Facebook will seine Richtlinie für den Umgang mit Nutzerdaten erneuern. Das weltgrößte Online-Netzwerk stellte am Freitagabend einen Entwurf mit zahlreichen Änderungen zur Diskussion ins Netz. Dazu veröffentlichte das Unternehmen ausführliche Erklärungen zu den geplanten Änderungen. Nutzer können den Entwurf noch bis zum 18. Mai auf der Corporate-Governance-Seite von Facebook kommentieren.
Quelle: heise.de / Zum Artikel
Die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein, Johannes Caspar und Thilo Weichert, haben die ab Donnerstag geltenden Geschäftsbedingungen von Facebook kritisiert. Diese brächte weniger Rechte, gleichzeitig aber mehr Pflichten für die Nutzer mit sich, betonen die beiden Datenschützer in einer gemeinsamen Erklärung. Zudem würden weltweit bereits vorgebrachte Beschwerden immer noch nicht von dem Unternehmen aufgegriffen.
Quelle: Heise.de /Zum Artikel
Eine neue Schad-Software, die sich offenbar erst seit heute Morgen in Umlauf befindet, gaukelt Nutzern vor, dass ihr System wegen der Verletzung von Urheberrechten gesperrt wurde. Gegen Zahlung einer Gebühr verspricht man den Rechner wieder für die Nutzung freizugeben.
Die Sperrung des Rechners erfolgte laut den Angaben der Malware durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Diese sicherten allerdings glaubhaft zu, nichts mit der Sache zu tun zu haben.
Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de /Zum Artikel
Neu ist das nicht wirklich, den der BKA Virus macht (leider kann man ja immer noch nicht schreiben machte da dieser noch sehr verbreitet ist in gaengigen Versionen) genau das selbe hier geht es dann auch um einen Euro Betrag (anfaenglich 100 €) verlangen, siehe dazu auch "Aggressiver Computervirus in immer neuen Varianten – BKA Virus"mehr zum BKA virus in unserer Suche : HIER
Der italienische Abgeordnete des EU-Parlaments Tiziano Motti hat eine Art Blackbox ins Gespräch gebracht, die die Internet-Nutzung von EU-Bürgern komplett überwachen soll. Bei Netzaktivisten erntet er für diesen Vorschlag allerdings lediglich ein genervtes Kopfschütteln.
Der Vorschlag Mottis sieht vor, dass die fragliche Schnittstelle an jedes Internet-fähige Gerät angekoppelt wird. Es soll als eine Art Frühwarnsystem dienen. Wie schon bei anderen Vorschlägen zu einem Ausbau der Überwachung führt der Parlamentarier hierfür den Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen ins Feld, berichtete die italienische Nachrichtenagentur 'ANSA'.
Seiner Vorstellung zufolge soll das System automatisch erkennen, wenn beispielsweise ein Bild mit der Darstellung eines Kindesmissbrauchs über eine Netzwerkschnittstelle geht. Daraufhin soll es den Vorfall protokollieren und die zuständigen Behörden verständigen.
"Wir Politiker sind im Grunde oft Heuchler. Einerseits sagen wir, dass Pädophilie schlimm ist und bekämpft werden muss, andererseits geben wir der Polizei nicht die notwendigen Werkzeuge, um dagegen vorzugehen. Mein Vorschlag würde diese Heuchelei beenden", sagte Motti.
Quelle: winfuture.de
Entweder möchte er uns nur veräppeln oder er meint, dass wiederum seine Fans denken das er ein "Guter" ist (da ja Fan von "Zuerst denken – dann klicken") Wir haben die genannte Seite bereits 2x "ausgeschlossen" (damit unsere Seite dort nicht mehr aufscheint) aber anscheinend dürfte die Funktion des "Dauerhaften ausschließen" auf Facebook nicht funktionieren da wir bereits einige Minuten später wieder auf seiner Seite aufschienen! Daher möchten wir an dieser Stelle erwähnen, dass mimikama.at bzw. unsere Facebook-Seite "Zuerst denken - dann klicken" sich vehement von der Seite "Facebook-Spezial" distanziert.
Das schleswig-holsteinische Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hält auch nach Gesprächen mit den Betreibern des Social Networks Facebook an seinem Vorhaben fest, Webseiten-Betreiber, die einen "Gefällt mir"-Button in ihr Angebot eingebunden haben, zur Verantwortung zu ziehen.
Das bekräftigte ULD-Chef Thilo Weichert heute. Das europäische Datenschutzrecht besage, dass deutsche Seitenbetreiber für die Verarbeitung von Nutzungsdaten durch Facebook eine rechtliche Mitverantwortung tragen. Solange das Social Network nicht nachweise, für welche Zwecke es welche Nutzungsdaten in den USA verarbeitet, können Seitenanbieter in Deutschland die Weitergabe dieser Daten nicht rechtlich verantworten, hieß es.
Die von Facebook angeführten Einwilligungen von Nutzern in die Erstellung von Profilen genügten demnach nicht dem deutschen und europäischen Recht. Voraussetzung für einen datenschutzkonformen Einsatz von Facebook sei eine klare Information gegenüber den Anwendern und deren Wahlmöglichkeit.
Quelle : winfuture.de
Die Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich der Risiken, die bei der Internet-Nutzung vorhanden sind, aber auch eigene Erlebnisse führen dazu, dass einerseits die Angst, Opfer von Online-Kriminalität zu werden, wächst, aber eben auch der vorsichtige Umgang mit dem Medium zunimmt.
Die Bürger in Deutschland sehen steigende Risiken durch Datenmissbrauch (je 70 Prozent) sowie durch Computerviren und EC-Karten-Betrug (je 60 Prozent). Die Gefahren aus dem Internet stehen für sie dabei auf einer Stufe mit Arbeitslosigkeit und Atomunfällen, liegen aber noch vor der Angst vor Terroranschlägen oder Naturkatastrophen.
Quelle und vollstaendiger Artikel : winfuture.de
Viele Benutzer bekamen vor Tagen eine Mail von Chapso.de mit einer Forderung fuer einen damaligen Kostenlosen dienst, dieser wurde in einen Kostenpflichten dienst umgewandelt und per Email wurden somit Forderungen versendet. ( Wir berichteten : "Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung" )
Jetzt versenden die Betreiber von Chapso.de erneut eine Email an seine Kunden und sprechen dort von einem Missverstaendnis in der Voreheriegen Email, wie Leser unseres Blog Berichteten, hier einmal die Email :
Hallo lieber Nutzer,
Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!
Keine Kostenpflicht ohne ausdrückliche Zustimmung
Seit dem letzten Wochenende sind die registrierten Nutzer der Website www.chapso.de in heller Aufregung. Die Daboo GmbH hat ihnen per E-Mail mitgeteilt, ab dem 21. September 2011 sei die bislang kostenlose Nutzung der Seite kostenpflichtig. Sie schrieb dazu:
"Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest."
"So kommt selbstverständlich keine Vertragsänderung zustande." erklärt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät allen Betroffenen, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und, falls eine Rechnung ins E-Mail-Postfach oder ins Haus flattert, diese keinesfalls zu begleichen. Eine Vertragsänderung bzw. das Zustandekommen eines Vertrages mit Verbrauchern bedarf der ausdrücklichen Annahme eines Angebotes.
Die Daboo GmbH und ihre beiden Geschäftsführer sind abgemahnt und aufgefordert worden, weitere Mitteilungen dieser Art zu unterlassen und alle Betroffenen zu informieren, dass durch einen fehlenden Widerspruch keine Kostenpflicht ausgelöst wird. Nowarra kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen.
Für die Strafverfolgungsbehörden könnte es zukünftig unmöglich sein, mit Undercover-Einsätzen gegen die organisierte Kriminalität zu ermitteln. Der Grund dafür liegt in der massiv gewachsenen Nutzung von Social Networks und den darin eingesetzten Technologien zur Analyse von sozialen Strukturen und der Erkennung von Gesichtern.
Diese Ansicht vertritt Mick Keelty, ein früherer Beamter der australischen Bundespolizei AFP, der heute in der Forschung arbeitet, laut einem Bericht des Magazins 'TechWorld'. Dieser hat die Auswirkungen von Social Networks auf die Polizeiarbeit und die Auswirkungen auf die Sicherheit der Ermittler untersucht.
Er kam zu dem Schluss, dass es schon heute schwer genug ist, die wahre Identität eines Ermittlers zu verschleiern. Passende Kandidaten sind kaum noch zu finden, denn die Gefahr, dass Social Network-Accounts zur Enttarnung führen, ist inzwischen schon sehr hoch.
Quelle : winfuture.de / Zum Artikel
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mehreren Mobilfunk-Unternehmen Abmahnungen geschickt und auch einige einstweilige Verfügungen erwirkt. Auslöser dessen sind Werbeanzeigen für angebliche Datenflatrates.
Wie die Verbraucherzentrale ausführte, warb beispielsweise 1&1 mit den Worten: "Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen" Bei der Deutschen Telekom hieß es: Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)" und auch Vodafone versprach für die "SuperFlat Internet Mobil": "Surfen Sie unbegrenzt im Internet".
Doch den Unterschied zwischen Werbung und Wirklichkeit zeigte der Blick in die Tarifdetails oder ins Kleingedruckte. Dort behielten sich die Firmen vor, die Übertragungsgeschwindigkeit nach Nutzung eines monatlichen Datenvolumens von 500 Megabyte im Falle von 1&1 beziehungsweise 300 Megabyte bei den anderen Anbietern - was grob gerechnet einem Internetvideo in Spielfilmlänge entspricht - auf GPRS-Niveau mit maximal 64 Kilobit pro Sekunde zu drosseln. Bei NetCologne lag das Limit sogar bei 200 Megabyte.
Quelle und vollstaendiger Bericht: winfuture.de
Der Suchmaschinenkonzern Google wird bei der Durchsetzung seiner Namens-Richtlinien für Accounts im neuen Social Network Google+ nicht mehr so rigide vorgehen, wie in den letzten Tagen. Zuletzt war eine Reihe von Accounts ohne Vorwarnung gesperrt worden.
In den Nutzungsrichtlinien für Google+ ist festgelegt, dass Anwender für ihr Profil einen gebräuchlichen Namen verwenden müssen. Dies wurde verschiedentlich fälschlicherweise als Klarnamen-Pflicht ausgelegt. Es geht allerdings darum, dass Nutzer einen Namen verwenden sollen, unter dem sie in ihrem sozialen Umfeld bekannt sind.
Quelle : winfuture.de
Vorsicht vor Inkasso-Abzockern: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor den dubiosen Forderungen der “Deutsche Zentral Inkasso“. Derzeit verschickt diese Firma Rechnungen für die angebliche Nutzung einer Download-Plattform – welche sich mit anderen Abo-Abzock-Seiten in “guter Gesellschaft” befindet.
Quelle: T-Online.de / Zum Artikel
Es ist bereits seit geraumer Zeit bekannt, was die Betreiber des vor einigen Wochen vorgestellten Social Networks Google+ von Pseudonym-Profilen halten. Nun hat sich das Unternehmen näher dazu geäußert.
Vic Gundotra von Google hat sich über dieses Thema mit Robert Scoble unterhalten. Die Kernaussagen wurden anschließend auf 'Google+' veröffentlicht. Seinen getroffenen Angaben zufolge gibt es die Nutzungsbedingungen im Hinblick auf die Verwendung des Namens aus gutem Grund.
Es soll sich ferner ein positiver Effekt abzeichnen, wenn keine Pseudonyme bei Google+ verwendet werden. Hierbei wird der Vergleich mit einem Gast gezogen, der ein Restaurant ohne T-Shirt betreten möchte und daran gehindert wird.
Dem Anschein nach wird Google an dieser Regelung auch in Zukunft nichts ändern. Möglicherweise wird sich aber etwas an der Art und Weise ändern, wie der US-amerikanische Internetkonzern dies mit seinen Nutzern kommuniziert, heißt es.
Quelle : winfuture.de
Private E-Mail-Adressen, Geheimnummern und dazu auch die Namen: Wer in Facebooks iPhone-Anwendung einmal auf "Synchronisieren" klickt, lädt sein komplettes Adressbuch hoch. Das Unternehmen speichert diese Daten, um Kontakt-Netzwerke zu analysieren. Löschen können Nutzer diese Daten nicht.
Es gibt Kontaktdaten, die möchte man nur im Mobiltelefon haben - im eigenen. Die Auslandsnummer der Mailbox zum Beispiel. Oder die Geheimnummer eines Bekannten. Oder die private E-Mail-Adresse eines Prominenten.
Solche Kontaktdaten saugt sich Facebook aus den iPhone-Telefonbüchern mancher Mitglieder. Einmal in die Facebook-Datenbank übertragen, können diese Nummern nicht wieder gelöscht werden, weder von den Besitzern des Adressbuchs, noch von denen, deren Kontaktdaten darin gespeichert sind. Selbst wenn die Betroffenen gar nicht Facebook-Mitglieder sind, speichert das US-Unternehmen ihre Telefonnummern.
Leser von SPIEGEL ONLINE haben uns auf persönliche Kontakte in ihrem Facebook-Telefonbuch aufmerksam gemacht, die nur aus dem Telefonbuch ihres iPhones stammen können.