Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: "Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten." Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den "Zahlungswillen" der Betroffenen verstärken.
Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen "Gewinnern" offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.
Über Mahnschreiben einer Firma Czech Media Factoring beschweren sind unzählige Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.
Die Masche ist bereits unter anderen Namen hinlänglich bekannt: In den Mahnschreiben wird behauptet, der Verbraucher habe eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen. Als Beleg dafür diene die angegebene Rufnummer des Verbrauchers. Die Kosten des Anrufes betragen satte 90 Euro. Welche Art Service man denn in Anspruch genommen haben soll, wird nicht weiter erklärt.
Czech Media Factoring macht sich mit den Schreiben wenig Mühe, die Spuren der Vergangenheit zu vertuschen. Zwar wird in der Fußzeile eine Adresse in Tschechien angegeben, jedoch verwendet man das nahezu identische Schreiben der Vorgängerinnen. Die der Verbraucherzentrale vorliegenden Mahnungen weisen das altbekannte Postfach der TRC Telemedia in Petersberg aus. Gleiche Briefe wurden auch unter den zwischenzeitlichen Namensnennungen MB Direct Phone, dann Roxborough Management und Pepper United versandt.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt :
Verbraucherzentrale rät: Von Drohungen mit Gerichtliches Mahnverfahren und Schufa-Eintrag nicht einschüchtern lassenDie Premium Content GmbH aus Frankfurt am Main verschickt derzeit unzählige Drohbriefe mit der Überschrift "Gerichtliches Mahnverfahren".
Die Masche ist nicht neu. Behauptet wird, die betroffenen Verbraucher haben auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag - ein Abonnement für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft - geschlossen und die Rechnungen aus 2009 trotz mehrerer Mahnung nicht bezahlt.
Auf vier Seiten versuchen die Absender mit den Hinweis auf verschiedenste Paragrafen und Urteile, einen negativen Schufa-Eintrag und zusätzliche Kosten für ein Mahnverfahren Druck zu machen und durch diese Drohungen die Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.Betroffene sollten sich von diesen Briefen nicht beeindrucken lassen und bei derartigen Einschüchterungsversuchen standhaft bleiben. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät von der Zahlung ab.
Wichtig zu wissen: