Megaupload: Warnung vor falschen Abmahn-Emails-wie versucht wird Kasse zu machen

Die in Berlin ansässige Firma 'eleven' macht darauf aufmerksam, dass sich seit dem vergangenen Wochenende massenhaft E-Mails im Umlauf befinden, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.

In der elektronischen Post, die mit dem Betreff "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing" im Zusammenhang mit der geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload daher kommt, werden die Empfänger zur Zahlung von 146,95 Euro aufgerufen. Sollte man der Zahlung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, so müsse man 891,31 Euro aufbringen. Den Gegenstandswert beziffert man auf 10.000 Euro.

Quelle: winfuture.de /Zum Artikel

 

Neu ist die Falle nicht wirklich so gab es in der Vergangenheit schon einige Fake Emails die im Umlauf waren wo man Namen von Kanzleien Missbraucht hat um hier eine Falsche Seriositaet vorzugeben.

 

Sehen sie Dazu auch folgende Artikel :

Yes we spam: Gefälschte Urheberrechtsabmahnung per E-Mail

Abmahnkanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen

Die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) versteigert zurzeit offene Forderungen aus Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von P2P-Tauschbörsen. Insgesamt geht es um die stolze Summe von rund 90 Millionen Euro, die sich aus 70.000 Abmahnungen mit einer jeweiligen Kostenrechnung von 1286.80 Euro ergeben soll.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Microsoft zu TDL-4: "Kein Botnetz ist unzerstörbar"

Der Microsoft-Anwalt Richard Boscovich hat Äußerungen des russischen Security-Unternehmens kritisiert, wonach dessen Spezialisten mit TDL-4 ein Botnetz entdeckt hätten, das nahezu unzerstörbar ist. Boscovich war selbst direkt mit an der Abschaltung des Rustock-Botnetzes beteiligt.

Die Einschätzung Kasperskys basiert darauf, dass TDL-4 keine zentrale Command-and-Controll (CnC)-Infrastruktur voraussetzt. Statt dessen verbreiten die Zombie-Rechner Aufgaben über verschlüsselte P2P-Kommunikationswege. Damit kann das Botnetz nicht mehr ausgeschaltet werden, indem man die Standorte der CnC-Server herausfindet und diese unter eigene Kontrolle bringt, wie es bei den meisten bisherigen Aktionen der Fall war.

Laut Boscovich müsse man sich im Falle von TDl-4 eben andere Wege einfallen lassen. "Wenn jemand sagt, dass ein Botnetz unzerstörbar ist, ist derjenige technisch oder juristisch nicht besonders kreativ", sagte der Chef-Anwalt der Digital Crime Unit gegenüber dem US-Magazin 'ComputerWorld'. "Nichts ist unmöglich."

Quelle : winfuture.de

Der Satz

Auch Minderjährige haften für Verlinkung auf rechtswidrige P2P-Website

Ein Minderjähriger, der auf seiner Homepage auf urheberrechtswidrige Internetseiten verlinkt, haftet für die damit einhergehende Urheberrechtsverletzung. Er ist verpflichtet, 7000 Euro Schadenersatz und mehr als 2000 Euro Abmahnkosten zu zahlen, so der Bundesge-richtshof.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Internetcafe haftet für Rechtsverletzungen seiner Kunden

Der Betreiber muss für Rechtsverletzungen seiner Kunden geradestehen, wenn er den Inter-netzugang nicht mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen ausstattet. In solch einem Fall ist nach Ansicht des Landgerichts Hamburg für einen Film ein Streitwert in Höhe von 10.000 Euro zulässig.

Quelle : zdnet.de

via abzocknews.de

LG Hamburg verurteilt Filesharer zu 30 Euro Schadenersatz

Das Landgericht Hamburg hat einen 20-Jährigen zu 30 Euro Schadenersatz verurteilt, weil er 2006 als knapp 16-Jähriger zwei Musikstücke in eine Internettauschbörse eingestellt hatte. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde ebenso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen (Urteil vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09).

Der Jugendliche hatte den Internetzugang des Vaters genutzt - ohne dessen Wissen. Bei den Liedern handelte es sich um "Engel" der Band "Rammstein" sowie "Dreh dich nicht um" des Sängers Marius Müller-Westernhagen. Die Künstler beteiligten sich nicht an dem Rechtsstreit.

Quelle : zdnet.de

Ermittlungsverfahren 230 Js 413/10 Sta Stuttgart- und weiterer Dumm spam

Nach dem wir den Artikel "Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen" wo inerhalb weniger Minuten mehre hundert seiten aufrufe eroflgten, veroffentlichten, geht der dumm spam weiter, nun versucht man es mit dem Betreff :

Ermittlungsverfahren 230 Js 413/10 Sta Stuttgart und Ermittlungsverfahren gg. Sie

Weiter wird auch der Name eines Anwaltes genutzt der nicht fuer diese Emails verantwortlich ist und auch nicht der Inhaber der Domains in der E-Mail.

Also wird von den Betruegern versucht weiter angst zu verbreiten und zu Drohen um sich Geld zu erbeuten, wie man in dieser Email erkennen kann :

Return-Path:
X-Spam-Checker-Version: SpamAssassin 3.2.5 (2008-06-10) on
X-Spam-Level: *****
X-Spam-Status: No, score=5.7 required=99.0 tests=HTML_MESSAGE,
MIME_QP_LONG_LINE,RCVD_IN_PBL,RCVD_IN_SORBS_DUL,RCVD_IN_SORBS_HTTP,
RDNS_DYNAMIC,URIBL_AB_SURBL autolearn=no version=3.2.5
X-Original-To: eine unbenutzteemail@meine_uraltedomain.de
Received: from rechtsanwalt-giese.info (c-68-35-164-246.hsd1.nm.comcast.net [68.35.164.246])
for ; Mon, 18 Oct 2010 23:20:02 +0200 (CEST)

Datenklau: Nur ein Maus-Klick bis zur Abmahnung

Musik, Fotos, Filme und Texte gelten als geistiges Eigentum. Viele Nutzer verletzen das Urheberrecht im Internet.

Der Brief war ein Schock für Sebastian T.: Schadenersatz in Höhe von 450 Euro sollte er zahlen für einen Film, den er illegal genutzt habe, und zusätzlich auch noch die Anwaltsgebühren für die Abmahnung begleichen. Alles in allem fast tausend Euro. Eine beiliegende Erklärung, künftig sein Handeln zu unterlassen, sollte er auch noch unterschreiben. Was hinter dem Schreiben steckte, konnte ihm erst ein Anwalt erklären, denn Sebastian T. (Name geändert) war sich keiner Schuld bewusst.

quelle : welt.de

Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen [Update / Stellungnahme]

Wie hier Berichtet "Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen" ist wieder mal Emil muell im Umlauf mit dem Ziel Ahnungslose Opfer zur Zahlung zu bewegen, mit einer Fake Email zum Thema p2p ( Tauschboaersen) und es handelt sich diesmal nicht um emails der Grevenreuth AG sondern unter dem Namen Rechtsanwalt Florian Giese auf der Richtigen Webseite des Rechtsanwaltes gibt es bereits eine Mitteilung zu diesen Emails :

Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie"

Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.

Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse "giese@rechtsanwalt-giese.info" oder "zahlung@rechtsanwalt-giese.info" derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain "rechtsanwalt-giese.info".

Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen

Wie hier Berichtet "Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen" ist wieder mal Emil muell im Umlauf mit dem Ziel Ahnungslose Opfer zur Zahlung zu bewegen, mit einer Fake Email zum Thema p2p ( Tauschboaersen) und es handelt sich diesmal nicht um emails der Grevenreuth AG sondern unter dem Namen Rechtsanwalt Florian Giese auf der Richtigen Webseite des Rechtsanwaltes gibt es bereits eine Mitteilung zu diesen Emails :

Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie"

Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.

Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse "giese@rechtsanwalt-giese.info" oder "zahlung@rechtsanwalt-giese.info" derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain "rechtsanwalt-giese.info".

Filehoster: Hehler oder Helfer

Sie heißen Rapidshare, Hotfile oder Megaupload und sind der Alptraum der Film- und Musikindustrie. Die Anbieter preisen die legalen Vorteile ihrer Dienste, die Rechteinhaber prangern die zahlreichen Urheberrechtsverletzungen an.

quelle : spiegel.de

Raubkopien verseuchen den Computer mit Viren

PC-Nutzer können illegal kopierte Spiele und Filme billig herunterladen. Dabei drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch gefährliche Viren.

Wer Raubkopien auf seinen Rechner lädt, ist selber schuld. Fritz Stein (Name geändert) hatte sich eine Kopie von Windows XP aus dem Internet besorgt, aus einer mehr als zweifelhaften Quelle. Der Ladenpreis für das Betriebssystem lag zu dem Zeitpunkt bei etwa 150 Euro, Stein zahlte nur 30 Euro. Doch jetzt geht nicht mehr viel an seinem Computer, Programme starten nicht, Geräte an den USB-Buchsen werden nicht erkannt.

quelle : welt.de

Abmahn-Masche zielt auf Porno-Sauger

Seit einigen Tagen schwappt wieder vermehrt gefälschte Abmahnpost der (nicht mehr existierenden) Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner in die Postfächer von Internet-Anwendern. Darin heißt es, durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützten pornografischen Videomaterials und musikalischer Werke habe sich der Empfänger laut Urhebergesetz strafbar gemacht.

Die Firma Videorama GmbH habe mit einem Antipiracy-Dienstleister die IP-Adresse bei der Nutzung in einem P2P-Netzwerk aufgezeichnet und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Kanzlei sei nun beauftragt, dem mutmaßlichen Sauger ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten: "Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen", heißt es in dem Schreiben. Dann wolle man alle Ansprüche fallen lassen.

Die Bezahlung soll per Paysafecard erfolgen, wozu der Delinquent eine PaySafe-Karte für 50 Euro an einer Tankstelle oder einem Kiosk erwerben und den 16-stelligen Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse senden soll.

quelle : heise.de

WLAN-Urteil: BGH verlangt "marktübliche" Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil "WLAN-Urteil" geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht "marktüblich" abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

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WLAN-Urteil: Ein sicheres Passwort ist jetzt Pflicht

Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de

WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.

Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können - um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren - mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.

In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse - also seiner individuellen "Hausnummer" im Netz - das Lied "Sommer unseres Lebens" in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben - und Schadensersatz.

Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.

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