Datenschützer verstärken Kritik an Facebook

Die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein, Johannes Caspar und Thilo Weichert, haben die ab Donnerstag geltenden Geschäftsbedingungen von Facebook kritisiert. Diese brächte weniger Rechte, gleichzeitig aber mehr Pflichten für die Nutzer mit sich, betonen die beiden Datenschützer in einer gemeinsamen Erklärung. Zudem würden weltweit bereits vorgebrachte Beschwerden immer noch nicht von dem Unternehmen aufgegriffen.

Quelle: Heise.de /Zum Artikel

Google+: Stellungnahme zu Pseudonym-Profilen

Es ist bereits seit geraumer Zeit bekannt, was die Betreiber des vor einigen Wochen vorgestellten Social Networks Google+ von Pseudonym-Profilen halten. Nun hat sich das Unternehmen näher dazu geäußert.

Vic Gundotra von Google hat sich über dieses Thema mit Robert Scoble unterhalten. Die Kernaussagen wurden anschließend auf 'Google+' veröffentlicht. Seinen getroffenen Angaben zufolge gibt es die Nutzungsbedingungen im Hinblick auf die Verwendung des Namens aus gutem Grund.

Es soll sich ferner ein positiver Effekt abzeichnen, wenn keine Pseudonyme bei Google+ verwendet werden. Hierbei wird der Vergleich mit einem Gast gezogen, der ein Restaurant ohne T-Shirt betreten möchte und daran gehindert wird.

Dem Anschein nach wird Google an dieser Regelung auch in Zukunft nichts ändern. Möglicherweise wird sich aber etwas an der Art und Weise ändern, wie der US-amerikanische Internetkonzern dies mit seinen Nutzern kommuniziert, heißt es.

Quelle : winfuture.de

Software-Vertragsfallen: Willkür im AGB-Dschungel

Die Nutzungsbedingungen von Anbietern wie Microsoft, Google oder Facebook sind gespickt mit Fallen. Doch ohne Zustimmung lassen sich Software und Webdienste nicht nutzen. Worauf man achten muss.

Kunden, die am 1. April dieses Jahres beim Onlineshop Gamestation etwas bestellt hatten, willigten ein, dem Shop ihre Seele zu überlassen – denn so stand es in dessen Nutzungsbedingungen. Zugegeben, das war nur ein Aprilscherz, aber den hatten die Kunden übersehen, wenn sie den AGB-Text nicht genau durchgelesen hatten. Ob bei Software-Installationen oder auf Websites, viele User klicken oft blind auf „Akzeptieren“, um das Programm oder die Website endlich nutzen zu können. Aber auf was lassen sie sich da eigentlich ein?

Die Computerzeitschrift CHIP hat den großen AGB-Test gemacht und Dutzende Nutzungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen und Datenschutzbestimmungen großer Anbieter wie Microsoft, Google und Co. analysiert. Die Rechtsanwälte Hagen Hild (AGB-Recht) und Martin Bachmann (Datenschutz) von der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen überprüften im Auftrag, ob die Texte dem deutschen Recht entsprechen.

quelle und vollstaendiger Bericht : focus.de

StarCraft 2: Blizzard zensiert unzüchtige Karten

Die Entwickler aus dem Hause Blizzard hatten bereits vor der Veröffentlichung von "StarCraft 2" angekündigt, dass sie härter gegen Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen im Battle.net vorgehen wollen. Die ersten Fälle treten nun ein.

Bereits beim ersten Teil von "StarCraft" machten sich einige Spieler einen Spaß daraus, Multiplayer-Karten mit einer schlüpfrigen Botschaft zu erstellen. Wälder ergaben aus der Vogelperspektive anstößige Abbildungen und Einheiten bildeten auf der Übersichtskarte einen Schriftzug. Bei "StarCraft 2" läuft es nicht anders, nur dass Blizzard diesmal dagegen vorgeht.

quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

Suchen
Benutzeranmeldung
CAPTCHA
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
1 + 1 =
Das einfache mathematische Problem ist zu lösen und das Ergebnis einzugeben. Z.B. muss für 1+3 der Wert 4 eingegebene werden.
Neueste Kommentare
Newsfeeds
Inhalt abgleichen
Neue Mitglieder
  • bruno1987
  • Kristian
  • LiveTreffen
  • Ariane
  • IgorFlay
Wer ist online
Zur Zeit sind 1 Benutzer und 3 Gäste online.

Benutzer online

  • Patti