Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.
Laut einem Bericht von 'Heise Online' hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.
Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein "überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle".
Quelle : winfuture.de
Die Posten personenbezogener Daten in ein Webforum kann durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, indem es dem Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Internetforums absprach (Az.: 7 U 134/10).
Ein Nutzer hatte sich in dem Forum kritisch über die Geschäftspraxis eines Unternehmens geäußert. Dem Verbraucher sei vorgespiegelt worden, dass es ein breites Angebot einer Produktart gebe, obwohl ein und dasselbe Produkt unter verschiedenen Namen und verschiedenen Firmen von einem einzigen Unternehmen vertrieben wurde. Um seine Kritik zu untermauern, nannte der Beitragsverfasser den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Klägers, der Geschäftsführer mehrerer dieser Firmen war. Die genannten Daten entnahm er dem irischen Handelsregister.
Quelle: heise.de
Der Datenschutz muss nach Meinung des sachsen-anhaltischen Datenschutzbeauftragten Harald von Bose gestärkt werden, damit die Freiheit gewahrt bleibe. Mit dieser Botschaft hat von Bose am heutigen Mittwoch seinen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 1. April 2009 bis 31. März 2011 vorgestellt.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Es ist nachvollziehbar, was Oliver Stör da in seinem Blog “Störsignale” schreibt. Und bezeichnend für die ungewisse unübersichtliche Rechtslage, in der sich Blogger hierzulande befinden: Drei Anwaltsschreiben, drei Forderungen nach Geld in einem Jahr – aus welchem Grund, das kann man nur erahnen. Urheber- und Persönlichkeitsrechte nennt der (jetzt Ex-)Blogger selbst.
Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel
Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar nimmt erneut Facebook ins Visier: Das soziale Netzwerk soll die automatische Gesichtserkennung beim Upload von Bildern wieder abschalten. Eine Forderung, die Facebook schon einmal ignoriert hat.
Quelle: Stern.de / Zum Artikel
Hat RTL in seiner Sendung “Mietprellern auf der Spur” einen Teenager gegen seinen Willen gefilmt und das Filmmaterial danach manipuliert? Die Landesmedienanstalt in Niedersachsen prüft derzeit, ob sie ein Verfahren gegen die Sendung einleiten soll.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Die Gruppe NN-Crew will nach eigenen Angaben in einen Server der Bundespolizei (BPOL) eingedrungen sein und zahlreiche Daten zum GPS-Tracking bei der Überwachung von Verdächtigen ausgelesen haben. Der gehackte Server wird von der BPOL offenbar als Datenpool und Server zum Download der GPS-Tracking-Software sowie der Anleitungen zur Installation und Bedienung verwendet. Für den Zugang zum Server müssen die Ermittler sich authentifizieren. Mehrere der Nutzernamen und Passwörter gehören zu den nun von NN-Crew veröffentlichten Daten. Daneben finden sich in den Überwachungsdatensätzen Telefonnummern, Kennzeichen, Orte und Koordinaten. Auf dem Server liegen auch zahlreiche interne Dokumente der Behörde.
Quelle : heise.de
Weil er sich von einem Blogger im Internet verunglimpft fühlte, erwirkte der Betroffene beim Landgericht Berlin eine einstweilige Anordnung gegen den Blog-Plattformbetreiber Google.
Das Internet war und ist kein rechtsfreier Raum. Diese Binsenweisheit wird durch eine aktuelle Gerichtsentscheidung aus Berlin erneut bestätigt. In dem Fall ging es um einen Blogbeitrag, der in einem von Google gehosteten Blog erschienen war. Darin wurde unter anderem behauptet, ein namentlich nicht bekannter Berliner sei "asozial", wäre ein "Spitzel", sei "geisteskrank und schwachsinnig", sei "ein russischer Nazi gewesen" und außerdem irgendwie in einen Mord verwickelt.
Quelle: Golem.de / Zum Artikel
Der Bundesrat drängt darauf, den Datenschutz auf Online-Plattformen für nutzergenerierte Inhalte zu verbessern. Die Länderkammer hat dazu auf Initiative Hessens einen Gesetzesantrag (PDF-Datei) beschlossen, wonach Betreiber sozialer Netzwerke und vergleichbarer Dienste für neue Nutzer zunächst die höchste Sicherheitsstufe "gemäß dem Stand der Technik" einstellen müssen. Das soll durch eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums näher konkretisiert werden können. Den Anwendern bliebe es dann freigestellt, die Datenschutzbestimmungen in Eigenregie wieder zu lockern und ihren Bedürfnissen anzupassen. Außerdem wollen die Länder zudem vorgeben, dass externe Suchmaschinen anfangs nicht auf Profilinhalte zugreifen dürfen.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Die in Europa seit einigen Monaten geführte Diskussion um das "Recht auf Vergessen" im Internet bekommt aus Spanien neue Nahrung. Dort wird der Internetdienstleister Google mit rund 80 Aufforderungen der Regulierungsbehörde Comisión del Mercado de las Telecomunicaciones (CMT) konfrontiert, Informationen über Personen aus seinem Suchindex zu streichen. Google habe daraufhin angekündigt, gegen die meisten Aufforderungen juristisch vorzugehen, berichtet das Wall Street Journal.
Im Januar seien die ersten fünf Beschwerden vor einem spanischen Gericht angehört worden. Zu einer Entscheidung dazu sei es bislang noch nicht gekommen, doch nun erwäge das Gericht, die Angelegenheit dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft in Luxemburg zu übergeben, heißt es in dem Zeitungsbericht, der sich auf eine eingeweihte Person beruft.
Quelle : heise.de
Ein Unternehmen hat mit dem Foto einer unbescholtenen Rentnerin für eine Kaffeefahrt geworben. Evelyn N. fiel aus allen Wolken, als sie davon erfuhr.
Quelle : antiabzockenet.blogspot.com
via abzocknews.de
Derzeit wird um das Anlegen von sogenannten „Mirrors“ aus
den Inhalten von WikiLeaks heftig diskutiert.
Als einer der führenden Webhosting-Unternehmen
möchte Hetzner Online aus aktuellem Anlass hiermit deutlich machen,
dass Kunden für den Inhalt ihrer eigenen Websites grundsätzlich
selbst verantwortlich sind. Hetzner Online übernimmt dafür keine
Verantwortung und verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
WikiLeaks bewegt sich nach Auffassung von Hetzner Online rechtlich
mindestens in einer Grauzone. Nach Auskunft des Rechtsberaters
von Hetzner Online, Dr. Sven Müller-Grune, stellen sich zahlreiche
rechtliche Probleme, die auch unsere Kunden dazu bewegen sollten,
von der Anlage so genannter „Mirrors“ abzusehen:
„Vollkommen ungeklärt ist bisher, ob WikiLeaks bzw. die dahinter
stehenden Personen durch die Informationsbeschaffung ebenso wie
durch die Verbreitung dieser Informationen strafbare Handlungen
begangen haben. Diese Strafbarkeit könnte sich auch auf diejenigen
Personen erstrecken, welche die Inhalte wissentlich verbreiten.
Jedenfalls enthalten zahlreiche der ungeprüft der Öffentlichkeit
zur Verfügung gestellten Materialien private Informationen und
Ansichten. Hierdurch werden massiv Persönlichkeitsrechte verletzt.
Persönlichkeitsrechte stehen in der Bundesrepublik aus gutem Grund
Die Bundesregierung fordert von Apple mehr Transparenz, und Präsidentschaftskandidat Gauck würde die Datenspeicherung einschränken. Die Bundesregierung verlangt vom iPhone-Hersteller Apple mehr Transparenz beim Datenschutz und einen Einblick in die firmeneigenen Datenbanken. Der US-Konzern müsse sofort offenlegen, welche Daten erfasst, wie lange sie gespeichert und wofür sie verwendet würden, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dem Magazin „Spiegel“.
quelle und voller Artikel : welt.de
via : abzocknews.de
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. April 2010 haftet der Betreiber einer Website für Rechtsverletzungen in einem eingebundenen RSS-Feed eines Dritten (27 O 190/10). Der Seitenanbieter sei "Herr des Angebots" und mache sich dieses zu Eigen, sodass er für ehrverletzende Aussagen trotz fehlender Kenntnis als "Störer" hafte.
Ausgangspunkt des Streits war eine Meldung über eine angebliche Liebesaffäre eines Sportlers, die der Antragsgegner auf seiner Website im Rahmen eines "Social-News-Dienstes" wiedergab. Die in der Meldung genannte Frau sah dadurch ihr Persönlichkeitsrecht und ihre Privatsphäre verletzt. Nach einer anwaltlichen Abmahnung entfernte der Seitenbetreiber zwar den Text, weigerte sich jedoch, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Das Landgericht (LG) Köln hat eine Klage abgewiesen, mit der sich ein Hauseigentümer gegen das Abfotografieren seines Hauses mit anschließender Veröffentlichung inklusive des Straßennamens und der Hausnummer auf einem Internetportal wehren wollte (Az. 28 O 578/09). In diesem Fall trete das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück und auch datenschutzrechtliche Belange würden dem Angebot nicht entgegen stehen, befanden die Richter.