Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).
Quelle: Heise.de /Zum Artikel
Die Firma Wilhelm Brandenburg hat am Freitag zwei Wurstsorten zurückgerufen, weil es in einer Probe Hinweise auf Darmbakterien gab. Am Abend gab das Unternehmen jedoch Entwarnung.
"Mittlerweile liegen uns zwei Gegenproben der Produkte vor, eine Eigenprobe sowie eine amtliche Gegenprobe. Beide sind negativ, das heißt frei von Beanstandungen" teilte Unternehmenssprecher Andreas Krämer mit.
Quelle: rp-online.de /Zum Artikel
zockerzentrale24.de
Bestellt, bezahlt und nicht geliefert – dieses Problem zählt wohl zu den häufigsten Problemen beim Online-Shopping. Negative Erfahrungen bezüglich der Lieferung mussten zahlreichen negativen Verbraucherbewertungen zufolge u.a. auch Kunden des Internet-Shops zockerzentrale24.de machen. Daher verleihen die Markenschutzexperten von OpSec Security dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat August.
Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: "Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten." Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den "Zahlungswillen" der Betroffenen verstärken.
download-service.de
Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.
Wie bereits hier berichtet : "Facebook: Warnung vor “Einer der ersten 100.000 Gäste erhält ..” fake Meldung von Likejackern" bzw. so in dieser Art sind nun neue Fake Veranstaltungen unterwegs wo man angeblich facebook Pullover, t-shirts oder sonstiges bekommt.
Zur Zeit kursieren viele Fakeveranstaltung auf Facebook herum welche dem Facebook-Nutzern Fratis Facebook Pullover, T-Shirts uvm. versprechen. Tausende von Nutzern "nehmen an den Events teil" Wie immer bei solchen Fakes werden die Nutzer aufgefordert diese Veranstaltungen mit seinen Freunden zu teilen sowie seine eigenen Freunde zur Veranstaltung einzuladen. Danach muss man einen Link klicken um zu sehen ob man unter den ersten 500.000 Teilnehmern ist. WOT – Nutzer haben bereits diesen Link negativ bewertet! Der Link führt zu einer Seite bei welcher man deinen Namen und seine Mailadresse eintragen muss damit man dann wiederum persönlich benachrichtigt werden kann wenn man unter den Gewinnern ist! Wie das Event aussieht möchten wir Euch in diesem Artikel aufzeigen!
Das Fakebook nun sehr genutzt wird um interessante News und Nachrichten schnell und sicher zu verbreiten ist jedem bekannt, leider aber auch Spamern und Betruegern die dann ihre Fake Videos verteilen um Werbeeinnahmen zu steigern oder eben Daten zu Sammeln.
So erfuhr man z.b. Gestern vom Tot von Amy Winehouse und schon nach einigen Stunden ging bei Facebook dieser Mist rum :
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man muss ja nicht unbedingt auch noch erwaehnen das dieses auch sehr geschmacklos ist, ist ja selbst klaerent denken wir.
Nach dem web-burner.de nun sehr negativ bewertet wurde durch WOT und auch oft vor Gewarnt wurde hat man nun die Seite web-burner.de.vu ins leben gerufen, man muss nicht unbedingt erwaehhnen das es hier auch um like jacking geht denken wird, interessant ist aber das Werbebanner was auf den Beiden seiten sich Oeffnet und man nicht wirklich schliessen kann sondern immer dann auf der Seite iq-mania.de Landet.
Dubiose Handyverträge
Anbieter:
sunphone24.de
Vorgang:
Neben den bekannten Netzbetreibern und Mobilfunkprovidern gibt es auch immer mehr Online-Shops, die als eine Art „Zwischenhändler“ Handyverträge anbieten. Doch auch in diesem Segment scheinen nicht alle Anbieter seriös zu sein. So sorgte zum Beispiel laut Verbrauchermeldungen das Online-Portal sunphone24.de für viel Ärger und Beschwerden. Daher verleihen die Markenschutzexperten von OpSec Security dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Mai.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Der Online-Shop sunphone24.de bietet sowohl Handys als auch Handyverträge an. Doch wie Verbraucher OpSec meldeten und auch verschiedenen Internetforen zu entnehmen ist, kam es in vielen Fällen zu erheblichen Problemen bei der Abwicklung. So warteten Kunden bei reinen Handy-Käufen vergeblich auf die per Vorkasse bereits bezahlten Mobiltelefone. Bei Handyverträgen hieß es, dass die Grundgebühr wegfalle, doch auf den Rechnungen waren sie dann doch ausgewiesen.
Quelle und vollstaendiger Bericht : das-schwarze-schaf.com
Fast jeder unter 30 ist inzwischen mit einem Profil im Netz vertreten. Doch auch die Älteren pflegen online Kontakte, im Schnitt sind es 133. Jeder Dritte hat allerdings schon negative Erfahrungen gesammelt, gerade Frauen klagen über Anzüglichkeiten.
Soziale Netzwerke haben sich zum Massenphänomen entwickelt: Laut einer Forsa-Umfrage tummeln sich drei Viertel aller Internetnutzer in Online-Communitys. Das entspricht 40 Millionen Bundesbürgern. Allein zwischen 2010 und 2011 wuchs die Zahl der Netzwerker um zehn Millionen. Bei den unter 30-Jährigen sind sogar 96 Prozent bei Facebook, Xing und Co. unterwegs. Der Trend geht allgemein zum Zweit- oder Dritt-Netzwerk: Durchschnittlich ist jedes Mitglied bei 2,4 Communitys angemeldet.
133 Netzkontakte pflegt der durchschnittliche Nutzer, wobei die jüngeren sehr viel umtriebiger sind: Während Surfer ab 50 Jahren meist weniger als 30 "Freunde" in ihrer Kontaktliste haben, sind es bei jedem Dritten unter 30 Jahren mehr als 200. Die Mehrheit der Mitglieder gab an, in den Netzwerken Freundschaften zu pflegen, jeder Zweite informiert sich dort über Veranstaltungen und Treffen, jeder Dritte fand in Communitys neue Freunde. Sechs Prozent lernten in Netzwerken sogar ihren Lebenspartner kennen. Berufliche Kontakte konnten sieben Prozent der Befragten knüpfen.
Unseriösere Website lockt mit DSDS-Gewinnspiel in eine Abofalle
Anbieter: topstar777.de
Vorgang: Die aktuelle Staffel der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) erfreut sich beim Publikum großer Beliebtheit. Ärgerlich ist jedoch, wenn ein Anbieter im Internet versucht, auf unseriöse Art und Weise auf Kosten der Fans vom Erfolg der Show zu profitieren. So lockt Verbrauchermeldungen zufolge die Seite topstar777.de Nutzer mit einem DSDS-Tipp-Gewinnspiel in eine Abofalle. Dies veranlasste die Markenschutzexperten von OpSec Security, dem Betreiber der Seite den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat April zu verleihen.
Ein eBay-Verkäufer kann die Löschung einer negativen Bewertung eines Käufers die er erwidert hat im Regelfall nicht im Eilverfahren löschen lassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat damit eine Entscheidung des Landgericht Düsseldorf bestätigt.
Quelle: Netzwelt.de / Zum Artikel
Der schnellste Weg zum Abo
Anbieter: routenplaner-service.de
Vorgang: Wer sich schnell im Internet eine Reiseroute berechnen lassen möchte, sollte genau hinschauen, denn nicht alle Anbieter bieten diesen Dienst kostenlos an. So lockt zum Beispiel der Betreiber der Seite routenplaner-service.de laut Verbrauchermeldungen Nutzer in eine Abofalle. Daher verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat März.
Das Schwarze Schaf im Oktober 2010
Faule Ausreden statt pünktlicher Lieferung
Anbieter: planet-hardware.eu
Vorgang: Unzuverlässigkeit, lange Lieferzeiten oder aber gar keine Lieferung und dazu faule Ausreden des Shop-Betreibers – diese Kritikpunkte, die laut Verbrauchermeldungen auf den Online-Shop planet-hardware.eu zutreffen, veranlassten die Markenschutzexperten von OpSec Security, ihn mit dem Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Oktober auszuzeichnen.
Die Plattform verlangt für die Nutzung erhebliche Mitgliedsgebühren. Sie richtet sich nur an Gewerbetreibende, macht dies jedoch nicht ausreichend deutlich. Verbraucher tappen so bereits seit drei Jahren immer wieder in eine Abofalle.
Die Markenschützer von OpSec haben Melango.de mit der Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats September gerügt. Begründet wird dies mit zahlreichen Beschwerden von Kunden.
Diese erhielten kurz nach ihrer Anmeldung eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro - auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite sei weder ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen noch dass lediglich Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Darauf werde nur in den allgemeinen Marktplatzregeln hingewiesen.
quelle : zdnet.de
Das Schwarze Schaf im September 2010
Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab
Anbieter: melango.de
Vorgang: Nachdem OpSec in den letzten Monaten und auch diesen Monat wieder zahlreiche Zuschriften von Verbrauchern erhalten hat, die sich über die B2B-Plattform melango.de beschweren, verleihen die Markenschutzexperten den Betreibern erneut den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“. Zum ersten Mal erhielt melango.de die unrühmliche Auszeichnung im November 2008.