Der Abschluss eines Handy- oder Festnetzvertrages erfolgt ausschließlich unter Vorlage vom Personalausweis. Der Kauf einer Prepaid-Karte erfordert die Vorlage des Dokumentes nicht. Auch das Online-Aufladen einer Prepaid-Karte ist ohne Nachweis der Richtigkeit der angegeben persönlichen Daten möglich.
Datenklau von verbraucherinfoTV
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Die Bundesnetzagentur darf den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter in Karlsruhe bestätigten damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2008.
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Mit dem für Verbraucher intransparenten WAP-Billing-Prozess ziehen dubiose Content-Anbieter Kleinbeträge für „Mehrwertdienste“ im Abonnement ein – über die Mobilfunkrechnung des Netzanbieters. Die Masche ist nicht mehr neu. Sie funktioniert aber nach wie vor, weil die Mobilfunkanbieter ihre Kunden unzureichend schützen.
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Ungewollte Internetverbindungen übers Handy können tausende Euro kosten. Auch Kunden mit Prepaidtarifen sind nicht auf der sichern Seite und können schnell in die Kostenfalle tappen. Doch oft müssen Kunden solche Horrorrechnungen nicht zahlen. test.de klärt auf.
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Mehr als 90 Tage speichern etliche Mobilfunkanbieter angeblich die Daten ihrer Kunden. Verbraucherschützer protestieren gegen die Praktiken.
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Werbebanner etablieren sich zunehmend auch bei mobilen Anwendungen, sogenannten Apps. Mit einer unlauteren Methode nutzen auch Kriminelle derzeit diese Form der Werbung, um die Smartphone-Anwender auf WAP-Portal zu locken. Auf diesen lauern dann Abofallen, warnt das Comuptermagazin c´t.
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Wenig überraschend hat das Datennetz von E-Plus im Vergleichstest mit den anderen drei Netzbetreibern in Deutschland am schlechtesten abgeschnitten. Das Unternehmen selbst lobt dagegen gerne sein “Hochgeschwindigkeitsnetz”.
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Auch wenn die einzelnen Beträge relativ klein sein mögen, kann man mit Klingeltönen viel Geld machen. Einige Anbieter schießen dabei übers Ziel hinaus und zocken ihre Kunden mit Abofallen ab. Die Verbraucherzentrale NRW will dies nicht länger dulden, mahnt ab und zieht notfalls vor Gericht.
Fehlende Preisangaben und Abofallen beim Kauf von Handyklingeltönen sind ein stetes Ärgernis. Damit soll nun Schluss sein. Insgesamt zehn Anbieter von Handyklingeltönen hat die Verbraucherzentrale NRW bereits abgemahnt.
So war´s bislang: Wer im Internet einen Klingelton kaufen wollte, bekam den Preis meist erst zu sehen, nachdem Buttons wie "Kaufen", "Bestellen" oder "Download" geklickt wurden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ein klarer Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Die Folge: Mehrere Preisverweigerer erhielten eine Abmahnung, darunter auch die Netzbetreiber Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus.
Quelle : n-tv.de
Viel-Telefonierer haben eine neue Option: Nach O2, Simyo und Blau bringt ein weiterer Anbieter einen Tarif mit Kostenstopp auf den Markt. Die "DeutschlandSIM" zieht die Grenze schon bei 35 Euro.
Handyverträge mit Kostendeckel sind im Kommen: Mit der "Deutschland-SIM" bringt das Münchner Unternehmen "Etelon" heute ein weiteres Angebot auf den Markt. Bei der dynamischen Flatrate zahlen Kunden höchstens 35 Euro im Monat. Gespräche, SMS oder Internetnutzung, die über diesen Betrag hinaus gehen, tauchen nicht mehr auf der Rechnung auf.
Quelle : n-tv.de
Die Marke "Alice" wird in absehbarer Zeit nicht mehr für den Vertrieb von DSL- und Telefonanschlüssen eingesetzt. Das ist das Ergebnis der Übernahme vom Alice-Anbieter Hansenet durch die spanische Telefonica.
Der Konzern ist auch Besitzer des Mobilfunkers O2. Dessen Name soll zukünftig als zentrale Marke für alle Angebote eingesetzt werden. Das erklärte Rene Schuster, Chef von O2 Deutschland, gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.
Quelle : winfuture.de
Gerichtsurteil: EU darf zu hohe Handy-Tarife im Ausland verbieten - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil bestätigt, dass die EU-Kommission berechtigt war, 2007 im Interesse der Nutzer gegen die Telekomanbieter und ihre hohen Gebühren für Handygespräche im europäischen Ausland vorzugehen. Das Urteil ist eine Niederlage für die vier führenden europäischen Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefónica O2, Orange und T-Mobile, die gegen die Verordnung geklagt hatten. [...] [abzocknews.de]