Der Sicherheitsdienstsleister Avira hat mit einem Update das Verhaltenserkennungsmodul ProActiv seiner kommerziellen Produkte deaktiviert. Die Sicherheitssoftware des Herstellers hatte nach der Veröffentlichung des "Service Pack 0 " am Montag plötzlich den Zugriff auf wichtige Systemkomponenten gesperrt. Einige Rechner starteten daraufhin überhaupt nicht mehr, andere ließen sich nur im abgesicherten Modus reanimieren. Am Dienstag gab Avira dann an, man habe das Problem mit der Verhaltenserkennung durch ein Update korrigiert.
Quelle: heise.de
Facebookhat die Ursache für den massiven Porno-Spam ausgemacht, der sich in den vergangenen Tagen in dem sozialen Netzwerk ausbreitete. Tausende Nutzer beschwerten sich über pornografische Bilder und Fotomontagen sowie blutrünstige Bilder, die plötzlich auf ihren Facebook-Seiten auftauchten. Laut Facebook trugen Facebook-Nutzer selbst wesentlich zu der Verbreitung des Porno-Spams bei.
Quelle: T-Online.de / Zum Artikel
Einen Fall von Skimming, dem Ausspähen von Bankdaten, meldet die Polizei aus Geldern. In der Zeit von Donnerstag, 18 Uhr, bis Montag, 8 Uhr, manipulierten unbekannte Täter den Geldautomaten der Commerzbank an der Issumer Straße.
Das Bundeskartellamt hat der von den Banken vorgeschlagenen Automatengebühr von bis zu fünf Euro eine Abfuhr erteilt. Die Gebühren müssten deutlich niedriger sein, so die Behörde.
Im Streit um die hohen Gebühren für das Abheben an fremden Geldautomaten lehnt das Bundeskartellamt eine von den Banken und Sparkassen vorgeschlagene Obergrenze von fünf Euro als zu hoch ab. Dies habe das Kartellamt den Bankenverbänden am Montag mitgeteilt, sagte ein Sprecher der Behörde der "Financial Times Deutschland". "Der Maximalbetrag ist einfach zu hoch." In seinem Brief an die Bankenverbände kritisierte das Kartellamt laut Bericht, dass sich die Höchstgrenze wie ein Festbetrag auswirken würde, unter dem kaum eine Bank bleiben würde.
quelle und vollstaendiger Bericht: n24.de
Wettringen. Wer Hartz-IV-Empfänger ist und kein Guthaben auf dem Konto hat, begeht Betrug, wenn er sich Waren im Internet bestellt, die er nicht bezahlen kann. Wer zusätzlich den Offenbarungseid geleistet hat und unter doppelter Bewährung steht, riskiert bei einer solchen Bestellung sogar den Einzug ins Gefängnis. Diese Erfahrung machte am Montag ein 28-jähriger Wettringer vor dem Strafgericht in Steinfurt.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in der Zeit vom 16. bis 23. September 2008 vier Bestellungen mit einem Gesamtwert von 320 Euro vorgenommen zu haben. Außerdem soll er sowohl am 12. Juni als auch am 16. Juni 2009 bei einem namhaften Unternehmen für Bestecke und Küchenutensilien zwei Pfannen für 123 Euro bestellt, erhalten, aber nicht bezahlt haben.
quelle und vollstaendiger Bericht : ivz-online.de
Das Bundesjustizministerium hat in den kommenden Monaten einige Fachanhörungen zur Reform des Urheberrechts vorgesehen. Dabei geht es um das geplante "Dritte Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft". Die Anhörung am 28. Juni behandelt das Thema Leistungsschutzrecht für Verleger, in der am 13. Juli geht es um Open Access, Kabelweitersendung und Kneipenrecht, am 27. September um kollektive Rechtewahrnehmung und am 13. Oktober um verwaiste Werke.
Das Bundesjustizministerium hat bisher eine Anfrage von heise online zu Details der Anhörungen noch nicht beantwortet. Die Anhörungen sind in der Regel nicht öffentlich. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will laut Netzpolitik.org am Montag, dem 14. Juni, eine "Berliner Rede zum Urheberrecht" halten.
quelle : heise.de