sind die Tarife aber nur, solange man nicht kündigt und regelmäßig zahlt. Verbraucherschützer haben das Unternehmen wegen unzulässiger Klauseln verklagt - mit Erfolg.
Wer seinen Prepaid-Vertrag fürs Handy vorzeitig kündigt, hat Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des Restguthabens. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der Verband hatte den Mobilfunkanbieter Klarmobil wegen mehrerer nach seiner Ansicht verbraucherfeindlicher Klauseln vor Gericht gebracht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (Az.: 18 O 243/10)
Klarmobil, das mit dem Slogan "Einfach. Ehrlich. Günstig" wirbt, fordert für die Auszahlung von Restguthaben bei Vertragskündigungen eine Gebühr von sechs Euro. Für Mahnungen sind zudem jeweils 9,95 Euro fällig. Und wenn eine Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos nicht ausgeführt wird, bittet Klarmobil mit 19,95 Euro zur Kasse.
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Das Landgericht Münster hat einem Mobilfunk-Kunden Recht gegeben, der mehr als 900 Euro für die Nutzung mobiler Daten bezahlen sollte und von seinem Mobilfunkanbieter verklagt worden war.
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Apps gehören zu den Hauptattraktionen von Smartphones wie dem iPhone oder Handys mit Android-Betriebssystem. Die kleinen Programme erweitern den Funktionsumfang moderner Handys und sorgen für allerlei Zeitvertreib. Doch sie ermöglichen auch eine neue Abzockmasche. Manche Gratis-Apps finanzieren sich durch Werbung. Es gibt unseriöse Anbieter, die dieses an sich legitime Geschäftsmodell missbrauchen. Tippt ein Nutzer versehentlich oder aus Neugier auf das Werbebanner eines solchen Anbieters, behandelt der das einfach als den Abschluss eines Abovertrags. Anders als bei ähnlichen Abofallen im Internet schicken die App-Abzocker ihren Opfern nicht selbst eine Rechnung, sondern rechnen über den Mobilfunkanbieter ab. Der treibt die unberechtigte Forderung dann per Handyrechnung ein.
Quelle : test.de
Der Abschied vom Mobilfunkanbieter kann teuer werden. Weil die Firmen keine "Deaktivierungsgebühren" für SIM-Karten mehr verlangen dürfen, erheben manche ein SIM-Kartenpfand bis zu 30 Euro. Dem kann man nur entgehen, wenn man vorher die AGB durchgelesen hat.
Ohne SIM-Karte läuft beim Handy fast nichts. Was kaum jemand weiß: Der Chip ist oft nur eine Leihgabe. Die Mehrheit der Anbieter verlangt die Karte zum Ende der Laufzeit zurück – und einige kassieren ein Pfand, wenn man die Karte behält. Das hat jetzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen festgestellt, als sie das Vorgehen von 25 Providern und Netzbetreibern untersucht hat.
Während es zehn Unternehmen ihren Kunden überlassen, was sie mit den ausrangierten Mikrochips anstellen, fordern 15 in ihren Geschäftsbedingungen die Rückgabe. Sieben von ihnen untermauern diese Aufforderung mit einem deftigen Kartenpfand. Wer seine SIM-Karte nicht zurückschickt, zahlt bei Talkline 9,97 Euro, die Drillisch AG verlangt bei sechs ihrer Partner- und Tochterunternehmen satte 29,65 Euro.
Quelle : n-tv.de