Pulver verschossen: Erfolglosigkeit einer Privatabmahnung rechtfertigt keine weitere, kostenpflichtige Abmahnung!

"Neue" Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).

 

Quelle: it-recht-kanzlei.de/Zum Artikel

Kind fährt Rentner an: Eltern haften nicht zwangsweise

Eltern haften nicht zwangsläufig für ein minderjähriges und noch schuldunfähiges Kind. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Danach müssen beispielsweise die Eltern eines fünfjährigen Kindes dieses trotz ihrer Aufsichtspflicht nicht derart streng überwachen, dass sie jederzeit eingreifen können (Az.: 5 U 433/11).

Quelle: n-tv.de

Staatstrojaner-Entwickler DigiTask wird abgemahnt

Der Rechtsanwalt Dominik Boecker hat den Hersteller verschiedener Staatstrojaner DigiTask im Auftrag des IT-Unternehmens Wavecon abgemahnt (PDF Datei). Die Firma wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Herstellung und den Verkauf von Software zur Überwachung von Computern durch Strafverfolgungsbehörden einzustellen.

"Die von DigiTask hergestellte und an Strafverfolgungsbehörden verkaufte Software erfüllt die strafrechtlichen Merkmale des unbefugten Ausspähens von Daten (§ 202a StGB). Die Software kann Daten ausspähen und an den Einsetzenden übermitteln", erklärte Boecker.

Seiner Ansicht nach sei schließlich für das Abhören von Voice-over-IP-Gesprächen derzeit keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden vorhanden. Die Anwendung der Trojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird nach Einschätzung der Behörden durch die allgemeinen Regelungen zum Abhören von Telekommunikation gedeckt - was unter Juristen aber höchst umstritten ist.

Quelle : winfuture.de

DSW contra GWE-Wirtschaftsinformations GmbH

Im Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf wurde inzwischen terminiert: Die mündliche Verhandlung findet erst Mitte Februar 2012 statt. Bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts müssen Betroffene, die Unterschrift auf die Formulare der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH geleistet haben, weiterhin mit Mahnungen rechnen.

Quelle: Dsw-Schutzverband.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2: abzocknews.de

OLG Köln zweifelt IP-Adressen-Erfassung für Tauschbörsen-Abmahnungen an

Bereits in der Vergangenheit hatten einige Gerichte die Erfassung von IP-Adressen zur Vorbereitung von Massenabmahnungen an Tauschbörsennutzern als zweifelhaft kritisiert. Nun kommt das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem weiteren Fall zu dem Ergebnis, dass IP-Adressen fehlerhaft ermittelt worden waren und daher die offensichtliche Rechtsverletzung" fehle, die für eine Abmahnung notwendig ist. Dies entschied das Gericht mit Beschluss vom 10. Februar 2011 (Az. 6 W 5/11).

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei hatte für Ihren Mandanten, den Pornoproduzenten Gröger MV GmbH & Co. KG, vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe der Daten von 33 IP-Adressen bei einem Internetprovider erwirkt. Anhand der herausgegebenen Kundendaten wurde unter anderem der Beschwerdeführer der jetzigen Entscheidung abgemahnt. Dieser bestritt jedoch, dass die fragliche IP-Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt seinem Anschluss zugeordnet war, die IP-Adressen seien fehlerhaft ermittelt worden. So soll ihm trotz dynamischer Vergabe die identische IP-Adresse drei Tage am Stück zugeordnet gewesen sein. Eine solche angebliche Zuteilung gleicher IP-Adressen an andere Kunden über einen Zeitraum von mehr 24 Stunden sei auch bei anderen Einträgen in der Liste feststellbar.

Telefonwerbung: Verbraucherzentrale mahnt zu Eile

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung gefordert. Die derzeitigen Regelungen seien zu halbherzig, hieß es in einer Stellungnahme.

Obwohl der Gesetzgeber schon eine Verschärfung der entsprechenden Gesetze durchgeführt hat, reiße die Abzocke über illegale Telefonwerbung nicht ab, sondern nehme immer perfidere Formen an, hieß es. So werden von Gewinnspiel-Anbietern vermeintliche Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung eingetrieben.

In den vergangenen neun Monaten ist den Angaben zufolge bei den Verbraucherzentralen eine Flut von nahezu 80.000 Beschwerden eingegangen. "Unterm Strich landet geballter Verbraucherärger über belästigende Werbeanrufe, daraus zustande gekommene Verträge und unzulässige Abbuchungen unnötig bei uns auf dem Tisch. Das bisherige rechtliche Instrumentarium dagen ist schlicht zu halbherzig", sagte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Quelle : winfuture.de

WLAN-Urteil: BGH verlangt "marktübliche" Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil "WLAN-Urteil" geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht "marktüblich" abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

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US-Behörden klagen drei Scareware-Macher an

Das FBI hat drei Männer angeklagt, die Internet-Nutzern in mehr als 60 Ländern rund 100 Millionen US-Dollar mit Scareware abgeknöpft haben sollen. Dabei handelt es sich um Software, die Anwender beim Besuch von Webseiten mit gefälschten Warnungen über Infektionen des PC erschreckt und sie damit zum Kauf zweifelhafter Antispyware- und Antivirenprodukte bewegen soll. Letztere weist in der Regel jedoch keine Funktion auf, sondern meldet nach der Installation eine erfolgreiche Desinfektion des PC – unabhängig davon, ob er wirklich befallen war oder nicht.

quelle : heise.de

WLAN-Urteil: Ein sicheres Passwort ist jetzt Pflicht

Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de

WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.

Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können - um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren - mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.

In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse - also seiner individuellen "Hausnummer" im Netz - das Lied "Sommer unseres Lebens" in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben - und Schadensersatz.

Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.

Das Schwarze Schaf im Januar 2010 für online-downloaden.de

Das Schwarze Schaf im Januar 2010

Freeware-Downloads mit teuren Folgen

Anbieter: online-downloaden.de

WISO - Der Heimarbeitsschwindel von Global-FX, GLO-MAIL bzw. GLOEMAIL ( Video )

In dem Fernsehbeitrag vom 11. Mai 2009 berichtete der WISO-Detektiv über den Heimarbeitsschwindel der Firma: Global-FX und der 26-jährigen Geschäftsführerin Marta Barabach aus Nürnberg.

Aber nicht nur durch ihren Heimarbeitsschwindel wurde Marta Barabach so bekannt; sie ist nämlich auch bekannt dafür verlogene Pressemitteilungen heraus zu geben, um so den Nutzern einfacher damit eine seriösität vortäuschen zu können, um ihnen danach überteuerte E-Books unterzujubeln:
http://saved.im/mtq0ode3zgqx/glfx.jpg

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