"Neue" Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).
Quelle: it-recht-kanzlei.de/Zum Artikel
Eltern haften nicht zwangsläufig für ein minderjähriges und noch schuldunfähiges Kind. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Danach müssen beispielsweise die Eltern eines fünfjährigen Kindes dieses trotz ihrer Aufsichtspflicht nicht derart streng überwachen, dass sie jederzeit eingreifen können (Az.: 5 U 433/11).
Quelle: n-tv.de
Die Posten personenbezogener Daten in ein Webforum kann durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, indem es dem Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Internetforums absprach (Az.: 7 U 134/10).
Ein Nutzer hatte sich in dem Forum kritisch über die Geschäftspraxis eines Unternehmens geäußert. Dem Verbraucher sei vorgespiegelt worden, dass es ein breites Angebot einer Produktart gebe, obwohl ein und dasselbe Produkt unter verschiedenen Namen und verschiedenen Firmen von einem einzigen Unternehmen vertrieben wurde. Um seine Kritik zu untermauern, nannte der Beitragsverfasser den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Klägers, der Geschäftsführer mehrerer dieser Firmen war. Die genannten Daten entnahm er dem irischen Handelsregister.
Quelle: heise.de
Der Internetdienstleister Google haftet laut einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg nicht für die Inhalte von Suchergebnissen, den so genannten Snippets. Es sei für jeden verständigen Nutzer offenkundig, dass es gerade nicht Sinn und Zweck einer Suchmaschine ist, eigene Äußerungen aufzustellen, sondern dass ihr nur die “Nachweisfunktion für das Auffinden fremder Informationen” zukomme.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Das Oberlandesgericht Köln entschärft Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Wenn der Rechteinhaber übertriebene Forderungen stellt, muss der Abgemahnte nicht zahlen. Damit könnten tausende Abmahnungen hinfällig sein.
Quelle: T-Online.de / Zum Artikel
Aktenzeichen: 9 W 517/10. Das muss ein echtes Weihnachtsgeschenk gewesen sein für die Webtains GmbH: Ein Oberlandesgericht, genauer das OLG Thüringen in Jena, hat am 23.12.2010 entschieden, dass mit den Mini-Hinweisen auf anfallende Kosten für ein “Online-Abo”, die häufig im Fließtext versteckt am Rande der Webseite versteckt werden, die Kunden Opfer ausreichend aufgeklärt würden.
Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel ( Bitte den gesamten Artikel lesen)
Bereits in der Vergangenheit hatten einige Gerichte die Erfassung von IP-Adressen zur Vorbereitung von Massenabmahnungen an Tauschbörsennutzern als zweifelhaft kritisiert. Nun kommt das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem weiteren Fall zu dem Ergebnis, dass IP-Adressen fehlerhaft ermittelt worden waren und daher die offensichtliche Rechtsverletzung" fehle, die für eine Abmahnung notwendig ist. Dies entschied das Gericht mit Beschluss vom 10. Februar 2011 (Az. 6 W 5/11).
Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei hatte für Ihren Mandanten, den Pornoproduzenten Gröger MV GmbH & Co. KG, vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe der Daten von 33 IP-Adressen bei einem Internetprovider erwirkt. Anhand der herausgegebenen Kundendaten wurde unter anderem der Beschwerdeführer der jetzigen Entscheidung abgemahnt. Dieser bestritt jedoch, dass die fragliche IP-Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt seinem Anschluss zugeordnet war, die IP-Adressen seien fehlerhaft ermittelt worden. So soll ihm trotz dynamischer Vergabe die identische IP-Adresse drei Tage am Stück zugeordnet gewesen sein. Eine solche angebliche Zuteilung gleicher IP-Adressen an andere Kunden über einen Zeitraum von mehr 24 Stunden sei auch bei anderen Einträgen in der Liste feststellbar.
Online Downloaden, 99downloads, Online Premium Content – die Drahtzieher dieser Abofallen sind immer dieselben. Aber sie verstecken sich hinter ständig wechselnden Firmennamen und vielen oft ahnungslosen Strohmännern. AKTE ist den Hintermännern seit Monaten auf der Spur. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat aktuell zwei der führenden Köpfe festgenommen. Der Vorwurf: Gewerbsmäßiger, bandenmäßiger Betrug. Rückenwind bekommen die Ermittler von einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 1 Ws 29/09). Erstmals wird es wirklich eng für Betreiber von Internet-Abofallen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Anklage wegen Betrugs gegen Michael Burat und seine frühere Geschäftspartnerin Katarina D. zugelassen (Az. 1 Ws 29/09). Burat wird vorgeworfen zwischen August 2006 und April 2008 zunächst allein, später mit Katarina D., Internetdienste wie einen Routenplaner betrieben und Kunden zur kostenpflichtigen Anmeldung verleitet zu haben.
Quelle : test.de
Auch 2011 werden Online-Abzocker offenbar nicht müde, Verbraucher mit Spam-Mails zur Zahlung von angeblich abgeschlossenen Abonnements aufzufordern. Dabei hatte das Oberlandesgericht Frankfurt erst kürzlich Abo-Fallen im Internet als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft.
Quelle : onlinekosten.de
Das Oberlandesgericht Frankfurt mildert mit einem aktuellen Beschluss das Vollzugsdefizit bei sogenannten Abofallen im Internet. Nach Ansicht des 1. Strafsenats erfüllen entsprechende geschäftliche Konstruktionen den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs. Dies geht aus dem Beschluss des OLG vom 17.12.2010 hervor, der FPS Rechtsanwälte & Notare exklusiv vorliegt.
Quelle : fps-law.de
Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Ermittlung von IP-Adressen durch die Logistep AG Logistep AG aus datenschutzrechtlicher Sicht als unbedenklich eingestuft (Aktenzeichen 5 W 126/10): "Dass das Ermitteln der IP-Adressen nach deutschem Datenschutzrecht rechtswidrig sein könnte, ist nicht ersichtlich, da bei den ermittelten IP-Adressen ein Personenbezug mit normalen Mitteln ohne weitere Zusatzinformationen nicht hergestellt werden kann."
Quelle : zdnet.de
Acht Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1&1 seien verbraucherfeindlich und müssten geändert werden, befand das Oberlandesgericht Koblenz.
Quelle : itespresso.de
Wer versucht, Verbraucher im Internet mit einer Kosten- oder Abofalle zu täuschen, muss damit rechnen, dass spätestens ab einer Abmahnung die damit gemachten Gewinne abgeschöpft werden können, auch wenn der eigene Anwalt das Angebot für rechtskonform hält. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 20. Mai 2010 (6 U 33/09).
Quelle: Golem.de / Zum Artikel