Facebook will seine Richtlinie für den Umgang mit Nutzerdaten erneuern. Das weltgrößte Online-Netzwerk stellte am Freitagabend einen Entwurf mit zahlreichen Änderungen zur Diskussion ins Netz. Dazu veröffentlichte das Unternehmen ausführliche Erklärungen zu den geplanten Änderungen. Nutzer können den Entwurf noch bis zum 18. Mai auf der Corporate-Governance-Seite von Facebook kommentieren.
Quelle: heise.de / Zum Artikel
Einer der "Fans" dieser "Lisa Fucht" Seite meinte: "Lasst Sie doch sie wird schon wissen warum Sie diese Seite erstellt hat" WIR sagen NEIN denn solche Seiten gehören nicht auf Facebook und auch wenn andere Nutzer dies nur nützen um Ihre Videos und Links zu verteilen!
Die Seite bekommt im Minutentakt 100er neuer Fans und das gehört unterbunden!
Aber es gibt einer weitere Seite
concern for facebook users,
… we advise you to re-confirm your account,
all we do to avoid from the spamer.
re-confirm your account by clicking the link below:————————————————————–
http://account_problematic_confirmation.jw.lt/security
————————————————————–
IMMEDIATELY confirm the your account
Thank you for your attention
Wenn man dem Link folgt gelangt man zu folgender Seite:

Der Internetdienstleister Google macht auch auf seinen europäischen Servern gespeicherte Daten den US-Behörden zugänglich. In der Vergangenheit habe das Unternehmen schon mehrfach Nutzerdaten aus Europa an US-amerikanische Geheimdienste weitergeleitet, erklärte ein Konzernsprecher auf Anfrage der Wirtschaftswoche.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Mehrere große Medienverbände drängen die Politik dazu, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Speicherung von Nutzerdaten vorzuschreiben. Der Verein Digitale Gesellschaft machte auf ein entsprechendes Papier mehrerer Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland aufmerksam, das die Verwertungsgesellschaft Gema auf ihre Website gestellt hatte und das bislang weitgehend unbemerkt geblieben war.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Deutsche Internet-Provider geben jeden Monat aufgrund von Gerichtsbeschlüssen Benutzerdaten zu 300.000 Internetverbindungen an Rechteinhaber weiter. Das teilte der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco mit. Er sieht damit einen Beleg dafür, dass "Internet-Piraterie" auch bekämpft werden kann, ohne in Grundrechte der Menschen einzugreifen. "Sperrverfahren wie von der EU-Kommission geplant und vergangene Woche beim eG8-Forum in Paris beworben sind somit überflüssig", heißt es in der eco-Mitteilung.
Quelle: Heise.de
Vorsicht mit Beleidigungen im Internet: Ein englischer Gemeinderat hat vor einem Gericht in den USA die Preisgabe von Twitter-Nutzerdaten erstritten. Gesucht wird der Betreiber eines Schmähblogs – der verdächtige Politiker bestreitet die Vorwürfe.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Der Einspruch von Wikileaks-Aktivisten gegen die Herausgabe von Twitter-Nutzerdaten wird nicht, wie ursprünglich geplant, in einer Gerichtsverhandlung entschieden. Wie die Washington Post berichtet, hat der zuständige Richter den Termin für die Anhörung in der kommenden Woche gestrichen. Er will den Fall stattdessen nach Aktenlage entscheiden und so das Verfahren beschleunigen.
Zur Verhandlung steht ein Auskunftsersuchen US-amerikanischer Behörden im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Wikileaks. Die Ermittler möchten die personenbezogenen Twitter-Daten der Wikileaks-Aktivisten Birgitta Jonsdottir, Jacob Appelbaum und Rop Gonggrijp einsehen. Jonsdottir ist Isländerin, Appelbaum US-Amerikaner und Gonggrijp Niederländer. Alle drei arbeiteten nach eigenen Angaben bei der Veröffentlichung des Videos "Collateral Murder" eng mit Wikileaks-Sprecher Julian Assange zusammen. Ihr Einspruch gegen die Herausgabe von Twitter-Daten wird von der US-Bürgerrechtsorganisationen American Civil Liberties Union (ACLU) und der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterstützt.
Quelle : heise.de
Wer sich in Internetforen oder auf Bewertungsportalen verleumdet sieht, kann nicht einfach die Daten des Urhebers fordern. Die bekommt höchstens die Polizei, entschied jetzt das Amtsgericht München.
Privatleute haben kein Recht, Namen oder Anschriften der Nutzer von Internetforen zu bekommen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Nutzerdaten nur der Polizei und anderen Behörden weitergegeben werden dürfen - etwa wenn es um Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung oder Rechte an geistigem Eigentum geht (Az: 161 C 24062/10).
Im konkreten Fall hatten die Inhaber eines Autohauses auf einer Internetplattform zum Thema Auto negative Berichte über sich entdeckt. Sie fühlten sich nach Angaben des Gerichts diskreditiert und befürchteten geschäftsschädigende Auswirkungen. Das Autohaus wandte sich daher an den Betreiber des Forums, der die Beiträge sofort löschte. Das Autohaus wollte aber auch die Kontaktdaten der Nutzer, die die Berichte eingestellt hatten, um rechtliche Schritte gegen sie einleiten zu können. Dies verweigerte der Forumsbetreiber unter Hinweis auf den Datenschutz.
Quelle : n-tv.de
Die Sicherheitsexperten von Duo Security haben die gestohlenen Nutzerdaten des US-Blogbetreibers Gawker analysiert und dabei auch etwa 400.000 der ungefähr 1,3 Millionen DES-verschlüsselten Passwörter geknackt. Dabei kam heraus, dass 123456 auch hier das am häufigsten gewählte Passwort ist. Es wurde über 2500 Mal eingesetzt. Kurz darauf folgt password, dass fast 2200 Anwender als Passwort wählten. Für 12345678 haben sich immerhin über 1200 Anwender entschieden. Darauf folgen qwerty, abc123, 12345, monkey, 111111, consumer, letmein und 1234. Hierzulande sind einfache Passwörter ebenfalls beliebt: Nach dem Datenbankdiebstahl beim deutschsprachigen Flirtportal Flirtlife.de im Jahr 2006 kam heraus, dass auch hier 123456 das meistgenutzte Passwort war.
Quelle : heise.de
Dass es mit dem Datenschutz im Internet oft nicht weit her ist, hat eine neue Studie des Karlsruher Instituts für Technologie ergeben: Danach hielten sich gerade einmal fünf Prozent der untersuchten Anbieter vollständig an die Vorgaben des Datenschutzrechts. Mehr als zwei Drittel der Anbieter gaben dagegen Nutzerdaten weiter, zum Teil ohne Angaben von Gründen.
Quelle: Welt.de
Das Wall Street Journal hat Auszüge aus einem geheimen "Vision Statement" von Google veröffentlicht. Das Papier wurde bereits Ende 2008 von Aitan Weinberg erstellt, der heute als Senior Product Manager für zinsbasierte Werbung zuständig ist. Es handle sich nur um eine "Ideensammlung", heißt es.
quelle : zdnet.de
Ein argentinischer Hacker hat vier Millionen Datensätze des umstrittenen Torrent-Trackers The Pirate Bay abgegriffen. Laut dem renommierten Security-Journalisten Brian Krebs enthalten die Daten Login-Namen, E-Mail-Adressen, Passwort-Hashes, IP-Adressen und hochgeladene Torrents von registrierten Nutzern. Der 23-jährige Argentinier "Ch Russo" konnte gegenüber Krebs glaubhaft belegen, dass er tatsächlich im Besitz von Login-Daten ist.
An die Nutzerdatenbank sei Russo durch eine Reihe von SQL-Sicherheitslücken gelangt. Auf dem Weg verschaffte er sich offenbar auch Zugriff auf das Admin-Interface von The Pirate Bay.
quelle und voller Bericht : heise.de
Microsoft hat in Kooperation mit diversen amerikanischen Banken und Unternehmen eine neue Sicherheitsinitiative namens Internet Fraud Alert vorgestellt, mit dem der Diebstahl von persönlichen Daten bekämpft werden soll.
Stoßen Sicherheitsexperten im Internet auf gestohlene Kreditkartendaten oder andere offensichtlich illegal erlangte Nutzerdaten, können über das Internet Fraud Alert System schnell Behörden, Banken und Online-Händler informiert werden, so dass Kriminelle keinen Missbrauch der Daten betreiben können.
Werden Kreditkartendaten entdeckt, die online verkauft oder anderweitig verbreitet werden, werden sofort Firmen, Banken und die betroffenen Verbraucher informiert, so dass sie schnellstens reagieren können. Ähnliche Ansätze gab es schon früher, doch diese fanden keine derart breite Unterstützung.
quelle : winfuture.de
EU-Datenschützer fordern echte Anonymisierung von Suchanfragen - EU-Datenschützer monieren, dass die Praktiken der führenden Suchmaschinenbetreiber Google, Microsoft und Yahoo zur Speicherung von Nutzerdaten trotz vorgenommener Ver-besserungen nach wie vor nicht den EU-Vorgaben entsprechen. Vor allem die vermeintliche Anonymisierung von Suchanfragen nach einer gewissen Zeitspanne genüge nicht den Anfor-derungen der allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie, schreibt die “Artikel 29″-Arbeitsgruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten den drei US-Konzernen ins [...] [abzocknews.de]